31.10.2020

Zweiter Lockdown ab 3.11.: Die neuen Corona-Regeln in Österreich

Die ersten Details zu einem "Lockdown light" zur Bekämpfung des Coronavirus sind bereits bekannt.
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HeldYn AS²K Sebastian Kurz Alexander Schütz Mehrwertsteuersenkung
Sebastian Kurz | (c) BKA / Dragan Tatic

Am Samstag, 31.10., hat die österreichische Bundesregierung rund um Bundeskanzler Sebastian Kurz eine Pressekonferenz über “Aktuelles zum Coronavirus” einberufen. Im Fokus standen dabei weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Österreich, zuvor hatten bereits andere europäische einen zumindest teilweisen zweiten Lockdown eingeführt.

Dieser Artikel wird laufend überarbeitet.

Video: PK der Regierung zum zweiten Corona-Lockdown

Unter anderem wurde die Pressekonferenz zu den neuen Corona-Maßnahmen über die Website des Bundeskanzleramts übertragen. Auch über die Facebookseite des Bundeskanzleramts konnte man die PK verfolgen, sowie über die untenstehende Einbettung auf derbrutkasten.com.

Pressekonferenz der Bundesregierung über Aktuelles zum Coronavirus.

Posted by Bundeskanzleramt Österreich on Saturday, October 31, 2020

Zweiter Lockdown fix

Sebastian Kurz nimmt in der Pressekonferenz explizit das Wort “Lockdown” in den Mund. Dieser bringt diverse neue Regeln für den Alltag mit sich. Die Verordnung soll am Dienstag, 3.11., um 0:00 Uhr in Kraft treten, die Regelungen gelten großteils voraussichtlich bis 30. November. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen (siehe unten) gelten bis 12. November.

Laut Kurz soll es dann wieder zu einer schrittweisen Öffnung kommen. Kurz gibt sich zuversichtlich, dass wir im Sommer 2021 wieder zur gewohnten Normalität zurückkehren werden.

Die neuen Corona-Maßnahmen

Die folgenden Maßnahmen hat die Regierung im Rahmen der Pressekonferenz bestätigt:

  • Absage von öffentlichen Veranstaltungen – allerdings mit Ausnahmen wie etwa „Sportveranstaltungen im Spitzensport“, Demonstrationen, berufliche Zusammenkünfte und „Veranstaltungen zu religiösen Zwecken“.
  • Die Hotellerie wird geschlossen.
  • Komplette Sperrung der Gastronomie für Gäste. Take-away und Lieferungen dürften weiterhin möglich sein.
  • Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder etc. werden geschlossen.
  • Kindergärten und Pflichtschulen bleiben geöffnet, Universitäten und Oberstufen werden auf Distance Learning umgestellt.
  • Der Handel und die persönlichen Dienstleistungen – von Frisör bis Physiotherapie – bleiben geöffnet.
  • Auch Industrie und Produktion bleiben geöffnet.
  • Wo Home Office möglich ist, soll auf Home Office gesetzt werden.
  • Es dürfen sich – so wie in Deutschland – nur noch zwei Haushalte treffen. Unabhängig davon, wie viele Menschen in den Haushalten leben.
  • Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr. In dieser Zeit darf man den Haushalt nicht mehr verlassen, um andere Menschen zu besuchen. Hier gibt es Ausnahmen (siehe weiter unten).
  • Sport ist nur noch mit Abstand im Freien, nicht gemeinsam im Räumen erlaubt. Ausnahme ist der Spitzensport. Sportstätten im Freien sind weiterhin geöffnet.

Ausnahmen für die Ausgangsbeschränkung

Bezüglich der Ausgangsbeschränkungen gibt es jedoch Ausnahmen, bei denen die Wohnung auch zwischen 20 und 6 Uhr verlassen werden darf:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum;
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten;
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens;
  • berufliche Zwecke, sofern das erforderlich ist;
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Angezeigt wird demnach laut Innenminister Karl Nehammer unter anderem, wer sich nach 20 Uhr in einer Gruppe zu einem Bier im Park zusammenfindet. Hält ein Wirt seine Bar offen, so wird er ebenso angezeigt wie seine Gäste.

