14.11.2024
FINANZIERUNG

Propcorn: Klosterneuburger PropTech mit Hansmann-Beteiligung holt sich 200.000 Euro Investment

Das PropTech-Startup Propcorn AI sichert sich ein Investment von tecnet equity in Höhe von 200.000 Euro. Damit erweitert das Unternehmen seine Pre-Seed-Finanzierungsrunde auf ingesamt 800.000 Euro.
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Propcorn AI
(c) Propcorn FlexCo

Erst Anfang September gab das Klosterneuburger PropTech-Startup Propcorn AI den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Höhe von 600.000 Euro bekannt. Unter anderem konnte das Unternehmen damals zahlreiche bekannte Investoren wie Hansi Hansmann mit seiner Hans(wo)men Group sowie den VC-Fonds calm/storm rund um Lucanus Polagnoli für sich gewinnen (brutkasten berichtete).

Propcorn erweitert Finanzierungsrunde

Am Donnerstag gab Propcorn nun die Erweiterung seiner Pre-Seed-Runde in Höhe von 200.000 Euro bekannt. Investor der jüngsten Extension ist der niederösterreichische VC tecnet equity. Insgesamt konnte das Unternehmen nun 800.000 Euro raisen.

„Diese Zusammenarbeit ermöglicht uns nicht nur, unsere technologischen Möglichkeiten auszubauen, sondern auch die nächste Entwicklungsphase unserer Plattform in Angriff zu nehmen. Unser Ziel ist es, die digitale Zukunft des Immobiliensektors maßgeblich zu prägen und als Innovationsmotor zu fungieren“, so Niki Stadler, CEO des Unternehmens.

Das Unternehmen spezialisiert sich auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Identifizierung von Nachverdichtungs- und Neubaupotenzialen, um die Berechnung von Quadratmetern zu vereinfachen. Unter anderem sollen so Immobilieninvestitionen optimiert werden. Die Plattform richtet sich an Projektentwickler, Immobilienmakler aber auch Banken, Versicherungen und Fonds sowie Städte und Kommunen.

KI-Plattform soll weiterentwickelt werden

Die Finanzierungsrunde soll dem Startup nun „neue Wachstums- und Innovationspotenziale, darunter die Weiterentwicklung der KI-basierten Plattform, die Ausweitung auf weitere Marktsegmente sowie die Erschließung von neuen Städten“ eröffnen.

“Propcorn AI verfügt sowohl über ein sehr erfahrenes, visionäres Team als auch über eine selbstentwickelte Technologie, um einen signifikanten Beitrag zur Digitalisierung des Immobilienmarktes zu leisten,“ so Rene Danzinger, Investment Manager bei tecnet equity.

Das Gründungsteam besteht neben CEO Niki Stadler aus CPO Benni Buchta und Bertty Contreras, CTO. Die Founder vereinen Erfahrungen aus der Immobilienentwicklung und Softwareentwicklung. Stadler ist bereits seit über eine Dekade mit der in Wien ansässigen Mantaray Holding in der Immo-Branche tätig und mit Buchta ist ein erfahrener Bauprojekt-Manager im Team. Mit Contreras verstärkt der Chilene als CTO das Team, der Erfahrung im Software Development und der Datenverarbeitung mitbringt.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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