08.05.2026
DSGVO

Profil-Ansichten: Wiener Datenschutz-NGO noyb bringt Beschwerde gegen LinkedIn ein

Wer auf LinkedIn sehen will, wer das eigene Profil besucht hat, braucht bekanntlich einen Premium-Account. Die Wiener NGO noyb rund um Max Schrems ortet DSGVO-Verstöße und brachte Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein.
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LinkedIn-Schriftzug auf einer Glastür
(c) Greg Bulla via unsplash

Die Wiener NGO noyb rund um Datenschützer Max Schrems legt sich bekanntlich regelmäßig mit den US-Tech-Riesen an – und hat dabei schon zahlreiche gerichtliche Erfolge verbucht. Dabei stehen hierzulande teils gewichtige Stimmen der Ausrichtung der Organisation durchaus kritisch gegenüber, weil sie Digitalisierung und Innovation erschwere, anstatt sie zu fördern. So löste etwa im März Digitalisierung-Staatssekretär Alexander Pröll eine kleine Kontroverse aus, als er sagte, Österreich brauche „mehr [Peter] Steinberger und weniger Schrems“.

Profil-Ansichten mit Premium-Account, aber nicht mit DSGVO-Auskunftsbegehren

Nun beschäftigt sich die Organisation mit einem Thema, das eine gewisse Relevanz für die Business-Welt hat: LinkedIn-Profil-Ansichten. Der Vorwurf: Nachdem die Microsoft-Tochter alle Profil-Ansichten trackt, um sie in der bezahlten Premium-Version zu Verfügung zu stellen, müssten diese Daten auch im Rahmen eines DSGVO-Auskunftsbegehrens bereitgestellt werden. Hier verweise LinkedIn aber auf Datenschutzbedenken.

„Daten an die eigenen Nutzer:innen zu verkaufen, ist beliebt bei Unternehmen. Eigentlich hat man aber das Recht, die eigenen Daten gratis zu erhalten. Es ist absurd, dass Unternehmen das Thema Datenschutz gerade dann für sich entdecken, wenn sie Daten verkaufen wollen. Etwa, wenn LinkedIn keinerlei Probleme hat, gewisse Daten gegen Geld herauszugeben – aber plötzlich um die Privatsphäre anderer Personen besorgt ist, wenn man das kostenfreie Auskunftsrecht geltend macht“, kommentiert Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb.

Denn entweder dürften diese Daten für niemanden zugänglich sein oder sie müssten – wenn für die besuchende Person klar ist, dass diese sichtbar sind – auch nach Artikel 15 DSGVO beauskunftet werden, so die Argumentation. Im Zuge dessen wird von noyb auch bekrittelt, dass man zwar deaktivieren könne, dass das eigene Profil als Besucher:in angezeigt wird, aber nicht explizit nach der Zustimmung dazu gefragt werde. Es sei „unklar, ob dieses Tracking von Besucher:innen überhaupt legal ist“, so die NGO.

Dazu Jurist Baumann weiter: „Der Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter kann durchaus ein Grund sein, dass gemeinsame personenbezogene Daten nicht beauskunftet werden. Wenn ein Unternehmen aber nach einer entsprechenden Einwilligung gefragt hat und offensichtlich bereit dazu ist, dieselben Daten entgeltlich zur Verfügung zu stellen, hält dieses Argument nicht mehr.“

Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde

Man habe aus diesen Gründen im Namen eines LinkedIn-Nutzers Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht und fordere die vollständige Beantwortung des Auskunftsersuchens, heißt es von der NGO. „Außerdem schlägt noyb die Verhängung einer Geldbuße vor, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern.“

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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