16.11.2021

Neue Studie: 50 Prozent der Investoren springen bei Unternehmen ohne ESG-Fokus ab

Die PwC Global Investor ESG Survey 2021 untersuchte im Herbst diesen Jahres die Sichtweise von Investor:innen. Das Ergebnis: Die Hälfte der Befragten würde sich von Unternehmen mit unzureichenden ESG-Maßnahmen distanzieren.
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ESG
v.l.n.r. Hans Hartmann, Partner für den Bereich ESG-Reporting bei PwC Österreich und Peter Pessenlehner, Leiter des Bereichs Wirtschaftsprüfung bei PwC Österreich | (c) PwC Österreich

Welche Rolle spielt das ESG-Engagement von Unternehmen für Investor:innen? Eine Antwort darauf liefert die jüngste PwC Global Investor ESG Survey 2021, die laut den Studienautor:innen zeigt: ESG-Faktoren entwickeln sich weltweit zum entscheidenden Investitionskriterium. Beinahe die Hälfte der befragten Investor:innen ist bereit, sich von einem Unternehmen zu distanzieren, das keine ausreichenden ESG-Maßnahmen ergreift.

Aus dem PwC Global Investor ESG Survey 2021 geht weiters hervor: Mehr als die Hälfte (59 Prozent) der Befragten würde im Falle von fehlendem Engagement bei ESG-Themen eher gegen Managerboni stimmen. Gleichzeitig gab ein Drittel an, dies schon getan zu haben.

Für die Studie hat PwC die Sichtweisen von insgesamt 325 Asset Manager:innen und Analyst:innen aus 43 unterschiedlichen Ländern befragt. Zusätzlich wurden 40 Tiefeninterviews mit Teilnehmer:innen in elf Ländern geführt.

ESG ja bitte, aber ohne Ertragsverluste

Die Studie liefert allerdings ein differenziertes Bild: Trotz des immer stärker werdenden Fokus auf Nachhaltigkeit, gab die überwiegende Mehrheit (81 Prozent) an, dass sie im Zusammenhang mit der Verfolgung von ESG-Zielen höchstens eine Reduzierung der Anlagenrendite um ein Prozent in Kauf nehmen würde. Beinahe die Hälfte (49 Prozent) würde überhaupt keine geringeren Erträge akzeptieren.

“Unsere Studie verdeutlicht, dass Investor:innen den Fokus gleichzeitig auf kurzfristige Ergebnisse und längerfristige gesellschaftliche Themen legen, die sowohl Risiken als auch Möglichkeiten für ihre Investitionen darstellen können“, so Peter Pessenlehner, Leiter des Bereichs Wirtschaftsprüfung bei PwC Österreich.

(c) Screen-Shot PwC Global Investor ESG Survey 2021

ESG-Berichterstattung ausbaufähig

Zudem wurde im Survey erhoben, wie die Investor:innen die ESG-Berichterstattung wahrnehmen. Dabei kommt ein ernüchterndes Bild zu Tage: Lediglich ein Drittel der befragten Personen erachtet die Qualität der eingesehenen ESG-Berichterstattung als gut. Für 75 Prozent sei es außerdem wichtig, dass ESG-bezogene Kennzahlen unabhängig geprüft werden. Zudem besteht auch der Wunsch nach einheitlichen ESG-Berichterstattung-Standards.

Aktivitäten zum Klimaschutz stellen laut Umfrage das wichtigste Kriterium aus dem ESG-Spektrum dar, wobei die Reduktion von Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen das meistgenannte Thema ist (65 Prozent), auf das sich Unternehmen konzentrieren müssen.

Zudem sollten Führungskräfte, insbesondere CEOs, laut den Experten von PwC selbst dafür Verantwortung übernehmen: “Letztendlich zeigt unsere Studie, dass Unternehmen ihrer ESG-Leistung den gleichen Stellenwert einräumen müssen wie all ihren Unternehmens- und Finanzkennzahlen. So können sie die Anforderungen der Investor:innen erfüllen und diese langfristig überzeugen”, so Hans Hartmann, Partner für den Bereich ESG-Reporting bei PwC Österreich abschließend.


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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