21.04.2023

Je nach Smartphone zahlt man mehr für den Urlaub

Ein Test der Arbeiterkammer zeigt neuerlich: Der Preis für Flüge und Hotels variiert massiv je nach benutztem Gerät und Wohnort.
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Flugzeug Flug-Buchung Preisunterschied
(c) Emanuel via Unsplash

Buchen Sie ihren Urlaub lieber vom Laptop oder vom Smartphone aus? Und ist es ein iPhone oder MacBook, oder ein Gerät eines anderen Anbieters? Das klingt zunächst nach einer relativ irrelevanten Fragestellung, macht aber mitunter einen erheblichen Unterschied. Das stellte die Arbeiterkammer (AK) zum wiederholten Mal in einem Test fest. Demnach variieren die Preise für zugleich abgefragte Flüge und Hotelaufenthalte je nach benutztem Gerät und auch nach dem Ort, an dem man sich aufhält, mitunter massiv. Auch Cookie-Einstellungen in Kombination mit der persönlichen Web-Suchhistorie können demnach große Preisunterschiede hervorrufen.

34 Prozent Preisdifferenz bei Hotelaufenthalt

In 30 Testläufen wurden von der AK mit jeweils bis zu 24 verschiedenen Endgeräten verteilt auf sieben Bundesländer angebotene Preise auf unterschiedlichen Portalen verglichen. Den negativen Spitzenplatz holte dabei dieses Jahr ein dreitägiger Hotelaufenthalt auf Kreta via booking.com. Dieser wurde mit 20 Geräten gleichzeitig abgefragt. Von einem Smartphone in der Steiermark aus kostete er 578 Euro, mit einem Smartphone anderer Marke in Tirol waren es 777 Euro – eine Preisdifferenz von 34,4 Prozent.

Teilweise starke Variation auch bei Flügen, kaum Preisunterschiede bei Amazon

Auch ein Flug nach Zypern über das Portal fluege.de zeigte einen saftigen Preisunterschied. Von einem Smartphone in Wien aus kostete dieser 518 Euro, von allen Laptops und iPads im Test aus kostete er dagegen 606 Euro, also um rund 17 Prozent mehr. Die AK testete auch mögliche Preisunterschiede bei Amazon – dort war die maximale Differenz im Test allerdings mit 0,7 Prozent sehr niedrig.

Bei einem Test nur iPhone in Salzburg billiger

Doch auch bei Hotel- und Flugbuchungen gibt es nicht immer Preisdifferenzen. Ein Flug nach Malta über fluege.de kostete etwa an vier von sechs Erhebungstagen bei allen Endgeräten immer gleich viel. An zwei Erhebungstagen war es anders: Ausgerechnet eine Buchung mit einem iPhone von Salzburg aus war einmal um 13,9 Prozent billiger, eine in Wien am anderen Tag dafür um 2,6 Prozent teurer.

„Auch für Konsumentenschützer:innen nicht nachvollziehbar“

So wirklich schlau wird man aus den Testergebnissen also nicht. „Es gibt kein bestes Gerät und keinen besten Zeitpunkt, um online zu buchen“, stellt die AK in einer Aussendung klar. „Es gibt keine generelle Formel, mit welchem Gerät man wann und wo am günstigsten buchen kann. Es kommt möglicherweise auch aufs Surfverhalten an“. Wo sich Konsument:innen befinden, spiele nicht so eine große Rolle. „Es ist für Konsumentinnen und Konsumenten und auch für uns Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer nicht nachvollziehbar, wovon die unterschiedlichen Preise abhängen“, räumen die Tester:innen ein.

Drei Tipps für den besten Preis

Drei Tipps geben sie dennoch: Nutzer:innen sollten sich Preise auf unterschiedlichen Vergleichsplattformen ansehen. Sie sollten die Abfrage sowohl vom Handy als auch vom Laptop aus durchführen. Und sie sollten im Browser keine Aktivitätenverfolgung zulassen, Tracking blockieren und Cookies sowie Website-Daten mit dem Schließen des Fensters automatisch löschen.

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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