22.09.2023

Praxis-Stresstest zeigt: „Der AI Act sät Unsicherheit“

An der Hochschule St. Gallen veranstaltete Thomas Burri einen Praxis-Stresstest für den AI Act. Warum die Ergebnisse Grund zur Sorge sind.
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Thomas Burris Wettbewerb zeigte den Teilnehmer:innen, was der AI Act in der Praxis bedeutet. Foto: HSG/Grand Challenge
Thomas Burris Wettbewerb zeigte den Teilnehmer:innen, was der AI Act in der Praxis bedeutet. Foto: HSG/Grand Challenge

„Im Moment sind wir mit Künstlicher Intelligenz in Europa in einer extrem kritischen Phase. Es gibt viele Leute, die begeistert sind und versuchen, etwas zu machen. In den nächsten Jahren wird sich entscheiden, ob daraus eine Industrie wird oder nicht“, sagt Thomas Burri. Er ist Professor für Europa- und Völkerrecht an der Universität St. Gallen (HSG). Seit Jahren beschäftigt er sich mit neuen intelligenten Systemen – und auch mit Künstlicher Intelligenz.

Bootcamp mit Stresstest für AI Act

An der HSG veranstaltete er im Juli einen Wettbewerb, bei dem die Teilnehmenden in einer Art Bootcamp verschiedene KI-Anwendungen einem Praxis-Stresstest unterzogen. Die Siegerteams der First University of St. Gallen Grand Challenge: The EU A.I. Act 2023 erhielten insgesamt 100.000 Schweizer Franken für Forschungszwecke. Vorbild für den Wettbewerb waren die Grand Challenges der DARPA, am Schluss wurden zwei Sieger gekürt.

„Jedes Team hatte die Aufgabe, die KI-Verordnung (AI Act) zu nehmen und auf eine Reihe von sehr unterschiedlichen KI-Anwendungen anzuwenden“, erklärt Burri. Die KI-Systeme umfassten ein breites Spektrum – darunter waren z.B. Lieferroboter, Fahrzeuge, Bauttechnologie oder Medizintechnik. Sie wurden von Unternehmen beigesteuert, die laut dem AI Act als sogenannte AI-Providers gelten. Darunter die Deutsche Telekom, Mercedes-Benz, Ascento oder Deltia.ai.

Bereits im Vorfeld des Wettbewerbs mussten die Teams Methoden entwickeln, um die KI-Systeme zu bewerten. Bereits Monate vorher besuchten die Teilnehmer:innen AI-Providers und führten Interviews mit ihnen – zur Vorbereitung. Das zweitägige Bootcamp war dann der Höhepunkt der Challenge. Unter Zeitdruck hörten sich die Challenge-Teilnehmer:innen dann die Produktdemos der AI-Provider an und durften diesen Fragen zu ihrem Produkt stellen. Abschließend gaben sie ihre Berichte mit den Einschätzungen ab, die von einer Jury bewertet wurden.

Beispiel: Machen Baristas genug Kaffee?

Geheim bleibt allerdings, welche KI-Systeme die Teilnehmer:innen konkret zu beurteilen hatten. Dasselbe gilt für die Berichte, weil so die Geschäftsgeheimnisse der AI-Providers gewahrt werden sollen. Die Teilnehmer:innen mussten Verschwiegenheitserklärungen (NDAs) unterschreiben.

Im brutkasten-Interview erläutert Veranstalter Burri die Schwachstellen des Gesetzes stattdessen anhand eines anderen Beispiels. Eine ähnliche Frage hatte auch die Challenge-Teilnehmer:innen beschäftigt.

In den vergangenen Wochen kursierte ein Video. Es zeigt, wie mittels KI ausgewertet wird, wie viel Tassen Kaffee einzelne Baristas zubereiten. Das Beispiel sorgte für Gesprächsstoff, viele hielten diese KI-Anwendung für ethisch fragwürdig.

Wird die KI in diesem Fall dazu verwendet, die Performance von Angestellten zu messen? Oder geht es darum, gewisse Arbeitsprozesse zu verbessern? Bei der Antwort gebe erheblichen Interpretationsspielraum. „Wenn man sagt, dass es die Optimierung eines Arbeitsprozesses ist, gibt es gar keine Pflichten“, erklärt der Hochschulprofessor – und sei somit nach dem AI Act zulässig.

Gefährlich oder doch nicht?

Wegen solcher Fälle sieht Burri Verbesserungsbedarf beim EU-Gesetzesentwurf. Dessen Ausgestaltung sei im Anhang III (Hochrisiko-Systeme) zu detailliert und lasse im sogenannten Pflichtenheft dafür zu großen Interpretationsspielraum zu. Letzteres mache „fast keinen Sinn, weil die Pflichten so allgemein gehalten sind, dass sich die Provider heraus mogeln können“, sagt Burri.

Die Hälfte der Teams sagt: Nein, das ist nicht gefährlich. Die andere Hälfte sagt: Doch – super gefährlich!

