22.12.2025
DAC8/CARF

Was sich bei der Krypto-Versteuerung 2026 ändert – und was Anleger:innen wissen müssen

Interview. Mit DAC8 und CARF kommen neue Regelungen bei der Versteuerung von Kryto-Assets auf Anleger:innen zu. Was diese dazu wissen müssen, erläutern Christian Massoner und Christoph Finsterer von EY Österreich.
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Christian Massoner und Christoph Finstere
Christian Massoner und Christoph Finsterer | Foto: EY

DAC8 (EU-Richtlinie zur administrativen Zusammenarbeit) und CARF (OECD-„Crypto-Asset Reporting Framework“) schaffen einen neuen Standard für Steuer-Transparenz bei Kryptowerten: Nicht Anleger:innen, sondern Krypto-Dienstleister wie Börsen und Broker müssen Kundendaten zur steuerlichen Ansässigkeit sowie bestimmte Transaktionsdaten erfassen und an die Finanzbehörden übermitteln, damit diese Informationen automatisch zwischen Staaten ausgetauscht werden können.

In der EU müssen die Regeln von den Mitgliedstaaten bis 31. Dezember 2025 umgesetzt werden und gelten grundsätzlich ab 1. Jänner 2026; das erste Meldejahr ist 2026, der erste Datenaustausch ist für bis spätestens 30. September 2027 vorgesehen. Für Österreich liegt dazu ein Umsetzungsrahmen über das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG) als Teil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 vor. Was die neuen Regelungen für Anleger:innen bedeuten, erläutern Christian Massoner (Partner, Business Tax Services, Steuerberatung) und Christoph Finsterer (Senior Manager, Business Tax Services, Steuerberatung) von EY Österreich.


brutkasten: Was ist die einfachste Erklärung für DAC8/CARF? Was ändert sich dadurch grundsätzlich im Vergleich zum bisherigen Status Quo, was die Versteuerung von Kryptowährungen angeht?

Christoph Finsterer: DAC8/CARF ist ein globales Projekt zum Austausch von Steuerdaten. Dadurch erhält das Finanzamt detaillierte Informationen über Krypto-Investments der Steuerpflichtigen, egal ob diese im Inland oder im Ausland liegen. Die Daten werden dabei von regulierten Dienstleistern aus allen teilnehmenden Staaten (derzeit 54, Tendenz steigend) eingemeldet und zwischen den Finanzverwaltungen automatisiert ausgetauscht.

Krypto-Investments von österreichischen Anleger:innen bei regulierten Dienstleistern, zu denen das Finanzamt in der Vergangenheit nur Daten vom Anleger bekommen hat, werden damit gegenüber dem Finanzamt transparent. Diese Entwicklung wird die Motivation zur Steuerehrlichkeit deutlich erhöhen.

Welche konkreten Daten müssen Krypto-Dienstleister unter DAC8/CARF künftig über ihre Kund:innen erfassen und melden – und wie granular sind diese Informationen (Transaktionen, Wallet-Adressen, Gegenparteien, Bewertungen in Euro)?

Christian Massoner: Einerseits werden persönliche Daten zur Identifikation der Kund:innen erfasst und gemeldet. Dies umfasst bei natürlichen Personen Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en), Steueridentifikationsnummer(n) und das Geburtsdatum. Andererseits umfasst die Meldung detaillierte Informationen zu durchgeführten Transaktionen.

Die Granularität ist hoch: Transaktionsdaten sind heruntergebrochen auf jedes Krypto-Asset und den Transaktionstyp zu melden, wobei jeweils Bruttogesamtwerte bzw. Marktwerte, die Gesamtzahl der Einheiten und die Zahl der Transaktionen zu melden sind. Erfasste Transaktionen sind insbesondere der Kauf/Verkauf eines Krypto-Assets gegen Fiat, der Tausch eines Krypto-Assets gegen ein anderes Krypto-Asset und auch Ein- und Auszahlungen von Krypto-Assets, wie zum Beispiel ein Transfer auf eine Wallet sowie unter Umständen auch Staking, Lending und Wrapping.

