31.10.2020

Zweiter Lockdown ab 3.11.: Die neuen Corona-Regeln in Österreich

Die ersten Details zu einem "Lockdown light" zur Bekämpfung des Coronavirus sind bereits bekannt.
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HeldYn AS²K Sebastian Kurz Alexander Schütz Mehrwertsteuersenkung
Sebastian Kurz | (c) BKA / Dragan Tatic

Am Samstag, 31.10., hat die österreichische Bundesregierung rund um Bundeskanzler Sebastian Kurz eine Pressekonferenz über “Aktuelles zum Coronavirus” einberufen. Im Fokus standen dabei weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Österreich, zuvor hatten bereits andere europäische einen zumindest teilweisen zweiten Lockdown eingeführt.

Dieser Artikel wird laufend überarbeitet.

Video: PK der Regierung zum zweiten Corona-Lockdown

Unter anderem wurde die Pressekonferenz zu den neuen Corona-Maßnahmen über die Website des Bundeskanzleramts übertragen. Auch über die Facebookseite des Bundeskanzleramts konnte man die PK verfolgen, sowie über die untenstehende Einbettung auf derbrutkasten.com.

Pressekonferenz der Bundesregierung über Aktuelles zum Coronavirus.

Posted by Bundeskanzleramt Österreich on Saturday, October 31, 2020

Zweiter Lockdown fix

Sebastian Kurz nimmt in der Pressekonferenz explizit das Wort “Lockdown” in den Mund. Dieser bringt diverse neue Regeln für den Alltag mit sich. Die Verordnung soll am Dienstag, 3.11., um 0:00 Uhr in Kraft treten, die Regelungen gelten großteils voraussichtlich bis 30. November. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen (siehe unten) gelten bis 12. November.

Laut Kurz soll es dann wieder zu einer schrittweisen Öffnung kommen. Kurz gibt sich zuversichtlich, dass wir im Sommer 2021 wieder zur gewohnten Normalität zurückkehren werden.

Die neuen Corona-Maßnahmen

Die folgenden Maßnahmen hat die Regierung im Rahmen der Pressekonferenz bestätigt:

  • Absage von öffentlichen Veranstaltungen – allerdings mit Ausnahmen wie etwa „Sportveranstaltungen im Spitzensport“, Demonstrationen, berufliche Zusammenkünfte und „Veranstaltungen zu religiösen Zwecken“.
  • Die Hotellerie wird geschlossen.
  • Komplette Sperrung der Gastronomie für Gäste. Take-away und Lieferungen dürften weiterhin möglich sein.
  • Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder etc. werden geschlossen.
  • Kindergärten und Pflichtschulen bleiben geöffnet, Universitäten und Oberstufen werden auf Distance Learning umgestellt.
  • Der Handel und die persönlichen Dienstleistungen – von Frisör bis Physiotherapie – bleiben geöffnet.
  • Auch Industrie und Produktion bleiben geöffnet.
  • Wo Home Office möglich ist, soll auf Home Office gesetzt werden.
  • Es dürfen sich – so wie in Deutschland – nur noch zwei Haushalte treffen. Unabhängig davon, wie viele Menschen in den Haushalten leben.
  • Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf man den Haushalt nicht mehr verlassen, um andere Menschen zu besuchen. Hier gibt es Ausnahmen (siehe weiter unten).
  • Sport ist nur noch mit Abstand im Freien, nicht gemeinsam im Räumen erlaubt. Ausnahme ist der Spitzensport. Sportstätten im Freien sind weiterhin geöffnet.

Ausnahmen für die Ausgangsbeschränkung

Bezüglich der Ausgangsbeschränkungen gibt es jedoch Ausnahmen, bei denen die Wohnung auch zwischen 20 und 6 Uhr verlassen werden darf:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum;
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten;
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens;
  • berufliche Zwecke, sofern das erforderlich ist;
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Angezeigt wird demnach laut Innenminister Karl Nehammer unter anderem, wer sich nach 20 Uhr in einer Gruppe zu einem Bier im Park zusammenfindet. Hält ein Wirt seine Bar offen, so wird er ebenso angezeigt wie seine Gäste.

Hilfe für die Wirtschaft, Kurzarbeit verlängert

Laut Finanzminister Gernot Blümel sollen Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von der aktuellen Situation betroffen sind – also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie. Hier sollen 80 Prozent vom Umsatz ersetzt werden, gedeckelt mit 800.000 Euro, bisherige Covid-Maßnahmen werden gegengerechnet. Die Beantragung soll via finanzonline erfolgen. Diese Maßnahme wird den Staat im November etwas über eine Milliarde Euro kosten, sagt Blümel.

Die Regierung betont zudem, dass die Kurzarbeit ausgeweitet wird, um einer steigenden Arbeitslosigkeit nach Möglichkeiten entgegen zu wirken. Dazu werden Gespräche geführt. Für nicht direkt betroffene Unternehmen wird an einem Fixkostenzuschuss, 2. Phase, gearbeitet. Hier wird Österreich einen ähnlichen Weg wie Deutschland gehen.

