12.02.2020

Wiener Startup Propster kann Kundenanzahl verdreifachen

Das Wiener Startup Propster hat ein Tool entwickelt mit dem Immobilienentwickler, Bauträger sowie Wohnungskäufer schon während eines Bauprojektes einheitlich kommunizieren können. Das Startup konnte im Vergleich zum Vorjahr den Kundenstock verdreifachen.
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Propster
Das Team von Propster | (c) Propster

Propster ging Ende 2017 noch mit dem Beinamen „der Sonderwunsch Meister“ an den Start und wurde von CEO Milan Zahradnik mit drei Business Angels gegründet. Unter ihnen ist auch „Business Angel of the Year 2019“ Markus Ertler. Mittlerweile heißt das Startup nur mehr Propster und konnte sich am Markt mit seinem PropTech-Tool etablieren.

+++ Crowdinvesting: So entwickelte sich der heimische Markt 2019 +++

Das Tool digitalisiert die Konfiguration von neu gebauten Wohnungen, Häusern und Büros. Zu den Kunden zählen Bauträger und Projektentwickler, denen eine White-Label Plattform zur Verfügung gestellt wird.

Die Konfiguration der Ausstattung erfolgt schlussendlich durch den Käufer oder Mieter der neu errichteten Immobilie. Bodenbeläge, Elektroinstallationen, Sanitäranlagen, Fliesen und vieles mehr können online über die Plattform konfiguriert, ausgewählt und verwaltet werden.

Propster: Kundenzahl verdreifacht

Wie Propster heute Mittwoch mitteilte, zählt das Unternehmen mittlerweile über 100 Kunden. Ende Jänner 2019 waren es noch 30 Kunden – der brutkasten berichtete. Das Startup konnte somit im Vorjahresvergleich seinen Kundenstamm verdreifachen.

Seit der Gründung wurden 200 Kunden-Projekte mit über 10.000 Wohn- und Büroeinheiten abwickelt. Zu den Kunden im B2B-Bereich zählen namhafte Unternehmen, wie die Strabag, Elk Haus oder die Soravia-Gruppe.

Europa-Expansion & Cashflow positiv

Derzeit forciert das Startup seine Internationalisierung. 2019 wurden unter anderem zwei neue Standorte in Berlin und München eröffnet. Das Team verfügt mittlerweile über mehr als 20 Mitarbeiter.

Zudem laufen im Moment die Vorbereitungen für den Markteintritt in Schweden und Großbritannien. Laut Propster sei das Unternehmen mittlerweile Cashflow-positiv und erreichte ein Jahr nach Gründung den Break-Even-Point.

Im ersten Quartal 2020 soll eine weitere Finanzierungsrunde abgeschlossen werden. Das letzte Investment erfolgte im Jahr 2017 und lag damals im sechsstelligen Bereich.


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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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