20.03.2026

„Public AI“: Fünf neue KI-Anwendungen sollen Österreichs Bundesverwaltung umkrempeln

Die Digitalisierung der österreichischen Verwaltung nimmt langsam Fahrt auf. Nach dem Aufbau einer eigenen KI-Infrastruktur im Bundesrechenzentrum präsentiert Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll nun fünf konkrete KI-Use-Cases. 
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Am 19. März 2026 nahm Staatssekretär Alexander Pröll (m.) an der KI-Konklave im Haus der Digitalisierung teil. Im Bild gemeinsam mit dem Vorsitzenden des KI-Beirates Horst Bischof (r.) und BRZ-Geschäftsführer Roland Ledinger (l.), bei der anschließenden Pressekonferenz. | © BKA/Valentin Brauneis

Dass Künstliche Intelligenz ein massiver Treiber für effizientere Prozesse sein kann, ist in der heimischen Innovationsszene längst bekannt. Der Fachkräftemangel zwingt nun aber auch den öffentlichen Sektor zum Handeln. Die österreichische Bundesregierung forciert daher den breiteren Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung. Im Rahmen des „KI-Konklave“ im Haus der Digitalisierung in Tulln stellte Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll gestern das Projekt „Public AI“ vor.

Ziel des Vorstoßes ist ein koordinierter Ansatz anstelle von vielen parallelen Einzellösungen. „Am Ende des Tages ist das Einzige, was zählt: Bekommt die Bürgerin oder der Bürger schneller eine Antwort? Wird der Antrag rascher bearbeitet? Wenn ja, haben wir unsere Arbeit gemacht“, erklärte Pröll bei der Präsentation.

Die fünf konkreten Use-Cases

Im Zentrum der neuen Strategie stehen fünf spezifische Anwendungen, die für eine spürbare Entlastung sorgen sollen:

  • GovGPT: Eine generative KI für den Arbeitsalltag. Das Tool soll datenschutzkonform, souverän und speziell auf die Verwaltung maßgeschneidert sein. Bis zum Ende des ersten Halbjahres 2026 soll es für alle 180.000 Bundesbediensteten verfügbar sein.
  • KI im ELAK (Der intelligente Akt): Der klassische elektronische Akt wird mit KI-Funktionen aufgerüstet. Mitarbeiter:innen können künftig Fragen an ganze Aktenbestände stellen und erhalten sofort eine strukturierte Zusammenfassung.
  • KAPA: Eine „KI für parlamentarische Anfragen“, die bei der Recherche, Konsolidierung und Zusammenführung der Antworten unterstützt. Dabei gilt strikt das „Human-in-the-loop“-Prinzip – der Mensch behält dabei das letzte Wort.
  • KI-SUN: Ein KI-System mit dem Fokus auf Schulung und Wissenstransfer.
  • Agentische KI: Eine KI, die selbst handelt. Ein vollautomatischer Chatbot soll künftig freie Slots prüfen, Termine buchen und Bestätigungen verschicken. Konkrete Verfahren dafür befinden sich für das kommende Jahr in Ausarbeitung.

Eigene Infrastruktur sorgt für Datensouveränität

Dass diese konkreten Anwendungen nun in die Umsetzung gehen können, baut auf den Vorarbeiten der vergangenen Monate auf. Wie brutkasten bereits berichtete, hat die Regierung zuletzt eine eigene KI-Infrastruktur im Bundesrechenzentrum (BRZ) auf den Weg gebracht. Der große Vorteil dieses zentralen Ansatzes: Die einzelnen Behörden müssen nicht jeweils eigene KI-Systeme von Grund auf neu aufbauen.

„Die Infrastruktur ist geschaffen. Nun gilt es, die Anwendungen darauf aufzusetzen und sie mit Leben zu erfüllen“, kommentierte Pröll den nächsten Schritt. Da in der öffentlichen Verwaltung naturgemäß mit hochsensiblen Daten gearbeitet wird, sollen diese möglichst innerhalb der staatlichen Infrastruktur verarbeitet werden. „Gerade beim Einsatz von KI im Staat ist digitale Souveränität entscheidend“, so der Staatssekretär. „Deshalb arbeiten wir an einer gemeinsamen Infrastruktur, die unsere Daten schützt und gleichzeitig Innovation ermöglicht.“

Hackathon mit TU Austria

Um das heimische KI-Ökosystem zusätzlich zu motivieren, flankiert das Staatssekretariat die „Public AI“-Offensive mit weiteren Initiativen. Unter anderem ist ein Hackathon in Kooperation mit der TU Austria zur Entwicklung innovativer KI-Anwendungen geplant. Zudem wird KI als neue Kategorie in den Staatspreis Digitalisierung aufgenommen, um künftige Leuchtturmprojekte in der öffentlichen Verwaltung vor den Vorhang zu holen.

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18.06.2026

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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