21.04.2023

Je nach Smartphone zahlt man mehr für den Urlaub

Ein Test der Arbeiterkammer zeigt neuerlich: Der Preis für Flüge und Hotels variiert massiv je nach benutztem Gerät und Wohnort.
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Flugzeug Flug-Buchung Preisunterschied
(c) Emanuel via Unsplash

Buchen Sie ihren Urlaub lieber vom Laptop oder vom Smartphone aus? Und ist es ein iPhone oder MacBook, oder ein Gerät eines anderen Anbieters? Das klingt zunächst nach einer relativ irrelevanten Fragestellung, macht aber mitunter einen erheblichen Unterschied. Das stellte die Arbeiterkammer (AK) zum wiederholten Mal in einem Test fest. Demnach variieren die Preise für zugleich abgefragte Flüge und Hotelaufenthalte je nach benutztem Gerät und auch nach dem Ort, an dem man sich aufhält, mitunter massiv. Auch Cookie-Einstellungen in Kombination mit der persönlichen Web-Suchhistorie können demnach große Preisunterschiede hervorrufen.

34 Prozent Preisdifferenz bei Hotelaufenthalt

In 30 Testläufen wurden von der AK mit jeweils bis zu 24 verschiedenen Endgeräten verteilt auf sieben Bundesländer angebotene Preise auf unterschiedlichen Portalen verglichen. Den negativen Spitzenplatz holte dabei dieses Jahr ein dreitägiger Hotelaufenthalt auf Kreta via booking.com. Dieser wurde mit 20 Geräten gleichzeitig abgefragt. Von einem Smartphone in der Steiermark aus kostete er 578 Euro, mit einem Smartphone anderer Marke in Tirol waren es 777 Euro – eine Preisdifferenz von 34,4 Prozent.

Teilweise starke Variation auch bei Flügen, kaum Preisunterschiede bei Amazon

Auch ein Flug nach Zypern über das Portal fluege.de zeigte einen saftigen Preisunterschied. Von einem Smartphone in Wien aus kostete dieser 518 Euro, von allen Laptops und iPads im Test aus kostete er dagegen 606 Euro, also um rund 17 Prozent mehr. Die AK testete auch mögliche Preisunterschiede bei Amazon – dort war die maximale Differenz im Test allerdings mit 0,7 Prozent sehr niedrig.

Bei einem Test nur iPhone in Salzburg billiger

Doch auch bei Hotel- und Flugbuchungen gibt es nicht immer Preisdifferenzen. Ein Flug nach Malta über fluege.de kostete etwa an vier von sechs Erhebungstagen bei allen Endgeräten immer gleich viel. An zwei Erhebungstagen war es anders: Ausgerechnet eine Buchung mit einem iPhone von Salzburg aus war einmal um 13,9 Prozent billiger, eine in Wien am anderen Tag dafür um 2,6 Prozent teurer.

„Auch für Konsumentenschützer:innen nicht nachvollziehbar“

So wirklich schlau wird man aus den Testergebnissen also nicht. „Es gibt kein bestes Gerät und keinen besten Zeitpunkt, um online zu buchen“, stellt die AK in einer Aussendung klar. „Es gibt keine generelle Formel, mit welchem Gerät man wann und wo am günstigsten buchen kann. Es kommt möglicherweise auch aufs Surfverhalten an“. Wo sich Konsument:innen befinden, spiele nicht so eine große Rolle. „Es ist für Konsumentinnen und Konsumenten und auch für uns Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer nicht nachvollziehbar, wovon die unterschiedlichen Preise abhängen“, räumen die Tester:innen ein.

Drei Tipps für den besten Preis

Drei Tipps geben sie dennoch: Nutzer:innen sollten sich Preise auf unterschiedlichen Vergleichsplattformen ansehen. Sie sollten die Abfrage sowohl vom Handy als auch vom Laptop aus durchführen. Und sie sollten im Browser keine Aktivitätenverfolgung zulassen, Tracking blockieren und Cookies sowie Website-Daten mit dem Schließen des Fensters automatisch löschen.

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
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Schon seit mehr als einem Jahr ist Reploid nun an der Wiener Börse (und plant bereits den Wechsel in den prime market, wie brutkasten berichtete). Eine große Aktienemission gab es bislang aber nicht. Stattdessen nutzte das Welser Insektenzucht-Scaleup auch nach dem Listing andere Finanzierungsformen, wie eine umsatzbasierte Finanzierung, Crowdinvesting und einen großen Wachstumskredit.

Darlehen werden 2027 verpflichtend in Aktien umgewandelt

Nun kündigte Reploid in einer verpflichtenden Meldung an, bis 31. 12. bis zu 30 Millionen Euro aufnehmen zu wollen und macht dies abermals nicht via Aktienemission, aber mit einem Instrument, das dieser schon recht nahe kommt: Das Scaleup emittiert eine Wandelschuldverschreibung. Dabei wird das nun aufgenommene Kapital verpflichtend zwischen 15. August und 9. September 2027 in Aktien umgewandelt.

Das passiert zum dann aktuellen Aktienkurs bzw. zu einem Durchschnittskurs, allerdings mit einem Discount von 20 Prozent. Bis dahin bekommen die Zeichner:innen auf das formell unbesicherte und nachrangige Darlehen zudem einen Zinssatz von 2,5 Prozent p.a.. Das Angebot richtet sich allerdings nur an einen geschlossenen Kreis. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100.000 Euro.

Vorteile im Vergleich zu Aktienemission

Die Vorteile für Reploid bei dieser Vorgehensweise liegen indessen auf der Hand. Erstens ist die Wandelschuldverschreibung, im geschlossenen Kreis platziert, regulatorisch deutlich einfacher handzuhaben als eine Aktienemission. So muss etwa kein öffentlicher Prospekt erstellt werden und es gibt keinen aufwändigen Zulassungsprozess. Zweitens hat das Scaleup die Chance, die Unternehmensbewertung bis zur Wandlung so weit zu steigern, dass das aufgenommene Kapital vergleichsweise günstiger wird.

Zweiteres könnte wiederum durch die erfolgreiche Aufnahme des Kapitals als Erfolgsmeldung begünstigt werden. Generell muss sich Reploid nach wie vor beweisen: Der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss 2025 weist zwar an der Oberfläche beachtliche Gewinne aus, bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber eine durchaus komplexe Situation, wie brutkasten analysierte.

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