Ab wann greift das praktisch: Ab welchem Datum beginnt die Datenerhebung, welches ist das erste Meldejahr, und wann könnte das erstmals bei Steuerpflichtigen spürbar werden – etwa durch Rückfragen oder Prüfungen?

Christoph Finsterer: Die Datenerhebung durch die Dienstleister wird ab Jänner 2026 erfolgen. Das erste Meldejahr ist 2026, wobei die Meldung bis spätestens 31. Juli 2027 erfolgen wird. Ab Sommer 2027 ist von Seiten des Finanzamts mit Prüfungen oder Rückfragen zu rechnen, wobei man dem Finanzamt eine gewisse Zeit für die Auswertung der Daten zugestehen wird müssen.

Theoretisch kann das Finanzamt aber auch bereits davor Ermittlungshandlungen setzen bzw. auch ohne aktive Ermittlungshandlungen Daten zugespielt bekommen – auch aus Zeiträumen vor 2026. In der Vergangenheit gab es bereits vergleichbare Entwicklungen, zum Beispiel Daten-DVDs oder die Panama Papers.

Welche Anbieter sind meldepflichtig – nur zentrale Börsen/Broker, oder auch Wallet-Provider, Zahlungsdienstleister, ATM-Betreiber und bestimmte DeFi-Frontends?

Christoph Finsterer: Das neue Melderegime umfasst Anbieter von regulierten Krypto-Dienstleistungen, wie den Betrieb einer Handelsplattform, das Verwahren und Verwalten von Krypto-Assets, den Tausch von Krypto-Assets gegen Fiat-Währungen oder andere Krypto-Assets sowie weitere Dienstleistungen.

Die Beurteilung des Anwendungsbereichs ist eng mit der regulatorischen Einstufung des Dienstleisters verknüpft und mit teils komplexen Rechtsfragen verbunden. In Einzelfällen besteht derzeit noch Rechtsunsicherheit, ob das neue Regime greift.

Wie wird „Krypto-Asset“ in DAC8/CARF abgegrenzt: Welche Rolle spielen Stablecoins, E-Money-Tokens und NFTs? Wo sind die größten Auslegungs- und Graubereiche zu erwarten?

Christoph Finsterer: „Kryptowert“ wird als digitale Darstellung eines Werts oder eines Rechts definiert, der bzw. das unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch übertragen und gespeichert werden kann. Dabei wird dieselbe Definition wie in der MiCAR verwendet.

Die Begriffe sind bewusst sehr breit gefasst, um alle Arten von Kryptowerten einzuschließen. Darunter fallen auch Stablecoins, einschließlich E-Geld-Token, sowie bestimmte NFTs. Ausgenommen sind lediglich digitale Zentralbankwährungen, elektronisches Geld sowie Kryptowerte, die nachweislich nicht für Zahlungs- oder Investitionszwecke genutzt werden können.

Bemerkenswert ist, dass der Begriff des „Kryptowerts“ breiter ist als jener der „Kryptowährung“ im österreichischen Einkommensteuergesetz. DAC8/CARF und die österreichische Krypto-Kapitalertragssteuer (KESt) sind daher nicht deckungsgleich.

Muss ein Privatanleger jetzt aktiv etwas tun – oder ist das vor allem eine Pflicht für Börsen/Plattformen, die im Hintergrund passiert?

Christoph Finsterer: Die Umsetzung von DAC8/CARF trifft in erster Linie Börsen und Plattformen. Die KYC-Prozesse müssen angepasst werden. Neukund:innen dürfen ab Jänner 2026 grundsätzlich nur mehr mit einer DAC8-konformen Selbstauskunft aufgenommen werden.

Für Altkund:innen gelten Nachfristen zur Einholung fehlender persönlicher Daten. Plattformen sollten ihre Kund:innen entsprechend anleiten. Wichtig ist, dass Aufforderungen zur Datenbereitstellung ernst genommen werden – andernfalls kann es zu Einschränkungen oder Sperren von Transaktionen kommen.

Welche typischen Krypto-Aktivitäten werden dadurch wahrscheinlicher sichtbar für das Finanzamt?

Christian Massoner: In erster Linie wird die Existenz eines Bestands an Krypto-Assets für das Finanzamt sichtbar. Dadurch entsteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sämtliche Transaktionen systematisch nachzuvollziehen. Dies umfasst Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge und Transfers. Steuerpflichtige sollten daher von vollständiger Transparenz ausgehen.

