20.03.2026

„Public AI“: Fünf neue KI-Anwendungen sollen Österreichs Bundesverwaltung umkrempeln

Die Digitalisierung der österreichischen Verwaltung nimmt langsam Fahrt auf. Nach dem Aufbau einer eigenen KI-Infrastruktur im Bundesrechenzentrum präsentiert Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll nun fünf konkrete KI-Use-Cases. 
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Am 19. März 2026 nahm Staatssekretär Alexander Pröll (m.) an der KI-Konklave im Haus der Digitalisierung teil. Im Bild gemeinsam mit dem Vorsitzenden des KI-Beirates Horst Bischof (r.) und BRZ-Geschäftsführer Roland Ledinger (l.), bei der anschließenden Pressekonferenz. | © BKA/Valentin Brauneis

Dass Künstliche Intelligenz ein massiver Treiber für effizientere Prozesse sein kann, ist in der heimischen Innovationsszene längst bekannt. Der Fachkräftemangel zwingt nun aber auch den öffentlichen Sektor zum Handeln. Die österreichische Bundesregierung forciert daher den breiteren Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung. Im Rahmen des „KI-Konklave“ im Haus der Digitalisierung in Tulln stellte Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll gestern das Projekt „Public AI“ vor.

Ziel des Vorstoßes ist ein koordinierter Ansatz anstelle von vielen parallelen Einzellösungen. „Am Ende des Tages ist das Einzige, was zählt: Bekommt die Bürgerin oder der Bürger schneller eine Antwort? Wird der Antrag rascher bearbeitet? Wenn ja, haben wir unsere Arbeit gemacht“, erklärte Pröll bei der Präsentation.

Die fünf konkreten Use-Cases

Im Zentrum der neuen Strategie stehen fünf spezifische Anwendungen, die für eine spürbare Entlastung sorgen sollen:

  • GovGPT: Eine generative KI für den Arbeitsalltag. Das Tool soll datenschutzkonform, souverän und speziell auf die Verwaltung maßgeschneidert sein. Bis zum Ende des ersten Halbjahres 2026 soll es für alle 180.000 Bundesbediensteten verfügbar sein.
  • KI im ELAK (Der intelligente Akt): Der klassische elektronische Akt wird mit KI-Funktionen aufgerüstet. Mitarbeiter:innen können künftig Fragen an ganze Aktenbestände stellen und erhalten sofort eine strukturierte Zusammenfassung.
  • KAPA: Eine „KI für parlamentarische Anfragen“, die bei der Recherche, Konsolidierung und Zusammenführung der Antworten unterstützt. Dabei gilt strikt das „Human-in-the-loop“-Prinzip – der Mensch behält dabei das letzte Wort.
  • KI-SUN: Ein KI-System mit dem Fokus auf Schulung und Wissenstransfer.
  • Agentische KI: Eine KI, die selbst handelt. Ein vollautomatischer Chatbot soll künftig freie Slots prüfen, Termine buchen und Bestätigungen verschicken. Konkrete Verfahren dafür befinden sich für das kommende Jahr in Ausarbeitung.

Eigene Infrastruktur sorgt für Datensouveränität

Dass diese konkreten Anwendungen nun in die Umsetzung gehen können, baut auf den Vorarbeiten der vergangenen Monate auf. Wie brutkasten bereits berichtete, hat die Regierung zuletzt eine eigene KI-Infrastruktur im Bundesrechenzentrum (BRZ) auf den Weg gebracht. Der große Vorteil dieses zentralen Ansatzes: Die einzelnen Behörden müssen nicht jeweils eigene KI-Systeme von Grund auf neu aufbauen.

„Die Infrastruktur ist geschaffen. Nun gilt es, die Anwendungen darauf aufzusetzen und sie mit Leben zu erfüllen“, kommentierte Pröll den nächsten Schritt. Da in der öffentlichen Verwaltung naturgemäß mit hochsensiblen Daten gearbeitet wird, sollen diese möglichst innerhalb der staatlichen Infrastruktur verarbeitet werden. „Gerade beim Einsatz von KI im Staat ist digitale Souveränität entscheidend“, so der Staatssekretär. „Deshalb arbeiten wir an einer gemeinsamen Infrastruktur, die unsere Daten schützt und gleichzeitig Innovation ermöglicht.“

Hackathon mit TU Austria

Um das heimische KI-Ökosystem zusätzlich zu motivieren, flankiert das Staatssekretariat die „Public AI“-Offensive mit weiteren Initiativen. Unter anderem ist ein Hackathon in Kooperation mit der TU Austria zur Entwicklung innovativer KI-Anwendungen geplant. Zudem wird KI als neue Kategorie in den Staatspreis Digitalisierung aufgenommen, um künftige Leuchtturmprojekte in der öffentlichen Verwaltung vor den Vorhang zu holen.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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