Thomas Burri, Professor für Europa- und Völkerrecht, Universität St. Gallen (HSG)

Obwohl die elf Teams die gleichen KIs beurteilen mussten, seien sie zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen gelangt: „Die Hälfte der Teams sagt: Nein, das ist nicht gefährlich. Die andere Hälfte sagt: Doch – super gefährlich“, erzählt Burri. Auch bei vielen Unternehmen könnte das EU-Gesetz deshalb zur Verunsicherung und Verwirrung führen, glaubt der HSG-Professor.

Praktische Umsetzung hapert

In einem Blog-Artikel erzählt die Challenge-Gewinnerin Emmie Hine, dass die Einhaltung des AI Acts zwar möglich, aber hürdenreich sei: „Eine der Hauptschwächen des Gesetzes ist, dass es keine Möglichkeit gibt, enthaltene Grundsätze, wie z. B. die Entscheidungsfreiheit, in die Praxis umzusetzen. Irgendwann soll ein offizieller Verhaltenskodex veröffentlicht werden. Aber Unternehmen müssen jetzt darüber nachdenken, wie sie KI für die Einhaltung von Vorschriften gestalten wollen“, schreibt Hine.

Der Praxis-Stresstest in St. Gallen zeigte Mängel der KI-Verordnung auf. „Mit dem AI Act sähen wir Unsicherheit bei genau den Leuten, auf die wir unsere Zukunft bauen wollen. Ich habe grundlegende Zweifel, ob das aus der Policy-Making-Perspektive so klug ist“, so Burri. Für die Veranstalter:innen ist ein Resümee aus der Grand Challenge, dass eine teilweise Überarbeitung des derzeitigen Entwurfes sinnvoll wäre: „Meine Vermutung ist, dass wir, vorsichtig ausgedrückt, übers Ziel hinaus oder am Ziel vorbeischießen“, sagt der Rechtsexperte.

Ob sich die jetzt kommenden zarten Pflänzchen zu etwas entwickeln, das wirkliche Power hat, entscheidet sich in den nächsten Jahren.

Thomas Burri, Professor für Europa- und Völkerrecht, Universität St. Gallen (HSG)

Gerade KI-Startups könnte der Act in seiner derzeitigen Form einbremsen. „Ob sich die jetzt kommenden zarten Pflänzchen zu etwas entwickeln, das wirkliche Power hat, entscheidet sich in den nächsten Jahren“, so Burri. „Wir sollten uns schon fragen: Was ist mit künstlicher Intelligenz bis jetzt für einen Schaden passiert?“ Denn die bisherigen Schadensfälle durch KI seien alle zumindest teilweise von bestehenden Regeln abgedeckt. „Oder sie haben nur beschränkt etwas mit künstlicher Intelligenz zu tun, sondern mit Excel-Files, die schlecht gehandhabt wurden“, meint Burri. Damit spielt er auf den Umstand an, dass die Gesetzgebung der technischen Entwicklung hinterherhinkt.

Für Burri stellt sich nach der Grand Challenge die Frage, ob die Verordnung wirklich hält, was sie verspricht. Oder werden damit eigentlich andere Ziele verfolgt? „Vielleicht wollen wir versuchen, unseren Markt abzuschirmen, damit wir eigene Unternehmen hochziehen können und das nicht einfach Big Tech alles erledigt. Aber dann ist aber die Zweck der Verordnung ein völlig anderer. Dann machen wir Protektionismus“, meint Burri.

Was Startups von St. Gallen lernen können

Pro Team gab es mindestens ein:e Jurist:in sowie Computerwissenschaftler:in. Mit dabei waren auch Personen, die in Startups tätig sind. „Startups haben tendenziell eine technische Perspektive. Sie überlegen sich nicht, was menschliche Aufsicht eigentlich bedeutet. Sie sagen: Wenn irgendwas nicht läuft, setze ich mich an den Computer und schaue den Code an“, meint der HSG-Professor. Der AI Act fordere allerdings detaillierte Risikoanalysen, die für Techniker:innen in der Form ungewohnt seien. Zu Vorbereitung auf die neue Regulierung könne es für Startups sinnvoll sein, das Frage-Antwort-Prinzip von der Grand Challenge zu übernehmen. Sie können sich Gedanken darüber machen, was der AI Act für ihre KI-Anwendung bedeutet.

Emmie Hine kritisiert in ihrem Blog-Beitrag auch, dass es zu wenig Informationen für KMUs und Startups gebe. „Nach meiner Erfahrung in Informatik und Software-Engineering konzentriert sich der Großteil der Ingenieurausbildung und -arbeit auf das, was man tun kann, und nicht darauf, was man tun sollte“, so die Teilnehmerin.

Wollen EU-Startups diskriminieren?

