20.03.2026

„Public AI“: Fünf neue KI-Anwendungen sollen Österreichs Bundesverwaltung umkrempeln

Die Digitalisierung der österreichischen Verwaltung nimmt langsam Fahrt auf. Nach dem Aufbau einer eigenen KI-Infrastruktur im Bundesrechenzentrum präsentiert Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll nun fünf konkrete KI-Use-Cases. 
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Am 19. März 2026 nahm Staatssekretär Alexander Pröll (m.) an der KI-Konklave im Haus der Digitalisierung teil. Im Bild gemeinsam mit dem Vorsitzenden des KI-Beirates Horst Bischof (r.) und BRZ-Geschäftsführer Roland Ledinger (l.), bei der anschließenden Pressekonferenz. | © BKA/Valentin Brauneis

Dass Künstliche Intelligenz ein massiver Treiber für effizientere Prozesse sein kann, ist in der heimischen Innovationsszene längst bekannt. Der Fachkräftemangel zwingt nun aber auch den öffentlichen Sektor zum Handeln. Die österreichische Bundesregierung forciert daher den breiteren Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung. Im Rahmen des „KI-Konklave“ im Haus der Digitalisierung in Tulln stellte Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll gestern das Projekt „Public AI“ vor.

Ziel des Vorstoßes ist ein koordinierter Ansatz anstelle von vielen parallelen Einzellösungen. „Am Ende des Tages ist das Einzige, was zählt: Bekommt die Bürgerin oder der Bürger schneller eine Antwort? Wird der Antrag rascher bearbeitet? Wenn ja, haben wir unsere Arbeit gemacht“, erklärte Pröll bei der Präsentation.

Die fünf konkreten Use-Cases

Im Zentrum der neuen Strategie stehen fünf spezifische Anwendungen, die für eine spürbare Entlastung sorgen sollen:

  • GovGPT: Eine generative KI für den Arbeitsalltag. Das Tool soll datenschutzkonform, souverän und speziell auf die Verwaltung maßgeschneidert sein. Bis zum Ende des ersten Halbjahres 2026 soll es für alle 180.000 Bundesbediensteten verfügbar sein.
  • KI im ELAK (Der intelligente Akt): Der klassische elektronische Akt wird mit KI-Funktionen aufgerüstet. Mitarbeiter:innen können künftig Fragen an ganze Aktenbestände stellen und erhalten sofort eine strukturierte Zusammenfassung.
  • KAPA: Eine „KI für parlamentarische Anfragen“, die bei der Recherche, Konsolidierung und Zusammenführung der Antworten unterstützt. Dabei gilt strikt das „Human-in-the-loop“-Prinzip – der Mensch behält dabei das letzte Wort.
  • KI-SUN: Ein KI-System mit dem Fokus auf Schulung und Wissenstransfer.
  • Agentische KI: Eine KI, die selbst handelt. Ein vollautomatischer Chatbot soll künftig freie Slots prüfen, Termine buchen und Bestätigungen verschicken. Konkrete Verfahren dafür befinden sich für das kommende Jahr in Ausarbeitung.

Eigene Infrastruktur sorgt für Datensouveränität

Dass diese konkreten Anwendungen nun in die Umsetzung gehen können, baut auf den Vorarbeiten der vergangenen Monate auf. Wie brutkasten bereits berichtete, hat die Regierung zuletzt eine eigene KI-Infrastruktur im Bundesrechenzentrum (BRZ) auf den Weg gebracht. Der große Vorteil dieses zentralen Ansatzes: Die einzelnen Behörden müssen nicht jeweils eigene KI-Systeme von Grund auf neu aufbauen.

„Die Infrastruktur ist geschaffen. Nun gilt es, die Anwendungen darauf aufzusetzen und sie mit Leben zu erfüllen“, kommentierte Pröll den nächsten Schritt. Da in der öffentlichen Verwaltung naturgemäß mit hochsensiblen Daten gearbeitet wird, sollen diese möglichst innerhalb der staatlichen Infrastruktur verarbeitet werden. „Gerade beim Einsatz von KI im Staat ist digitale Souveränität entscheidend“, so der Staatssekretär. „Deshalb arbeiten wir an einer gemeinsamen Infrastruktur, die unsere Daten schützt und gleichzeitig Innovation ermöglicht.“

Hackathon mit TU Austria

Um das heimische KI-Ökosystem zusätzlich zu motivieren, flankiert das Staatssekretariat die „Public AI“-Offensive mit weiteren Initiativen. Unter anderem ist ein Hackathon in Kooperation mit der TU Austria zur Entwicklung innovativer KI-Anwendungen geplant. Zudem wird KI als neue Kategorie in den Staatspreis Digitalisierung aufgenommen, um künftige Leuchtturmprojekte in der öffentlichen Verwaltung vor den Vorhang zu holen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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