05.05.2026
HOTELLERIE-STARTUP

Profitize: 1,4 Millionen Euro für neues Falkensteiner-Startup

Nach seinem erfolgreichen RateBoard-Exit meldet sich Simon Falkensteiner mit einem neuen Projekt zurück: Gemeinsam mit Michael Gorfer und Mark Nardi sichert sich das Südtiroler Startup Profitize ein 1,4 Millionen-Investment. Das Ziel: Mit künstlicher Intelligenz das komplexe Kosten- und Profitmanagement für Hoteliers automatisieren.
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Simon Falkensteiner, Mark Nardi und Michael Gorfer (v.l.) © Mirco Zancanella

Sieben bis zehn verschiedene Software-Tools, um den operativen Betrieb am Laufen zu halten: Das ist die ist komplexe Realität in vielen Hotels, wie die Profitize-Gründer im Interview erklären. Die Folge: Hoteliers erfahren oft erst ein Jahr später beim Steuerberater, was unter dem Strich tatsächlich übrig geblieben ist. Genau diesen „blinden Fleck“ will das Südtiroler Startup nun beseitigen.

18 Monate durchfinanziert

Um diese Vision voranzutreiben, hat das im NOI Techpark in Bozen ansässige Unternehmen eine Seed-Finanzierung in Höhe von 1,4 Millionen Euro abgeschlossen. Angeführt wird die Runde vom Alpine Fund (Redstone & Euregio+) und dem aws Gründungsfonds aus Wien. Zudem beteiligen sich 4 Business Angels in dieser Runde an dem Startup, die laut Simon Falkensteiner alle tief in der Hotelleriebranche verwurzelt sind, darunter Software-Anbieter, Berater und Vertreter von Hotelketten.

Das Profitize-Team im NOI Techpark Bozen © Mirco Zancanella

Mit dem frischen Kapital sei Profitize für die nächsten 18 Monate durchfinanziert. Doch die Ambitionen sind groß: Man wolle laut dem CEO so schnell wie möglich Marktführer in Europa werden. In etwa einem Jahr plant das Team bereits, sich in die nächste Finanzierungsrunde zu begeben. Bis dahin sollen die aktuell erschlossenen Märkte im DACH-Raum und in Südtirol auf ganz Italien sowie perspektivisch Skandinavien und die Niederlande ausgeweitet werden.

Neuanfang nach Exit

Hinter Profitize stehen keine Unbekannten: Simon Falkensteiner, Sohn des renomierten Hoteliers Erich Falkensteiner, legte bereits 2020 mit RateBoard einen erfolgreichen Exit hin, wie brutkasten berichtete. Auf die Frage, was er bei seiner zweiten Gründung anders macht, antwortet Falkensteiner gelassen: „Man geht vielleicht ein bisschen lockerer an die Geschichte heran“ und nehme nicht mehr alles sofort „für bare Münze“.

Seinen Mitgründer Michael Gorfer kennt er aus früheren Tätigkeit bei den Falkensteiner Hotels, wo beide vor über zehn Jahren zusammenarbeiteten. Gorfer freut sich besonders über den Lerneffekt bei den Kunden: „Es macht voll Spaß, wenn man sieht, wie die Hoteliers zusammen mit uns einfach sicherer werden, auf einmal anfangen über KPIs zu sprechen, die Zahlen-Scheu prinzipiell verlieren und sich den Themen annehmen, die leider Gottes eben immer wichtiger werden“. Als CTO ist außerdem noch Mark Nardi an Board, der über Bekanntschaften zu Profitize kam, wie die Gründer im Interview verraten.

KI-Cockpit für Hotels

Mit Profitize bekommt die Hotellerie ein zentrales Cockpit. Das System bündelt Daten aus verschiedenen Quellen wie dem Property Management System (PMS), Kassensystemen (POS), der Buchhaltung sowie HR- und Bankdaten in einer Oberfläche. Das Ergebnis sind automatisierte Finanzanalysen, Forecasts und Echtzeit-Reportings, die den manuellen Aufwand massiv reduzieren.

Die KI unterstützt dabei massiv: Rechnungen werden automatisiert ausgelesen und per One-Chat können Budgets via Prompting erstellt oder Analysen abgerufen werden. Push-Benachrichtigungen warnen zudem proaktiv vor steigenden Kosten und liefern Insights für Optimierungsmaßnahmen. Bereits über 140 Betriebe in Europa nutzen die Software. Das Spektrum reicht von kleinen Betrieben bis hin zu bekannten Namen wie den Falkensteiner oder Eder Hotels.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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