09.09.2020

ProctyClean: Wiener Startup will mit Anus-Stift Analpflege enttabuisieren

Das Wiener MedTech-Startup Proctyclean hat ein Stiftchen entwickelt, mit dem der Anus gereinigt wird, was bei zahlreichen Beschwerden helfen soll.
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ProctyClean - CEO Bernhard Möss
(c) ProctyClean: CEO Bernhard Möss

Geht es nach dem Wiener MedTech-Startup ProctyClean, führen wir bald alle beim morgendlichen oder abendlichen Duschen ein kleines geripptes, mit Öl benetztes, Kunsstoffstiftchen in unseren Anus ein, um diesen mit sachten Bewegungen zu reinigen. Kleine Zacken entfernen dabei im Analkanal festsitzende Stuhlreste, die dann vom Intimpflege-Stift abgewaschen werden können.

Das soll gegen viele Beschwerden helfen. So führt man seitens ProctyClean etwa Hämorrhoiden, Analfissuren, Marisken, Stuhlschmieren, Analekzeme, Jucken am After, Stuhlinkontinenz, Blaseninfektionen und die Anwendung nach Darm- oder Prostataoperationen an. Doch auch Menschen ohne Beschwerden will man für die vorbeugende Nutzung gewinnen.

ProctyClean-Erfinder vergleicht Anus-Stift mit Zahnbürste

„Die Reinigung der Analregion mit Toilettenpapier ähnelt dem Versuch, Mundhygiene mit einer Serviette zu betreiben. Das Zähneputzen mit einer Zahnbürste eignet sich für die optimale Reinigung der Zähne natürlich viel besser. Genauso gewährleistet ProctyClean eine optimale Analreinigung“, meint Erfinder Ludwig Römhild in einer Aussendung. Mit der patentierten Methode wolle man nicht nur den Menschen die Analhygiene erleichtern, sondern auch die Tabus bereinigen, die rund um das Thema Analgesundheit immer noch bestehen würden, heißt es vom Startup, „denn Analgesundheit und -hygiene sind keine dreckige Angelegenheit“.

Erfinder Römhild erklärt den Anus-Stift

Ein Analpflege-Set kostet 35,90 Euro und ist im eigenen Online-Shop des 2020 von CEO Bernhard Moss übernommenen Unternehmens erhältlich. Nutzer sollen laut Startup drei bis fünf Monate mit einem Set auskommen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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ProctyClean: Wiener Startup will mit Anus-Stift Analpflege enttabuisieren

  • Geht es nach dem Wiener MedTech-Startup ProctyClean, führen wir bald alle beim morgendlichen oder abendlichen Duschen ein kleines geripptes, mit Öl benetztes, Kunsstoffstiftchen in unseren Anus ein, um diesen mit sachten Bewegungen zu reinigen.
  • Kleine Zacken entfernen dabei im Analkanal festsitzende Stuhlreste, die dann vom Intimpflege-Stift abgewaschen werden können.
  • Das soll gegen viele Beschwerden helfen.
  • So führt man seitens ProctyClean etwa Hämorrhoiden, Analfissuren, Marisken, Stuhlschmieren, Analekzeme, Jucken am After, Stuhlinkontinenz, Blaseninfektionen und die Anwendung nach Darm- oder Prostataoperationen an.
  • Der Anus-Stift soll aber auch vorbeugend genutzt werden und dabei helfen, das Thema zu enttabuisieren.
  • Ein Analpflege-Set kostet 35,90 Euro und ist im eigenen Online-Shop des 2020 von CEO Bernhard Moss übernommenen Unternehmens erhältlich.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • So führt man seitens ProctyClean etwa Hämorrhoiden, Analfissuren, Marisken, Stuhlschmieren, Analekzeme, Jucken am After, Stuhlinkontinenz, Blaseninfektionen und die Anwendung nach Darm- oder Prostataoperationen an.
  • Der Anus-Stift soll aber auch vorbeugend genutzt werden und dabei helfen, das Thema zu enttabuisieren.
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