22.07.2025
SPACE

qtlabs: Wiener Startup kommuniziert mit NASA-Raumsonde über 265 Mio. Kilometer hinweg

Das österreichische Unternehmen qtlabs (Quantum Technology Laboratories) spielte eine zentrale Rolle bei dieser Deep-Space-Kommunikation.
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Das Empfangssystem am Teleskop des Helmos-Observatoriums, mitentwickelt von qtlabs. © Quantum Technology Laboratories GmbH

Wie die Plattform Austria in Space vergangene Woche berichtete, gelang erstmals ein erfolgreicher optischer Kommunikationslink zwischen Europa und der NASA-Raumsonde „Psyche“, die sich derzeit auf dem Weg zum gleichnamigen Asteroiden befindet – rund 1,8 astronomische Einheiten (ca. 265 Millionen Kilometer) entfernt von der Erde. An diesem historischen Moment war maßgeblich das Wiener Startup qtlabs beteiligt, das zentrale Komponenten für das europäische Empfangssystem entwickelte und den Kommunikationslink mit durchgeführt hat.

qtlabs in Kooperation mit NASA und ESA

Hierbei handelte es sich um eine Kooperation zwischen der Europäischen Weltraumorganisation ESA und der NASA. Mit dem Ziel, den Einsatz von optischer Kommunikationstechnologie für Deep-Space-Missionen zu testen. Um vor allem die Datenübertragungsraten in der Raumfahrt auf ein neues Level zu heben, mit dem Blick auf den Aufbau einer Weltraumwirtschaft über erdnahe Orbits hinaus. Dies solle künftig Mond- und interplanetare Missionen ermöglichen.

„Aus technischer Sicht war das ein absoluter Meilenstein. Damit dieser Datenaustausch in beide Richtungen funktionieren kann, galt es, zwei bedeutende technische Hürden zu überwinden: Zum einen musste ein Laser entwickelt werden, der leistungsstark genug ist, um ein weit entferntes Raumfahrzeug mit höchster Genauigkeit anzusteuern. Zum anderen war ein extrem empfindlicher Empfänger erforderlich, der selbst das schwächste zurückkehrende Signal – oftmals bestehend aus nur wenigen Photonen nach einer Reise über Hunderte Millionen Kilometer – zuverlässig erfassen kann. Unser optisches Interface zwischen Teleskop und Detektor war entscheidend dafür, dass dieser Nachweis überhaupt möglich war“, erklärt Lukas Bulla, technischer Leiter bei qtlabs.

Internationales Projektkonsortium

Das österreichische Unternehmen leitete und koordinierte das internationale Projektkonsortium, bestehend aus Partnern aus Deutschland (Quantum Space Systems GmbH), der Schweiz (General Atomics Synopta GmbH) und den Niederlanden (Single Quantum). Im Rahmen des Projekts war qtlabs für das optische Design sowie die Lieferung hochpräziser passiver Komponenten verantwortlich. Zusätzlich zeichnete sich das Wiener Unternehmen für Integration, Tests und die Inbetriebnahme des Optical Ground Laser Receivers (OGLR) verantwortlich. Der Empfänger wurde an einem astronomischen Teleskop mit einem 2,3-Meter-Primärspiegel in Griechenland installiert.

Das vom Physiker Rupert Ursin zusammen mit Thomas Scheidl gegründete Startup bewegt sich seit einigen Jahren im Bereich der optischen Kommunikation und der Quantenkommunikation. Dieses Know-how war ausschlaggebend dafür, von der ESA für die Entwicklung des optischen Subsystems beauftragt zu werden, heißt es.

„10- bis 100-mal höhere Datenraten“

„Die nun erfolgte Demonstration stellt einen wichtigen Meilenstein dar: Sie zeigt, dass optische Kommunikation unter realen Bedingungen über interplanetare Distanzen technisch machbar ist. Optische Verbindungen versprechen 10- bis 100-mal höhere Datenraten als heutige Systeme auf Funkfrequenzbasis. Die Kombination beider Technologien – optisch und funkbasiert – ist entscheidend, um den ständig wachsenden Bedarf an Datenübertragung bei Missionen zur Erforschung des Universums zu decken“, sagt Johannes Pseiner, Projektleiter bei qtlabs.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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