12.03.2024

Quantencomputing-Unternehmen mit Sitz in Wien startet Kooperation mit Nvidia und Oracle

Die Kooperation soll primär Geschäftskunden ansprechen und Zusammenarbeit in Forschung und Wirtschaft ermöglichen.
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(c) unsplash

Das deutsche Quantencomputing-Unternehmen QMware gibt am heutigen Dienstag die Zusammenarbeit mit den US-amerikanischen Technologieunternehmen Nvidia und Oracle bekannt. QMWare sitzt neben Deutschland auch in Wien – und positioniert sich im Bereich der hybriden Quantum-Cloud-Services.

Die Plattform des Unternehmens verbindet High-Performance-Computing mit fortschrittlichen Quanten-Ressourcen, um bislang eingesetzte Hyperscaler-Funktionen zu erweitern. Eine Quanten-Hypervisor-Technologie verwaltet QMware Datenverarbeitungsaufgaben und wählt das am besten geeignete System – klassisch oder quantengestützt – je nach den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Aufgabe aus. 

Ziel: Hybrider Quanten-Computing-Dienst für Unternehmen

Ziel der internationalen Kooperation sei der Einsatz des hybriden Quantencomputings für Geschäftskunden. QMware soll also die Oracle Cloud Infrastructure (OCI) nutzen, die von Nvidia A100 Tensor Core GPU-Clusters – sprich der Quantencomputing-Plattform von Nvidia – angetrieben werden soll.

In anderen Worten: QMware soll damit eine Lösung entwickeln, um Unternehmen einen hybriden Quantencomputing-Dienst zur Verfügung stellen zu können. Eine erste Version des Dienstes soll auf der Oracle Cloud World Tour in London diesen März vorgestellt werden.

Vielzahl an Optionen für Quantencomputing-Anwendungen

Mit dem neuen Service von QMware können Kund:innen industrielle Anwendungsfälle des hybriden Quantencomputings erforschen, so die kooperierenden Unternehmen. Hybrides Quantencomputing beschreibt dabei die Kombination aus klassischem Hochleistungs- sowie Quantencomputing, die den höchsten heute verfügbaren Standard an Rechenleistung bietet, heißt es in einer Aussendung.

Oracles Cloud Infrastruktur soll eine Vielzahl hochwertiger Nvidia-GPUs vereinen. Damit kommt ein neuer Industriestandard zum Einsatz: QMware kann somit zahlreiche neue Optionen kommerziell nutzbarer Quantencomputing-Anwendungen in den Bereichen KI und maschinellem Lernen mit Quanten und quantengestützter Optimierung testen und entwickeln. Dabei werden  Wissenschaftler:innen leistungsstarke Simulationswerkzeuge und Funktionen zur Programmierung von hybriden CPU-, GPU- und QPU-Systemen geboten. 

Von der Theorie in die Praxis von Österreich bis in die USA

Indes geht QMware mit gutem Beispiel voran, wie Martin Peck, Vice President of Technology Software Engineering bei Oracle in der Aussendung betont: „QMware ist ein Vorreiter in diesem spannenden Bereich.“ 

„Hybrides Quantencomputing hat das Potenzial, die Art und Weise, wie Unternehmen arbeiten neu zu gestalten: wie sie Erkenntnisse aus Daten gewinnen und neue Produkte und Dienstleistungen entwickeln“, so Peck weiter.

Durch die Zusammenarbeit erweitert QMware kommerziell nutzbare Quantenkapazitäten und setzt neue Maßstäbe, um praktische Anwendung von Quantencomputing für Unternehmen weltweit zu ermöglichen. Im globalen Rennen um die Technologieführerschaft zeigt die Zusammenarbeit der Unternehmen ein Signal transatlantischer Kooperation. 

„Wir treten in eine Ära ein, in der das Quantencomputing von der Theorie in die Praxis übergeht. Unsere Zusammenarbeit mit Oracle ist ein großer Schritt auf diesem Weg. Indem wir QMwares Expertise in der Quantentechnologie mit der robusten Cloud-Infrastruktur von Oracle kombinieren, erweitern wir die Möglichkeiten für hybrides Quantencomputing und vereinfachen den Zugang für Unternehmen aller Branchen“, betont CEO und Co-Founder von QMware, Markus Pflitsch.

Potenzial für Forschung und Wirtschaft

CTO und Co-Founder von QMware Georg Gesek betont zudem:  „Wir bauen ein Ökosystem auf, in dem Entwickler, Forscher und Führungskräfte aus der Wirtschaft zusammenarbeiten können, um das immense Potenzial des Quantencomputings für die Lösung realer Probleme zu erforschen. Die Zukunft des Quantencomputings liegt in seiner Integration in den täglichen Geschäftsbetrieb. Durch diese Zusammenarbeit tragen wir dazu bei, dass diese Zukunft Wirklichkeit wird.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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