08.05.2026
DSGVO

Profil-Ansichten: Wiener Datenschutz-NGO noyb bringt Beschwerde gegen LinkedIn ein

Wer auf LinkedIn sehen will, wer das eigene Profil besucht hat, braucht bekanntlich einen Premium-Account. Die Wiener NGO noyb rund um Max Schrems ortet DSGVO-Verstöße und brachte Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein.
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LinkedIn-Schriftzug auf einer Glastür
(c) Greg Bulla via unsplash

Die Wiener NGO noyb rund um Datenschützer Max Schrems legt sich bekanntlich regelmäßig mit den US-Tech-Riesen an – und hat dabei schon zahlreiche gerichtliche Erfolge verbucht. Dabei stehen hierzulande teils gewichtige Stimmen der Ausrichtung der Organisation durchaus kritisch gegenüber, weil sie Digitalisierung und Innovation erschwere, anstatt sie zu fördern. So löste etwa im März Digitalisierung-Staatssekretär Alexander Pröll eine kleine Kontroverse aus, als er sagte, Österreich brauche „mehr [Peter] Steinberger und weniger Schrems“.

Profil-Ansichten mit Premium-Account, aber nicht mit DSGVO-Auskunftsbegehren

Nun beschäftigt sich die Organisation mit einem Thema, das eine gewisse Relevanz für die Business-Welt hat: LinkedIn-Profil-Ansichten. Der Vorwurf: Nachdem die Microsoft-Tochter alle Profil-Ansichten trackt, um sie in der bezahlten Premium-Version zu Verfügung zu stellen, müssten diese Daten auch im Rahmen eines DSGVO-Auskunftsbegehrens bereitgestellt werden. Hier verweise LinkedIn aber auf Datenschutzbedenken.

„Daten an die eigenen Nutzer:innen zu verkaufen, ist beliebt bei Unternehmen. Eigentlich hat man aber das Recht, die eigenen Daten gratis zu erhalten. Es ist absurd, dass Unternehmen das Thema Datenschutz gerade dann für sich entdecken, wenn sie Daten verkaufen wollen. Etwa, wenn LinkedIn keinerlei Probleme hat, gewisse Daten gegen Geld herauszugeben – aber plötzlich um die Privatsphäre anderer Personen besorgt ist, wenn man das kostenfreie Auskunftsrecht geltend macht“, kommentiert Martin Baumann, Datenschutzjurist bei noyb.

Denn entweder dürften diese Daten für niemanden zugänglich sein oder sie müssten – wenn für die besuchende Person klar ist, dass diese sichtbar sind – auch nach Artikel 15 DSGVO beauskunftet werden, so die Argumentation. Im Zuge dessen wird von noyb auch bekrittelt, dass man zwar deaktivieren könne, dass das eigene Profil als Besucher:in angezeigt wird, aber nicht explizit nach der Zustimmung dazu gefragt werde. Es sei „unklar, ob dieses Tracking von Besucher:innen überhaupt legal ist“, so die NGO.

Dazu Jurist Baumann weiter: „Der Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter kann durchaus ein Grund sein, dass gemeinsame personenbezogene Daten nicht beauskunftet werden. Wenn ein Unternehmen aber nach einer entsprechenden Einwilligung gefragt hat und offensichtlich bereit dazu ist, dieselben Daten entgeltlich zur Verfügung zu stellen, hält dieses Argument nicht mehr.“

Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde

Man habe aus diesen Gründen im Namen eines LinkedIn-Nutzers Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht und fordere die vollständige Beantwortung des Auskunftsersuchens, heißt es von der NGO. „Außerdem schlägt noyb die Verhängung einer Geldbuße vor, um ähnliche Verstöße in Zukunft zu verhindern.“

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Rebel Music Distribution
© Rebel Music Distribution - Marko Celesty, Gründer Rebel Music Distribution.

Bei der italienischen Stadt Triest werden alte österreichische Gefühle wach. Von 1382 bis 1918 war sie der Haupt- und Seehafen der Habsburgermonarchie. Zudem verstärkt der Hafen, der 1719 unter dem österreichischen Kaiser Karl VI. zum Freihafen erhoben wurde, die wirtschaftlichen Verflechtungen mit Österreich durch zahlreiche Logistikverbindungen. Zusammen mit dem Zollkorridor Triest–Villach/Fürnitz gilt er heute als Logistikdrehkreuz zwischen Asien und Mitteleuropa. In dieser geschichtsträchtigen Stadt entstand 2021 Rebel Music Distribution, ein von Marko Celesty gegründetes Musik-Tech-Startup, das bereits über 25.000 Artists als User:innen vorweisen kann.

