31.10.2020

Zweiter Lockdown ab 3.11.: Die neuen Corona-Regeln in Österreich

Die ersten Details zu einem "Lockdown light" zur Bekämpfung des Coronavirus sind bereits bekannt.
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HeldYn AS²K Sebastian Kurz Alexander Schütz Mehrwertsteuersenkung
Sebastian Kurz | (c) BKA / Dragan Tatic

Am Samstag, 31.10., hat die österreichische Bundesregierung rund um Bundeskanzler Sebastian Kurz eine Pressekonferenz über „Aktuelles zum Coronavirus“ einberufen. Im Fokus standen dabei weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Österreich, zuvor hatten bereits andere europäische einen zumindest teilweisen zweiten Lockdown eingeführt.

Dieser Artikel wird laufend überarbeitet.

Video: PK der Regierung zum zweiten Corona-Lockdown

Unter anderem wurde die Pressekonferenz zu den neuen Corona-Maßnahmen über die Website des Bundeskanzleramts übertragen. Auch über die Facebookseite des Bundeskanzleramts konnte man die PK verfolgen, sowie über die untenstehende Einbettung auf derbrutkasten.com.

Pressekonferenz der Bundesregierung über Aktuelles zum Coronavirus.

Posted by Bundeskanzleramt Österreich on Saturday, October 31, 2020

Zweiter Lockdown fix

Sebastian Kurz nimmt in der Pressekonferenz explizit das Wort „Lockdown“ in den Mund. Dieser bringt diverse neue Regeln für den Alltag mit sich. Die Verordnung soll am Dienstag, 3.11., um 0:00 Uhr in Kraft treten, die Regelungen gelten großteils voraussichtlich bis 30. November. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen (siehe unten) gelten bis 12. November.

Laut Kurz soll es dann wieder zu einer schrittweisen Öffnung kommen. Kurz gibt sich zuversichtlich, dass wir im Sommer 2021 wieder zur gewohnten Normalität zurückkehren werden.

Die neuen Corona-Maßnahmen

Die folgenden Maßnahmen hat die Regierung im Rahmen der Pressekonferenz bestätigt:

  • Absage von öffentlichen Veranstaltungen – allerdings mit Ausnahmen wie etwa „Sportveranstaltungen im Spitzensport“, Demonstrationen, berufliche Zusammenkünfte und „Veranstaltungen zu religiösen Zwecken“.
  • Die Hotellerie wird geschlossen.
  • Komplette Sperrung der Gastronomie für Gäste. Take-away und Lieferungen dürften weiterhin möglich sein.
  • Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder etc. werden geschlossen.
  • Kindergärten und Pflichtschulen bleiben geöffnet, Universitäten und Oberstufen werden auf Distance Learning umgestellt.
  • Der Handel und die persönlichen Dienstleistungen – von Frisör bis Physiotherapie – bleiben geöffnet.
  • Auch Industrie und Produktion bleiben geöffnet.
  • Wo Home Office möglich ist, soll auf Home Office gesetzt werden.
  • Es dürfen sich – so wie in Deutschland – nur noch zwei Haushalte treffen. Unabhängig davon, wie viele Menschen in den Haushalten leben.
  • Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf man den Haushalt nicht mehr verlassen, um andere Menschen zu besuchen. Hier gibt es Ausnahmen (siehe weiter unten).
  • Sport ist nur noch mit Abstand im Freien, nicht gemeinsam im Räumen erlaubt. Ausnahme ist der Spitzensport. Sportstätten im Freien sind weiterhin geöffnet.

Ausnahmen für die Ausgangsbeschränkung

Bezüglich der Ausgangsbeschränkungen gibt es jedoch Ausnahmen, bei denen die Wohnung auch zwischen 20 und 6 Uhr verlassen werden darf:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum;
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten;
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens;
  • berufliche Zwecke, sofern das erforderlich ist;
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Angezeigt wird demnach laut Innenminister Karl Nehammer unter anderem, wer sich nach 20 Uhr in einer Gruppe zu einem Bier im Park zusammenfindet. Hält ein Wirt seine Bar offen, so wird er ebenso angezeigt wie seine Gäste.

