✨ AI Kontextualisierung
Die Wiener NGO noyb rund um Datenschützer Max Schrems legt sich bekanntlich regelmäßig mit den US-Tech-Riesen an – und hat dabei schon zahlreiche gerichtliche Erfolge verbucht. Dabei stehen hierzulande teils gewichtige Stimmen der Ausrichtung der Organisation durchaus kritisch gegenüber, weil sie Digitalisierung und Innovation erschwere, anstatt sie zu fördern. So löste etwa im März Digitalisierung-Staatssekretär Alexander Pröll eine kleine Kontroverse aus, als er sagte, Österreich brauche „mehr [Peter] Steinberger und weniger Schrems“.
Profil-Ansichten mit Premium-Account, aber nicht mit DSGVO-Auskunftsbegehren
Nun beschäftigt sich die Organisation mit einem Thema, das eine gewisse Relevanz für die Business-Welt hat: LinkedIn-Profil-Ansichten. Der Vorwurf: Nachdem die Microsoft-Tochter alle Profil-Ansichten trackt, um sie in der bezahlten Premium-Version zu Verfügung zu stellen, müssten diese Daten auch im Rahmen eines DSGVO-Auskunftsbegehrens bereitgestellt werden. Hier verweise LinkedIn aber auf Datenschutzbedenken.
„Daten an die eigenen Nutzer:innen zu verkaufen, ist beliebt bei Unternehmen. Eigentlich hat man aber das Recht, die eigenen Daten gratis zu erhalten. Es ist absurd, dass Unternehmen das Thema Datenschutz gerade dann für sich entdecken, wenn sie Daten verkaufen wollen. Etwa, wenn LinkedIn keinerlei Probleme hat, gewisse Daten gegen Geld herauszugeben – aber plötzlich um die Privatsphäre anderer Personen besorgt ist, wenn man das kostenfreie Auskunftsrecht geltend macht“, kommentiert Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb.
„Unklar, ob dieses Tracking von Besucher:innen überhaupt legal ist“
Denn entweder dürften diese Daten für niemanden zugänglich sein oder sie müssten – wenn für die besuchende Person klar ist, dass diese sichtbar sind – auch nach Artikel 15 DSGVO beauskunftet werden, so die Argumentation. Im Zuge dessen wird von noyb auch bekrittelt, dass man zwar deaktivieren könne, dass das eigene Profil als Besucher:in angezeigt wird, aber nicht explizit nach der Zustimmung dazu gefragt werde. Es sei „unklar, ob dieses Tracking von Besucher:innen überhaupt legal ist“, so die NGO.
Dazu Jurist Baumann weiter: „Der Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter kann durchaus ein Grund sein, dass gemeinsame personenbezogene Daten nicht beauskunftet werden. Wenn ein Unternehmen aber nach einer entsprechenden Einwilligung gefragt hat und offensichtlich bereit dazu ist, dieselben Daten entgeltlich zur Verfügung zu stellen, hält dieses Argument nicht mehr.“
Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde
Man habe aus diesen Gründen im Namen eines LinkedIn-Nutzers Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht und fordere die vollständige Beantwortung des Auskunftsersuchens, heißt es von der NGO. „Außerdem schlägt noyb die Verhängung einer Geldbuße vor, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern.“