Rebel Music Distribution als Schnittstelle

Dem Founder nach ist die Musikindustrie längst auch eine Softwareindustrie. Hinter jeder digitalen Veröffentlichung stünden Metadaten, Plattformregeln, Rechteverwaltung, Abrechnungen und technische Prozesse. Genau an dieser Schnittstelle arbeitet Rebel Music Distribution, das unabhängigen Artists und Labels den Zugang zur globalen digitalen Distribution vereinfachen will.

Seine Perspektive als Musiker prägte die Produktidee von Beginn an: „Distribution sollte nicht nur technisch funktionieren, sondern für Artists möglichst verständlich, flexibel und ohne unnötige Einstiegshürden nutzbar sein“, beschreibt Celesty sein Mindset.

Aus diesem Ansatz entstand die Plattform, über die Künstler:innen ihre Releases verwalten, Metadaten organisieren und Musik an große Streaming- und Download-Dienste ausliefern können. Auch Labels und Nutzer mit mehreren Projekten können verschiedene Artists und Releases über einen zentralen Account verwalten.

Mehrere 10-Millionen-Streams im Monat

Der über die Plattform verwaltete Katalog erzielt nach Unternehmensangaben jeden Monat mehrere zehn Millionen Streams. Gleichzeitig bleibt die operative Struktur bewusst schlank: Das Kernteam besteht aus vier Personen.

Möglich wird diese Skalierung vor allem durch Automatisierung und eigene technische Prozesse. Statt jede Veröffentlichung manuell zu bearbeiten, werden große Teile des Workflows softwaregestützt abgewickelt.

Rebel Music Distribution versteht sich in diesem Sinne nicht nur als Vermittler zwischen Artist und Streaming-Plattform. Ein wesentlicher Teil des Unternehmens ist ebenjene eigene Software-Infrastruktur, die laufend weiterentwickelt wird. Sie bildet den technischen Kern für Release-Management, Datenverarbeitung und die Verwaltung wachsender Kataloge.

Gerade im digitalen Musikvertrieb sei diese technische Ebene entscheidend. Unterschiedliche Anforderungen der Plattformen, große Mengen an Metadaten und eine steigende Zahl von Releases würden vor allem skalierbare Systeme zu einem zentralen Wettbewerbsvorteil machen, so der Gründer.

Rebel Music Distribution: Revenue-Share-Modell

Ein weiterer Bestandteil des Modells von Rebel Music Distribution ist der kostenlose Einstieg in die Musikdistribution. Artists können ihre Musik veröffentlichen, ohne für die reine Distribution zunächst eine klassische jährliche Abo-Gebühr zahlen zu müssen. Ergänzt wird das Angebot durch ein kostenloses Online-Mastering-Studio, monatliche Royalty-Auszahlungen und direkten Support.

„Das Angebot richtet sich damit besonders an Independent Artists, Produzenten, Songwriter und kleinere Labels, die professionelle digitale Infrastruktur nutzen möchten, ohne schon vor dem ersten Release hohe Fixkosten einzugehen“, heißt es per Aussendung.

Das Geschäftsmodell von Rebel Music Distribution basiert konkret auf einem Revenue-Share-Modell: Die Musikdistribution ist – wie erwähnt – für Artists grundsätzlich kostenlos, im Gegenzug behält Rebel Music laut eigenen AGB standardmäßig zehn Prozent der über die Plattform generierten Royalties, 90 Prozent bleiben bei den Künstler:innen. Zusätzlich monetarisiert das Unternehmen optionale Services wie YouTube Content ID, für das 25 Euro pro Track sowie 20 Prozent der daraus erzielten Einnahmen verrechnet werden, sowie die „QC Fast Track Validation“ (Fast-Track-Qualitätskontrolle) für 15 Euro pro Release.

Ohne Investoren

Das Startup wurde ohne externe Investoren aufgebaut. Nach Angaben des Unternehmens liegt die heutige Bewertung im Bereich von mehreren Millionen Euro. Die Kombination aus eigener Technologie, internationaler Nutzerbasis und einem stark wachsenden Markt mache das Unternehmen „zu einem Beispiel dafür, wie sich spezialisierte Softwareprodukte auch mit kleinen Teams global skalieren lassen“, so der Claim.

Für Celesty bleibt dabei der Musikerblick zentral, wie er sagt: „Die Technologie soll nicht Selbstzweck sein, sondern Probleme lösen, die unabhängige Künstler:innen im Alltag tatsächlich haben. Genau darin sieht Rebel Music Distribution die Grundlage für weiteres Wachstum.“

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