22.07.2025
SPACE

qtlabs: Wiener Startup kommuniziert mit NASA-Raumsonde über 265 Mio. Kilometer hinweg

Das österreichische Unternehmen qtlabs (Quantum Technology Laboratories) spielte eine zentrale Rolle bei dieser Deep-Space-Kommunikation.
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Das Empfangssystem am Teleskop des Helmos-Observatoriums, mitentwickelt von qtlabs. © Quantum Technology Laboratories GmbH

Wie die Plattform Austria in Space vergangene Woche berichtete, gelang erstmals ein erfolgreicher optischer Kommunikationslink zwischen Europa und der NASA-Raumsonde „Psyche“, die sich derzeit auf dem Weg zum gleichnamigen Asteroiden befindet – rund 1,8 astronomische Einheiten (ca. 265 Millionen Kilometer) entfernt von der Erde. An diesem historischen Moment war maßgeblich das Wiener Startup qtlabs beteiligt, das zentrale Komponenten für das europäische Empfangssystem entwickelte und den Kommunikationslink mit durchgeführt hat.

qtlabs in Kooperation mit NASA und ESA

Hierbei handelte es sich um eine Kooperation zwischen der Europäischen Weltraumorganisation ESA und der NASA. Mit dem Ziel, den Einsatz von optischer Kommunikationstechnologie für Deep-Space-Missionen zu testen. Um vor allem die Datenübertragungsraten in der Raumfahrt auf ein neues Level zu heben, mit dem Blick auf den Aufbau einer Weltraumwirtschaft über erdnahe Orbits hinaus. Dies solle künftig Mond- und interplanetare Missionen ermöglichen.

„Aus technischer Sicht war das ein absoluter Meilenstein. Damit dieser Datenaustausch in beide Richtungen funktionieren kann, galt es, zwei bedeutende technische Hürden zu überwinden: Zum einen musste ein Laser entwickelt werden, der leistungsstark genug ist, um ein weit entferntes Raumfahrzeug mit höchster Genauigkeit anzusteuern. Zum anderen war ein extrem empfindlicher Empfänger erforderlich, der selbst das schwächste zurückkehrende Signal – oftmals bestehend aus nur wenigen Photonen nach einer Reise über Hunderte Millionen Kilometer – zuverlässig erfassen kann. Unser optisches Interface zwischen Teleskop und Detektor war entscheidend dafür, dass dieser Nachweis überhaupt möglich war“, erklärt Lukas Bulla, technischer Leiter bei qtlabs.

Internationales Projektkonsortium

Das österreichische Unternehmen leitete und koordinierte das internationale Projektkonsortium, bestehend aus Partnern aus Deutschland (Quantum Space Systems GmbH), der Schweiz (General Atomics Synopta GmbH) und den Niederlanden (Single Quantum). Im Rahmen des Projekts war qtlabs für das optische Design sowie die Lieferung hochpräziser passiver Komponenten verantwortlich. Zusätzlich zeichnete sich das Wiener Unternehmen für Integration, Tests und die Inbetriebnahme des Optical Ground Laser Receivers (OGLR) verantwortlich. Der Empfänger wurde an einem astronomischen Teleskop mit einem 2,3-Meter-Primärspiegel in Griechenland installiert.

Das vom Physiker Rupert Ursin zusammen mit Thomas Scheidl gegründete Startup bewegt sich seit einigen Jahren im Bereich der optischen Kommunikation und der Quantenkommunikation. Dieses Know-how war ausschlaggebend dafür, von der ESA für die Entwicklung des optischen Subsystems beauftragt zu werden, heißt es.

„10- bis 100-mal höhere Datenraten“

„Die nun erfolgte Demonstration stellt einen wichtigen Meilenstein dar: Sie zeigt, dass optische Kommunikation unter realen Bedingungen über interplanetare Distanzen technisch machbar ist. Optische Verbindungen versprechen 10- bis 100-mal höhere Datenraten als heutige Systeme auf Funkfrequenzbasis. Die Kombination beider Technologien – optisch und funkbasiert – ist entscheidend, um den ständig wachsenden Bedarf an Datenübertragung bei Missionen zur Erforschung des Universums zu decken“, sagt Johannes Pseiner, Projektleiter bei qtlabs.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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