Hilfe für die Wirtschaft, Kurzarbeit verlängert

Laut Finanzminister Gernot Blümel sollen Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von der aktuellen Situation betroffen sind – also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie. Hier sollen 80 Prozent vom Umsatz ersetzt werden, gedeckelt mit 800.000 Euro, bisherige Covid-Maßnahmen werden gegengerechnet. Die Beantragung soll via finanzonline erfolgen. Diese Maßnahme wird den Staat im November etwas über eine Milliarde Euro kosten, sagt Blümel.

Die Regierung betont zudem, dass die Kurzarbeit ausgeweitet wird, um einer steigenden Arbeitslosigkeit nach Möglichkeiten entgegen zu wirken. Dazu werden Gespräche geführt. Für nicht direkt betroffene Unternehmen wird an einem Fixkostenzuschuss, 2. Phase, gearbeitet. Hier wird Österreich einen ähnlichen Weg wie Deutschland gehen.

Aktuelle Zahlen zu Corona in Österreich

Am Samstag hat das Innenministerium aktuelle Zahlen zum Coronavirus in Österreich bekannt gegeben. Bisher gab es in Österreich demnach 104.925 positive Testergebnisse. Mit heutigem Stand (31. Oktober 2020, 09:30 Uhr) sind österreichweit 1.109 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben und 67.226 sind wieder genesen. Derzeit befinden sich 1.867 Personen aufgrund des Coronavirus in krankenhäuslicher Behandlung und davon 265 der Erkrankten auf Intensivstationen.

Die Neuinfektionen seit der letzten Meldung teilen sich auf die Bundesländer Österreichs wie folgt auf:

Burgenland: 175
Kärnten: 218
Niederösterreich: 727
Oberösterreich: 1.074
Salzburg: 332
Steiermark: 671
Tirol: 749
Vorarlberg: 451
Wien: 952

Derzeit hat Europa ein Drittel aller weltweiten Infektionsfälle, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober im Rahmen der Pressekonferenz betonte. Er betonte erneut die Notwendigkeit des Zusammenhalts. Wenn man nun nicht entgegensteuere, könne laut Einschätzung von Experten Mitte bis Ende November die Kapazitätsgrenze bei den Intensivbetten erreicht sein.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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AI Summaries

Zweiter Lockdown ab 3.11.: Die neuen Corona-Regeln in Österreich

  • Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr vor.
  • Verbot für das Betreten von Freizeiteinrichtungen, u.a. Bäder, Tanzschulen, Kinos, Theater und Wettbüros.
  • Auch Museen und Zoos werden geschlossen, Parks und Bibliotheken bleiben aber geöffnet.
  • Absage von öffentlichen Veranstaltungen – allerdings mit Ausnahmen wie etwa „Sportveranstaltungen im Spitzensport“, Demonstrationen, berufliche Zusammenkünfte und „Veranstaltungen zu religiösen Zwecken“.
  • Sport ist nur noch mit Abstand im Freien, nicht gemeinsam im Räumen erlaubt. Ausnahme ist der Spitzensport.
  • Komplette Sperrung der Gastronomie für Gäste. Take-away und Lieferungen dürften weiterhin möglich sein.
  • Kindergärten, Schulen und Universitäten sind dezidiert von der Verordnung ausgenommen.

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Zweiter Lockdown ab 3.11.: Die neuen Corona-Regeln in Österreich

  • Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr vor.
  • Verbot für das Betreten von Freizeiteinrichtungen, u.a. Bäder, Tanzschulen, Kinos, Theater und Wettbüros.
  • Auch Museen und Zoos werden geschlossen, Parks und Bibliotheken bleiben aber geöffnet.
  • Absage von öffentlichen Veranstaltungen – allerdings mit Ausnahmen wie etwa „Sportveranstaltungen im Spitzensport“, Demonstrationen, berufliche Zusammenkünfte und „Veranstaltungen zu religiösen Zwecken“.
  • Sport ist nur noch mit Abstand im Freien, nicht gemeinsam im Räumen erlaubt. Ausnahme ist der Spitzensport.
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  • Kindergärten, Schulen und Universitäten sind dezidiert von der Verordnung ausgenommen.

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  • Auch Museen und Zoos werden geschlossen, Parks und Bibliotheken bleiben aber geöffnet.
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