Was bedeutet das für Menschen, die in den letzten Jahren Krypto gehandelt haben: Worauf sollten sie sich bei Nachfragen oder Prüfungen einstellen?

Christian Massoner: Es ist davon auszugehen, dass die gemeldeten Daten systematisch ausgewertet und mit den eingereichten Steuererklärungen abgeglichen werden. In der Folge ist mit Nachfragen zum Beginn der Investments sowie mit der Anforderung von Belegen zu rechnen.

Wer in der Vergangenheit unversteuerte Einkünfte erzielt hat, riskiert ein Finanzstrafverfahren. Übersteigt der verkürzte Steuerbetrag 150.000 Euro und liegt ein Vorsatz vor, ist das ordentliche Strafgericht zuständig.

In solchen Fällen kann eine strafbefreiende Selbstanzeige sinnvoll sein. Diese muss jedoch rechtzeitig, vollständig und formal korrekt erfolgen und setzt in der Regel auch eine rasche Nachzahlung voraus. Eine professionelle Beratung ist dringend zu empfehlen.

Welche Unterlagen sollte ein durchschnittlicher Anleger künftig sauber dokumentieren, um im Zweifel seine Steuererklärung nachvollziehbar belegen zu können?

Christian Massoner: Empfohlen wird eine lückenlose Dokumentation aller Bewegungen ab Anschaffung der Assets mit Originalbelegen. Dazu zählen insbesondere Orderbestätigungen, Transaktionslisten und Saldenbestätigungen.

Wesentlich sind Informationen zu Art des Krypto-Assets, Anzahl der Einheiten, Anschaffungszeitpunkt und -kosten, Veräußerungserlöse in Euro, Transaktionskosten sowie die vollständige Bewegungshistorie. Tools können hier erheblich unterstützen.

Auch bei KESt-endbesteuerten Einkünften sollten Belege aufbewahrt werden, da der KESt-Abzug nicht immer Endbesteuerungswirkung entfaltet.

Ab wann lohnt es sich, professionelle Hilfe (Steuerberater, Krypto-Steuer-Tools) zu nutzen?

Christian Massoner: Die Besteuerung von Krypto-Assets ist in Österreich ausgesprochen komplex. Ab einer höheren Anzahl an Transaktionen ist der Einsatz von Tools dringend zu empfehlen, da eine manuelle Berechnung kaum mehr praktikabel ist.

Bei nennenswerten Einkünften sollte die Auswahl und Anwendung solcher Tools mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater abgestimmt werden. Diese können die Ergebnisse prüfen und gegebenenfalls Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen.

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fluctus, aws
© fluctus - Anna Kurpierz und Christian Sattlecker von fluctus.

Der Bedarf an Bandbreite und enormen Datenvolumina steigt rasant. Doch während der globale Ausbau der physischen Infrastruktur voranschreitet, hinkt die digitale Verwaltung oft hinterher. Gerade kleine Regionen und lokale Netzerrichter stünden vor großen Herausforderungen. Zudem arbeiten mittelständische und große Unternehmen häufig mit starren, unzureichenden Systemen, denen es an Flexibilität fehlt, so die Erfahrung des fluctus-Gründerduos Anna Kurpierz und Christian Sattlecker.

fluctus mit End-to-End

„Wir haben bei unseren Projekten festgestellt, dass der österreichische Ausbau oft große Lücken hinterlässt – kleinen Regionen und Netzbetreibern fehlt der Zugang zu zukunftsträchtigen Technologien“, sagt Kurpierz. Um diese Lücken zu schließen, hat das oberösterreichische Startup ein von Grund auf neues Management-System für „Open-Access-Netze“ entwickelt.

Dabei setzt fluctus auf ein „New-Generation Open-Access-Tool“, das den Datenaustausch zentralisiert abwickelt. Das System funktioniert als reine „Zero-Touch“-Anwendung.