Hilfe für die Wirtschaft, Kurzarbeit verlängert

Laut Finanzminister Gernot Blümel sollen Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von der aktuellen Situation betroffen sind – also etwa Tourismus, Kultur und Gastronomie. Hier sollen 80 Prozent vom Umsatz ersetzt werden, gedeckelt mit 800.000 Euro, bisherige Covid-Maßnahmen werden gegengerechnet. Die Beantragung soll via finanzonline erfolgen. Diese Maßnahme wird den Staat im November etwas über eine Milliarde Euro kosten, sagt Blümel.

Die Regierung betont zudem, dass die Kurzarbeit ausgeweitet wird, um einer steigenden Arbeitslosigkeit nach Möglichkeiten entgegen zu wirken. Dazu werden Gespräche geführt. Für nicht direkt betroffene Unternehmen wird an einem Fixkostenzuschuss, 2. Phase, gearbeitet. Hier wird Österreich einen ähnlichen Weg wie Deutschland gehen.

Aktuelle Zahlen zu Corona in Österreich

Am Samstag hat das Innenministerium aktuelle Zahlen zum Coronavirus in Österreich bekannt gegeben. Bisher gab es in Österreich demnach 104.925 positive Testergebnisse. Mit heutigem Stand (31. Oktober 2020, 09:30 Uhr) sind österreichweit 1.109 Personen an den Folgen des Corona-Virus verstorben und 67.226 sind wieder genesen. Derzeit befinden sich 1.867 Personen aufgrund des Coronavirus in krankenhäuslicher Behandlung und davon 265 der Erkrankten auf Intensivstationen.

Die Neuinfektionen seit der letzten Meldung teilen sich auf die Bundesländer Österreichs wie folgt auf:

Burgenland: 175
Kärnten: 218
Niederösterreich: 727
Oberösterreich: 1.074
Salzburg: 332
Steiermark: 671
Tirol: 749
Vorarlberg: 451
Wien: 952

Derzeit hat Europa ein Drittel aller weltweiten Infektionsfälle, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober im Rahmen der Pressekonferenz betonte. Er betonte erneut die Notwendigkeit des Zusammenhalts. Wenn man nun nicht entgegensteuere, könne laut Einschätzung von Experten Mitte bis Ende November die Kapazitätsgrenze bei den Intensivbetten erreicht sein.

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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AI Summaries

Zweiter Lockdown ab 3.11.: Die neuen Corona-Regeln in Österreich

  • Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr vor.
  • Verbot für das Betreten von Freizeiteinrichtungen, u.a. Bäder, Tanzschulen, Kinos, Theater und Wettbüros.
  • Auch Museen und Zoos werden geschlossen, Parks und Bibliotheken bleiben aber geöffnet.
  • Absage von öffentlichen Veranstaltungen – allerdings mit Ausnahmen wie etwa „Sportveranstaltungen im Spitzensport“, Demonstrationen, berufliche Zusammenkünfte und „Veranstaltungen zu religiösen Zwecken“.
  • Sport ist nur noch mit Abstand im Freien, nicht gemeinsam im Räumen erlaubt. Ausnahme ist der Spitzensport.
  • Komplette Sperrung der Gastronomie für Gäste. Take-away und Lieferungen dürften weiterhin möglich sein.
  • Kindergärten, Schulen und Universitäten sind dezidiert von der Verordnung ausgenommen.

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Zweiter Lockdown ab 3.11.: Die neuen Corona-Regeln in Österreich

  • Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr vor.
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  • Auch Museen und Zoos werden geschlossen, Parks und Bibliotheken bleiben aber geöffnet.
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