Für Startups, die mit KI arbeiten, wird das Vorhaben weitreichende Konsequenzen haben. „Ich sehe im Startup-Environment viel Gutes, da gibt es viele interessante neue Erkenntnisse. Die Leute, die sich da engagieren, die sind wohlwollend. Sie wollen nicht diskriminieren, sondern eine Anwendung machen, die etwa der Krebsforschung weiterhilft“, so Burri. „Wenn die nur Leuten mit weißer Hautfarbe hilft, dann ist das ein Problem. Aber dieses Problem wollen sie auch lösen“, glaubt der HSG-Professor.

Im Rahmen der Grand Challenge arbeiteten die Organisator:innen unter anderem mit der KI-Investment-Plattform Merantix aus Berlin zusammen. Nicht nur für die Teilnehmer:innen war der Stresstest eine wichtige Lernerfahrung. „Die AI-Provider waren fast durchwegs überrascht, welche Fragen aufkommen, über die sie noch nie nachgedacht haben“, erzählt Burri. Praxistests für neue Gesetze sind die Ausnahme, wenngleich sie sie aber erhebliche Auswirkungen auf Geschäftsmodelle haben.

„Die Teams haben ihre Fertigkeiten geschärft und gemerkt, ob das, was sie machen funktioniert. Außerdem haben sie Anwendungspraxis gesammelt und die Provider haben eine Art frühe und informelle Rechtseinschätzung gekriegt. Ohne dass sie zur Anwaltskanzlei rennen und 100.000 Euro deponieren mussten“, so Burri.

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(v. l.) AT-Styria-Vorsitzender Herbert Ritter, BrightFlare-CEO Markus Seme, GMAR-Präsidentin Ulrike Haslauer, DCCS-Geschäftsführer Thomas Edlinger, Joanneum Research-Geschäftsführer Heinz Mayer und AT Styria-Geschäftsführer Helmut Röck © Lukas Elsneg

Der Cluster AT Styria (Plattform Automatisierungstechnik Steiermark), ein branchenübergreifendes Netzwerk von 120 Unternehmen, die in der Automatisierungstechnik tätig sind, hat bei den „European Robotics and Automation Talks“ in Graz seinen Plan für eine Robotik-Testregion vorgestellt. Dort soll die nächste Robotergeneration unter realen Produktionsbedingungen bis zur industriellen Einsatzreife entwickelt werden.

Ziel: Industrielle Einsatzreife

Mit an Bord sind unter anderem Joanneum Research, TU Graz, FH Campus 02, Magna Steyr, der KI-Softwareanbieter DCCS und der Security-Spezialist BrightFlare. Über die „Area Süd“ werden Kärntner Partner eingebunden. Dazu kommen das slowenische Netzwerk SRIP Factories of the Future, das italienische DITEDI, mit dem im Juli 2026 ein Memorandum of Understanding unterzeichnet wurde, sowie Bayern Innovativ.

Aus Sicht von AT-Styria-Vorsitzendem Herbert Ritter, der auch Vizepräsident der WKO Steiermark ist, wird KI-gestützte Robotik zur zentralen Standortfrage. „Wir wollen Kooperationen erzeugen, als Enabler wirken und dafür sorgen, dass neue Technologien schneller in den Betrieben ankommen“, sagt er.

18 Millionen Euro aus Horizon Europe

Das Konsortium bewirbt sich um das einzige europaweite Leitprojekt, das Horizon Europe für die industrielle Integration KI-gestützter Robotik vorsieht. Horizon Europe ist das Forschungs- und Innovationsprogramm der Europäischen Union und läuft von 2021 bis 2027. Mit einem Budget von rund 95 Milliarden Euro ist es eines der größten Förderprogramme dieser Art weltweit. Gefördert werden Projekte, in denen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus mehreren Ländern zusammenarbeiten.

Die Ausschreibung öffnet im November 2026, dafür stehen rund 18 Millionen Euro bereit. Der Antrag soll im Frühjahr 2027 eingereicht werden, die Förderentscheidung fällt im Sommer. Bei einer Zusage könnte das Projekt 2028 starten.

Drei Pilotprojekte als Rückgrat

Geplant sind drei industrielle Pilotprojekte. Im ersten arbeiten humanoide Roboter an mehreren Arbeitsplätzen einer Fertigung, bedienen Maschinen und wechseln Werkstücke. Der zweite Pilot widmet sich der innerbetrieblichen Logistik mit autonomen mobilen Robotern. Im dritten übernehmen KI-Systeme Aufgaben in Qualitätskontrolle, Inspektion und Instandhaltung.

Heinz Mayer, Geschäftsführer von Joanneum Research, erklärt das Ziel: „Jeder Pilot setzt bei einem konkreten Engpass im Betrieb an. Am Ende steht eine klare wirtschaftliche und technische Bilanz: Welche Taktzeit erreicht das System, wie zuverlässig arbeitet es, welchen Integrationsaufwand verursacht es und wann rechnet sich die Investition? Genau diese Antworten brauchen Unternehmen, bevor sie eine neue Technologie in größerem Maßstab einsetzen.“

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