02.12.2025
BLOCKCHAIN

Stablecoin-Projekt von RBI und weiteren EU-Banken präsentiert Namen und Führungsteam

Ein Konsortium mehrerer europäischer Banken, darunter die Raiffeisen Bank International (RBI), hatte im September ein eigenes Euro-Stablecoin-Projekt angekündigt. Nun präsentierte das Konsortium Namen und Führungsteam des Projekts - und ein weiteres prominentes Mitglied.
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die Zentrale der Raiffeisen Bank International (RBI) in Wien
die Zentrale der Raiffeisen Bank International (RBI) in Wien | Foto: RBI

Ein Konsortium von neun europäischen Banken – inklusive der österreichischen Raiffeisen Bank International (RBI), haben im September angekündigt, einen gemeinsamen Euro-Stablecoin herausgeben zu wollen. Nun gaben die Banken neue Details bekannt – darunter den Namen des Projekts („qivalis“) und die Führungsebene des neuen Unternehmens mit Sitz in den Niederlanden.

Mit der BNP Paribas ist zudem eine der größten europäischen Banken dem Konsortium beigetreten, wie ebenfalls im Rahmen einer Pressekonferenz in Amsterdam bekanntgegeben wurde.

Früherer Coinbase-Deutschland-Chef als qivalis-CEO

CEO von qivalis wird Jan-Oliver Sell. Er hatte zuvor unter anderem von 2020 bis Frühjahr 2025 das Deutschland-Geschäft der US-Kryptobörse aufgebaut. Frühere berufliche Stationen beinhalten unter anderem auch Binance und Morgan Stanley.

Floris Lugt wird die Rolle des Chief Financial Officers (CFO) übernehmen. Er war bisher Digital Assets Lead bei der ING, einer der Banken des Konsortiums. Zwei weitere Vorstandsmitglieder seien bereits ausgewählt worden, sagte Sell auf der Pressekonferenz.

Als Aufsichtsratsvorsitzenden präsentierte qivalis Howard Davies. Er war unter anderem stellvertretender Governor der Bank of England, Gründungsvorsitzender der britischen Finanzaufsicht FSA und später Director der London School of Economics.

Start für Beginn der zweiten Jahreshälfte 2026 angekündigt

Die Namenswahl begründete der neue CEO Sell in der Pressekonferenz folgendermaßen: „Qivalis klingt international, inklusiv und neutral – das passt gut zu einem europäischen Konsortium“. Der Name sei in allen Sprachen leicht auszusprechen und trage keinen kulturellen Bias in sich.

„Technisch und operativ sollten wir zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2026 bereit sein“, sagte Sell auf der Pressekonferenz. qivalis will sich nun um eine „Electronic Money Institution“-Lizenz (EMI) bemühen. Dies soll in den Niederlanden geschehen, wo sich auch der Sitz des Unternehmens befindet.

„Sobald der Lizenzantrag abgeschlossen ist, werden wir den Betrieb aufnehmen, da unser Ziel ist, bis dahin technologisch und operativ bereit zu sein“, führte Sell weiter aus. Man rechne, dass die Lizenz innerhalb von sechs bis neun Monaten erteilt werde.

qivalis will größte Euro-Stablecoin werden

Auch wenn es bereits andere Euro-Stablecoins gebe, sei man zuversichtlich die Größte zu werden. Derzeit ist die größte Euro-Stablecoin der EURC (Euro Coin) des US-Anbieters Circle mit einer Marktkapitalisierung von rund 300 Millionen US-Dollar. Nummer zwei ist EURS (Stasis Euro) des europäischen Anbieters Stasis. Die französische Großbank Société Générale hat einen eigenen Stablecoin („EURCV“) ausgegeben, dessen Börsenwert derzeit bei insgesamt 80 Millionen Dollar liegt. Auf der Pressekonferenz nannte Sell EURC und EURCV als größte Konkurrenten.

Generell wird der Stablecoin-Markt aber völlig von Dollar-Stablecoins dominiert. Die Datenplattform Coingecko weist aktuell eine Marktkapitalisierung von über 310 Milliarden US-Dollar für alle Stablecoins kombiniert aus. Euro-Stablecoins liegen bei 670 Millionen, also bei 0,2 Prozent des Gesamtmarktes.

qivalis setzt auf Multichain-Ansatz und EMI-Lizenz

Technisch setzt man auf einen Multi-Chain-Ansatz. Dies hatte auch Christian Wolf, Head of Strategic Partnerships & Ecosystems bei der RBI, im September im brutkasten-Interview bereits angekündigt. Das neue Führungsteam bekräftigte dies nun.

CFO Lugt verwies darauf, dass man jene Blockchains unterstützen würde, auf denen es die meiste Nachfrage gebe. Der Multi-Chain-Ansatz entspreche auch dem Fokus auf Zahlungen. Lediglich Proof-of-Work-Blockchains schließe man aus.

Gespräche mit weiteren Banken laufen

Neben der RBI und der ING mit dabei sind die KBC aus Belgien, UniCredit und Banca Sella aus Italien, die CaixaBank aus Spanien, die Danske Bank aus Dänemark, die SEB aus Schweden und die DekaBank aus Deutschland. Als neues Konsortium-Mitglieder wurde die französische BNP Paribas vorgestellt.

Dabei soll es aber nicht bleiben, Gespräche mit weiteren Banken laufen: „Es gibt viel Interesse und wir heißen weitere Banken willkommen“, sagte Sell auf der Pressekonferenz.

RBI-Wolf: „Jetzt ist der Markt reif“

„Jetzt ist der Markt reif, jetzt sind auch wir im traditionellen Bankbereich soweit, dass wir uns hier engagieren wollen“, hatte Christian Wolf, Head of Strategic Partnerships & Ecosystems bei der RBI, bereits im September im Interview mit brutkasten angekündigt. „Dazu haben wir uns in einem sehr namhaften Setup zusammengefunden.“ Dieses Netzwerk der „supportive banks“ solle weiter wachsen, hatte Wolf schon damals gesagt.


Aus dem Archiv: Christian Wolf (RBI) über das Stablecoin-Projekt qivalis (September 2025):

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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