08.05.2026
DSGVO

Profil-Ansichten: Wiener Datenschutz-NGO noyb bringt Beschwerde gegen LinkedIn ein

Wer auf LinkedIn sehen will, wer das eigene Profil besucht hat, braucht bekanntlich einen Premium-Account. Die Wiener NGO noyb rund um Max Schrems ortet DSGVO-Verstöße und brachte Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein.
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LinkedIn-Schriftzug auf einer Glastür
(c) Greg Bulla via unsplash

Die Wiener NGO noyb rund um Datenschützer Max Schrems legt sich bekanntlich regelmäßig mit den US-Tech-Riesen an – und hat dabei schon zahlreiche gerichtliche Erfolge verbucht. Dabei stehen hierzulande teils gewichtige Stimmen der Ausrichtung der Organisation durchaus kritisch gegenüber, weil sie Digitalisierung und Innovation erschwere, anstatt sie zu fördern. So löste etwa im März Digitalisierung-Staatssekretär Alexander Pröll eine kleine Kontroverse aus, als er sagte, Österreich brauche „mehr [Peter] Steinberger und weniger Schrems“.

Profil-Ansichten mit Premium-Account, aber nicht mit DSGVO-Auskunftsbegehren

Nun beschäftigt sich die Organisation mit einem Thema, das eine gewisse Relevanz für die Business-Welt hat: LinkedIn-Profil-Ansichten. Der Vorwurf: Nachdem die Microsoft-Tochter alle Profil-Ansichten trackt, um sie in der bezahlten Premium-Version zu Verfügung zu stellen, müssten diese Daten auch im Rahmen eines DSGVO-Auskunftsbegehrens bereitgestellt werden. Hier verweise LinkedIn aber auf Datenschutzbedenken.

„Daten an die eigenen Nutzer:innen zu verkaufen, ist beliebt bei Unternehmen. Eigentlich hat man aber das Recht, die eigenen Daten gratis zu erhalten. Es ist absurd, dass Unternehmen das Thema Datenschutz gerade dann für sich entdecken, wenn sie Daten verkaufen wollen. Etwa, wenn LinkedIn keinerlei Probleme hat, gewisse Daten gegen Geld herauszugeben – aber plötzlich um die Privatsphäre anderer Personen besorgt ist, wenn man das kostenfreie Auskunftsrecht geltend macht“, kommentiert Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb.

Denn entweder dürften diese Daten für niemanden zugänglich sein oder sie müssten – wenn für die besuchende Person klar ist, dass diese sichtbar sind – auch nach Artikel 15 DSGVO beauskunftet werden, so die Argumentation. Im Zuge dessen wird von noyb auch bekrittelt, dass man zwar deaktivieren könne, dass das eigene Profil als Besucher:in angezeigt wird, aber nicht explizit nach der Zustimmung dazu gefragt werde. Es sei „unklar, ob dieses Tracking von Besucher:innen überhaupt legal ist“, so die NGO.

Dazu Jurist Baumann weiter: „Der Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter kann durchaus ein Grund sein, dass gemeinsame personenbezogene Daten nicht beauskunftet werden. Wenn ein Unternehmen aber nach einer entsprechenden Einwilligung gefragt hat und offensichtlich bereit dazu ist, dieselben Daten entgeltlich zur Verfügung zu stellen, hält dieses Argument nicht mehr.“

Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde

Man habe aus diesen Gründen im Namen eines LinkedIn-Nutzers Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht und fordere die vollständige Beantwortung des Auskunftsersuchens, heißt es von der NGO. „Außerdem schlägt noyb die Verhängung einer Geldbuße vor, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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