Aktuelle Zahlen zu Corona in Österreich

Am Samstag hat das Innenministerium aktuelle Zahlen zum Coronavirus in Österreich bekannt gegeben. Bisher gab es in Österreich demnach 104.925 positive Testergebnisse. Mit heutigem Stand (31. Oktober 2020, 09:30 Uhr) sind österreichweit 1.109 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben und 67.226 sind wieder genesen. Derzeit befinden sich 1.867 Personen aufgrund des Coronavirus in krankenhäuslicher Behandlung und davon 265 der Erkrankten auf Intensivstationen.

Die Neuinfektionen seit der letzten Meldung teilen sich auf die Bundesländer Österreichs wie folgt auf:

Burgenland: 175
Kärnten: 218
Niederösterreich: 727
Oberösterreich: 1.074
Salzburg: 332
Steiermark: 671
Tirol: 749
Vorarlberg: 451
Wien: 952

Derzeit hat Europa ein Drittel aller weltweiten Infektionsfälle, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober im Rahmen der Pressekonferenz betonte. Er betonte erneut die Notwendigkeit des Zusammenhalts. Wenn man nun nicht entgegensteuere, könne laut Einschätzung von Experten Mitte bis Ende November die Kapazitätsgrenze bei den Intensivbetten erreicht sein.

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CFO Günter Hagspiel kommentierte den Abschluss der ersten Finanzierungsrunde: „Wir sind sehr dankbar und stolz, dass sowohl bestehende Aktionäre als auch in etwa im selben Umfang neue Investoren das Unternehmen mit frischer Liquidität für die weiteren Wachstumsziele unterstützen“.

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Neben dem Abschluss der Finanzierungsrunde gab die e.bs AG auch die erfolgreiche Übernahme der kumkeo GmbH bekannt, die künftig unter dem Namen e.bs kumkeo GmbH firmiert. Das in Hamburg und Kiel ansässige Unternehmen ist auf skalierbare IT-Lösungen und digitale Transformationsstrategien spezialisiert, insbesondere im Bereich erneuerbare Energien.

Durch die Fusion entstehe ein „leistungsfähiges, international aufgestelltes Unternehmen“, das seinen Kund:innen künftig ein „noch breiteres Angebot an innovativen und skalierbaren Lösungen“ anbieten will, erklärt CEO Michael Leitner. In den kommenden Monaten sollen die Standorte und Teams beider Unternehmen zusammengeführt werden. Ziel sei es, „Synergien zu nutzen, das Geschäft weiter auszubauen und die gemeinsame Marktpräsenz zu verstärken“.

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Die e.battery systems AG entwickelt Batterielösungen, die nicht nur hohe Leistung erbringen sollen, sondern auch auf Ressourcenschonung ausgerichtet sind. Die Gesellschaft hat bereits drei Produktlinien auf den Markt gebracht: Battery Packs, Second-Life Energiespeicher und ein Battery Management System. Ziel sei es, mit leistungsstarken Batteriesystemen die Elektromobilität voranzutreiben. Der Second-Life-Ansatz trägt zur Nachhaltigkeit bei, indem die Energiespeichersysteme erneut einsetzbar sind, so das Produktversprechen. Durch den verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen will die e.bs AG ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Energiewelt leisten.

Durch die Übernahme verfügt das Unternehmen künftig über Standorte in Dornbirn, Hamburg und Kiel, während die Produktion weiterhin durch einen Partnerbetrieb in Niš (Serbien) erfolgt. Das neue Gesamtunternehmen beschäftigt laut eigenen Angaben insgesamt 120 Mitarbeitende und erzielt einen konsolidierten Jahresumsatz von 25 Millionen Euro.

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AI Summaries

Zweiter Lockdown ab 3.11.: Die neuen Corona-Regeln in Österreich

  • Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr vor.
  • Verbot für das Betreten von Freizeiteinrichtungen, u.a. Bäder, Tanzschulen, Kinos, Theater und Wettbüros.
  • Auch Museen und Zoos werden geschlossen, Parks und Bibliotheken bleiben aber geöffnet.
  • Absage von öffentlichen Veranstaltungen – allerdings mit Ausnahmen wie etwa „Sportveranstaltungen im Spitzensport“, Demonstrationen, berufliche Zusammenkünfte und „Veranstaltungen zu religiösen Zwecken“.
  • Sport ist nur noch mit Abstand im Freien, nicht gemeinsam im Räumen erlaubt. Ausnahme ist der Spitzensport.
  • Komplette Sperrung der Gastronomie für Gäste. Take-away und Lieferungen dürften weiterhin möglich sein.
  • Kindergärten, Schulen und Universitäten sind dezidiert von der Verordnung ausgenommen.

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