23.03.2026
GASTKOMMENTAR

Public AI: Wie Österreich versucht, die digitale Verwaltung neu zu denken

Gastkommentar. Mit der Initiative „Public AI“ macht Österreich zwar einen längst überfälligen Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung, hinkt echten Vorreitern wie Estland aber strukturell noch weit hinterher. KI-Experte Mathias Lipp-Rosenthal erklärt in seinem Gastkommentar, warum Insellösungen nicht ausreichen und der Staat endlich das enorme Potenzial der heimischen Tech-Szene nutzen muss.
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Am 19. März hat Staatssekretär Alexander Pröll im Haus der Digitalisierung in Tulln fünf KI-Anwendungen für die öffentliche Verwaltung präsentiert, unter dem Label „Public AI“. GovGPT für 180.000 Bundesbedienstete auf Basis von Mistral, KI im elektronischen Akt, ein parlamentarischer Rechercheassistent, ein Wissensassistent auf Basis von Schulungsunterlagen und ein erster Ausblick auf agentische KI. Die Botschaft: Österreich bringt KI strukturiert in den Staat. Das verdient grundsätzliche Anerkennung und gleichzeitig eine ehrliche Einordnung.

Richtig und notwendig aber längst überfällig

Ja, es ist wichtig, KI in die öffentliche Verwaltung zu bringen. Die demografische Realität lässt keinen Spielraum: 44 Prozent der Bundesbediensteten gehen in den nächsten 13 Jahren in Pension. Wer glaubt, diese Lücke ohne technologische Unterstützung schließen zu können, betreibt Wunschdenken. Insofern: Der politische Wille ist da, die Richtung stimmt.

Aber seien wir präzise: Was vorgestellt wurde RAG-Chatbots, Dokumentenzusammenfassung, generative KI für Mitarbeitende, Wissensassistenten ist in der Privatwirtschaft seit zwei bis drei Jahren gelebter Alltag. Jedes mittlere Technologieunternehmen in Wien oder Graz hat solche Tools intern bereits im Einsatz. Das ist kein Innovationssprung. Das ist das Aufschließen zu einem bereits etablierten Status quo.

Der Blick nach Norden: Was Estland anders macht

Wer verstehen will, wie digitale Staatstransformation wirklich aussieht, sollte nach Tallinn schauen. Estland betreibt seit über 20 Jahren eine vollständig digitale Verwaltung nicht als Pilotprojekt, sondern als Infrastruktur. Die X-Road-Plattform verbindet Behörden, Unternehmen und Bürger:innen in einem einzigen interoperablen Datennetz. KrattAI, der öffentlich-rechtliche KI-Assistent, ist keine Ankündigung er läuft. KI-gestützte Entscheidungsunterstützung in Behördenverfahren ist dort Realität, nicht Roadmap.

Der entscheidende Unterschied liegt nicht in der KI selbst, sondern in der Grundinfrastruktur. Österreich hinkt Estland nicht nur bei KI hinterher, sondern bei der digitalen Architektur darunter: Dateninteroperabilität, eindeutige digitale Identitäten, behördenübergreifende Prozessintegration. Solange diese Basis fehlt, bleiben KI-Anwendungen Insellösungen gut gemeint, aber strukturell begrenzt.

Ein Hackathon aber warum nicht die eigene Stärke nutzen?

Auch ein Hackathon mit der TU Austria wurde angekündigt. Gut. Akademische Zusammenarbeit ist wertvoll. Aber hier drängt sich eine Frage auf, die mich ehrlich gesagt irritiert: Österreich hat ein außergewöhnlich starkes KI- und Tech-Startup-Ökosystemeines, das international weit mehr Gewicht hat, als es innenpolitisch wahrgenommen wird. Drei der einflussreichsten Tech-Persönlichkeiten Europas sind Österreicher. Peter Steinberger, einer der aktuell gefragtesten Köpfe in der globalen Tech-Szene, hat mit Open Claw gerade wieder gezeigt, was technische Innovation aus Österreich heraus bedeuten kann.

Warum greift die Bundesregierung bei der Entwicklung öffentlicher KI-Infrastruktur nicht gezielt auf genau dieses Netzwerk zurück? Ein Hackathon als Feigenblatt für Innovationsnähe reicht nicht. Was gebraucht würde, ist ein strukturierter, Einbezug der besten heimischen Köpfe als Berater, als Technologiepartner, als kritische Sparringspartner für das Bundesrechenzentrum. Das wäre echter Technologietransfer. Was stattdessen passiert: Man organisiert ein Event, während das vorhandene Potenzial ungenutzt bleibt.

Was der mutigere nächste Schritt wäre

Statt reaktiver Antragsbearbeitung mit KI-Unterstützung: proaktive Bürgerservices. Estland macht vor, wie das aussehen kann dort informiert der Staat Bürger:innen automatisch über Leistungen, die ihnen zustehen, noch bevor sie selbst einen Antrag stellen. Ein System, das weiß, dass jemand bald in Pension geht, und ihn proaktiv durch den Prozess begleitet – ohne Behördenmarathon, ohne Formularstapel.

Der entscheidende Hebel liegt nicht in der KI selbst – es ist die Datenvernetzung. Solange Daten in getrennten Silos operieren, bleibt jede KI-Anwendung eine Insellösung. Was Österreich braucht, ist eine konsequente Interoperabilitätsstrategie quer durch die gesamte Verwaltung vergleichbar mit dem, was andere europäische Länder bereits umgesetzt haben. Und statt eines einmaligen Hackathons bräuchte es einen dauerhaften, institutionalisierten Austausch mit dem heimischen Tech-Ökosystem.

Fazit

Public AI ist ein richtiger Schritt. Aber wer heute jubelt, unterschätzt den Abstand, den Österreich aufholen muss und wie schnell sich das Feld bewegt. Die eigentliche Frage ist nicht, ob Österreich KI in die Verwaltung bringt. Die Frage ist, ob es schnell genug geht und ob man dabei auf die richtigen Menschen setzt. Die wären zum Teil schon da. Man müsste sie nur fragen.


Über den Gastautor

Mathias Lipp-Rosenthal ist KI-Experte und unterstützt Organisationen und Unternehmen dabei, mit sicheren und souveränen KI-Lösungen schlagkräftiger und effizienter zu werden – mit Schwerpunkt auf regulatorischen Fragen. Er gründet derzeit die KI-Beratungsagentur KI Schmiede. Der ausgebildete Soziologe und Statistiker lehrt u. a. an der Quadriga University of Applied Sciences in Berlin und engagiert sich in unterschiedlichen Forschungsprojekten mit seiner Plattform AI Empowered Politics

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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