„Wir sind derzeit die Einzigen, die am europäischen Open-Access-Markt eine komplett zentralisiert managebare End-to-End-Lösung (E2E) anbieten“, erklärt die Gründerin weiter. „Da sämtliche Marktbegleiter von den Kunden eine Implementierung der Logiken in deren Netz voraussetzen.“

Der entscheidende Vorteil für Kunden sei hierbei, dass im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten Netzbetreiber keine komplexen Logiken mehr selbst in ihr eigenes Netz implementieren müssten.

Wettbewerb steigern

„Ziel unseres Systems ist der Zugang zu einem offenen Netz für alle Breitbandteilnehmer“, so die Founderin weiter. „Einerseits wird damit der Wettbewerb unter den ‚Internet Service Providern‘ gesteigert und verbraucherseitig entsteht zudem ein Nutzen aus qualitativ hochwertigen Produkten, ein großer Pool aus Anbietern und Produkten sowie niedrigere Preise. Durch die Entstehung eines Polypols auf der Angebotsseite und den daraus entstehenden größeren Markt ergeben sich intensivere Preis- und Qualitätswettbewerbe.“

Zudem würden offene Netze einen fairen Zugang für alle Anbieter ermöglichen und an jedem Anschluss einheitliche Prozesse sowie technische Mindeststandards garantieren.

„Unser Produkt ist im Wesentlichen ein System für den Glasfaserausbau und -betrieb, welches als zero-touch Anwendung realisiert wird. Durch das ‚New-Generation Open Access Tool‘, welches den Datenaustausch zentralisiert abwickelt, kann eine vergleichbare Angebotslandschaft wie im Mobilfunk geschaffen werden – neben bestehenden Internet-Providern werden auch neue Anbieter im selben Netz entstehen“, erklärt Kurpierz. „Dies führt zu größerer Angebotsvielfalt, wettbewerbsfähigen Preisen und einer höheren Anschlussquote. Es entstehen somit auch neue Möglichkeiten für Discounter, Energy-Drink-Giganten bis hin zur kleinen IT-Firma, im Netz anzubieten.“

Zielgruppen von fluctus

Die Kernzielgruppe von fluctus umfasst Netzbesitzer (wie regionale Infrastrukturbetreiber) sowie große Technologieunternehmen. Ein typischer Use-Case ist der Zusammenschluss bislang getrennt strukturierter Regionen. Durch die Zentralisierung von Netz- und Betriebsprozessen sollen bestehende Infrastrukturen effizienter genutzt und neue Internet-Service-Provider nahtlos integriert werden.

Monetarisiert wird die Technologie über Dienstleistungs- und Wartungsverträge. Nach dem Prinzip „Grow with your business“ bietet fluctus drei flexible Modelle an, die ein E2E-Deployment und den laufenden Betrieb über das hauseigene OSS/BSS-Management-System umfassen. Die Preisgestaltung ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Zusätzlich wird pro Projekt beziehungsweise pro „Point of Presence“ (POP) eine Projektpauschale verrechnet, die sich nach der Größe des Projekts richtet.

Hürden überwunden

Die Entwicklung einer derart tiefgreifenden Technologie ist kapital- und ressourcenintensiv. Das Gründerteam stand beim Aufbau vor massiven Hürden, wie Kurpierz erklärt: „Die Entwicklung und Herstellung unseres Produktes hat hohe Investitionen, sogenannte CAPEX, erzeugt und unzählige Tests erfordert. Erschwerend kommt hinzu, dass es am Markt wenig ausgebildetes Personal in diesem Bereich gibt – die interne Weiterbildung in dieser Nische ist enorm zeitintensiv und führt daher zu höheren Kosten.“

© fluctus – Das fluctus-Team.

Einen entscheidenden Durchbruch hierbei brachte aws Seedfinancing – Deep Tech. Die Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) trug maßgeblich zur Marktreife der Technologie bei, wie die Gründerin erklärt. Zudem konnte das Startup das aws-Netzwerk nutzen, um strategisch wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Mit einer fertigen Technologie im Rücken sind die nächsten Meilensteine klar definiert. In den kommenden Jahren möchte sich fluctus als etablierte Größe im DACH-Raum positionieren. Gleichzeitig treibt das Unternehmen die Erschließung weiterer internationaler Märkte voran.


Disclaimer: Der Artikel wurde in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws) umgesetzt

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