23.06.2022

Puck.io: Florian Gschwandtner investiert in Wiener Proptech

Puck entwickelt digitale Lösungen für die Verwaltung und das Management von Immobilien – inklusive digitalem schwarzen Brett und Paketbox.
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Investor Florian Gschwandtner, puck-CEO Julia Wawrik, Thomas Kolbabek von viable und Daniel Jelitzka von JP Immobilien/puck © puck immobilien
Investor Florian Gschwandtner, puck-CEO Julia Wawrik, Thomas Kolbabek von viable und Daniel Jelitzka von JP Immobilien/puck © puck immobilien

Serial Entrepreneur und Angel Investor Florian Gschwandtner investiert in das Wiener Proptech puck.io. „Ich selbst lebe in einer Immobilie, in der die Services der puck immobilien app service GmbH zum Einsatz kommen und ich war begeistert davon, wie sich damit die Kommunikation mit der Hausverwaltung und den Nutzern optimieren lässt. Die Potenziale dieses Immobilien-Ökosystems sind riesig“, sagt Gschwandtner, der mit einem sechsstelligen Investment bei puck einsteigt. „Wir sind keine Digital-Experten in den Operations“, erklärt puck-Co-Founder Daniel Jelitzka die Investmentrunde. „Unser Handwerk ist die Immobilie, das unserer neuen Partner die Digitalisierung“. Gschwandtner wird sich konzeptionell in die Weiterentwicklung des Produktes und Unternehmens einbringen; operativer Partner wird die Digital-Umsetzungs-Agentur viable.

Die puck immobilien app services GmbH wurde 2017 von der JP Immobiliengruppe gegründet und war bis zu der aktuellen Investmentrunde zu mehr als 90 Prozent in den Händen von JP – ein kleiner Teil gehört seit der Gründung einer Gesellschaft von Martin Müller, der auch Haupteigentümer der J & P Immobilienmakler GmbH ist. Der Marktstart folgte 2018, damals noch unter der Geschäftsführung von Daniel Jelitzka (JP Immobilien) und Martin Müller – 2020 stieg Julia Wawrik in die Geschäftsführung auf, die sie seither mit Müller innehat.

Wie funktioniert puck immobilien?

Puck entwickelt digitale Lösungen für die Verwaltung und das Management von Immobilien. Herzstück ist eine App für die Kommunikation zwischen Hauseigentümern, Hausverwaltern und Mietern. Die App für Mieter wird ergänzt durch ein digitales schwarzes Brett mit aktuellen Infos zum Haus, aber auch zur näheren Umgebung, lokalen News, einer Tauschbörse und Öffi-Infos. Mittlerweile wurde das Angebot mit einer Paketbox, die über QR-Codes geöffnet werden kann, und einer remote bedienbaren Gegensprechanlage ausgebaut und auch Buchungssysteme für Räume oder E-Ladestationen sind möglich. Über die Lösungen von puck können Hausverwaltungen zudem beispielsweise Schadensmeldungen verwalten oder Asset Manager eine Leerstandsvermarktung angehen. Das Unternehmen arbeitet derzeit mit zwei Produkten, puck 360 bietet alle Hardware- und Software-Möglichkeiten, während puck smart als Einstiegsprodukt auf das digitale schwarze Brett beschränkt ist. In Zukunft will puck noch stärker mit IoT-Sensoren arbeiten und so zahlreiche Schadensmeldungen automatisieren.

Das puck Bord als digitales schwarzes Brett © puck immobilien
Das puck Bord als digitales schwarzes Brett © puck immobilien

„Durch die Pandemie kam es zu einem großen Digitalisierungsschub in Österreich und dieser hat auch die Immobilienbranche erfasst“, sagt Daniel Jelitzka. In Wien seien bereits zehn Prozent der Wohnungen angeschlossen; mehr als 75.000 Nutzer:innen hat die App. Der Vertrieb konzentriere sich derzeit noch auf Wien, erklärt Geschäftsführerin Wawrik – eine Skalierung sei aber einfach möglich und etwa Deutschland ein logischer und spannender nächster Schritt.

Zu den mittlerweile fast 30 Kund:innen zählen große Immobilienunternehmen und Hausverwaltungen wie IMV, Santner, ARWAG Immobilientreuhand und Otto Friedrich. Jelitzka gibt ein Beispiel für die Vorteile, die puck.io bietet: Früher hätte ein Hausverwalter nach einem Liftschaden 30 Anrufe von Mietern bekommen, mit denen er telefonieren muss, um danach ein Schild aufzuhängen und die Reparatur zu organisieren. Dank Digitalisierung kommen die Schadensmeldungen per App und Mieter können per Push-Nachricht automatisch über die Fortschritte des Reparaturprozesses informiert werden.

Die Runtastic-Gründer als Investoren

Florian Gschwandtner ist seit dem Exit seines Startups Runtastic an Adidas (2015, 220 Mio. Euro) als Business Angel tätig und trat auch in der TV-Show 2 Minuten 2 Millionen auf. Er investiert vor allem über die Beteiligungsgesellschaft 8eyes, die er gemeinsam mit seinen damaligen Co-Foundern Alfred Luger, Christian Kaar und Rene Giretzlehner gegründet hat. Zuletzt stieg die 8eyes etwa bei der Linzer Kinderschutz-App Ohana ein, die mit 15 Prozent die bisher größte Beteiligung der Runtastic-Gründer ist. Zu den bekanntesten Beteiligungen gehören auch TeamEcho, Credi2, hello again, Storyclash oder Freebiebox. An seinem eigenen neuen Startup, Leaders21, ist Gschwandtner mit rund 30 Prozent direkt beteiligt – auch hier sind seine ehemaligen Co-Founder mit kleineren Shares an Bord. Insgesamt ist Gschwandtner nach eigenen Angaben an rund 40 Startups beteiligt.

Disclaimer: Die Runtastic-Gründer sind über die 8eyes GmbH zu  2,6566 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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