22.09.2023

Praxis-Stresstest zeigt: „Der AI Act sät Unsicherheit“

An der Hochschule St. Gallen veranstaltete Thomas Burri einen Praxis-Stresstest für den AI Act. Warum die Ergebnisse Grund zur Sorge sind.
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Thomas Burris Wettbewerb zeigte den Teilnehmer:innen, was der AI Act in der Praxis bedeutet. Foto: HSG/Grand Challenge
Thomas Burris Wettbewerb zeigte den Teilnehmer:innen, was der AI Act in der Praxis bedeutet. Foto: HSG/Grand Challenge

„Im Moment sind wir mit Künstlicher Intelligenz in Europa in einer extrem kritischen Phase. Es gibt viele Leute, die begeistert sind und versuchen, etwas zu machen. In den nächsten Jahren wird sich entscheiden, ob daraus eine Industrie wird oder nicht“, sagt Thomas Burri. Er ist Professor für Europa- und Völkerrecht an der Universität St. Gallen (HSG). Seit Jahren beschäftigt er sich mit neuen intelligenten Systemen – und auch mit Künstlicher Intelligenz.

Bootcamp mit Stresstest für AI Act

An der HSG veranstaltete er im Juli einen Wettbewerb, bei dem die Teilnehmenden in einer Art Bootcamp verschiedene KI-Anwendungen einem Praxis-Stresstest unterzogen. Die Siegerteams der First University of St. Gallen Grand Challenge: The EU A.I. Act 2023 erhielten insgesamt 100.000 Schweizer Franken für Forschungszwecke. Vorbild für den Wettbewerb waren die Grand Challenges der DARPA, am Schluss wurden zwei Sieger gekürt.

„Jedes Team hatte die Aufgabe, die KI-Verordnung (AI Act) zu nehmen und auf eine Reihe von sehr unterschiedlichen KI-Anwendungen anzuwenden“, erklärt Burri. Die KI-Systeme umfassten ein breites Spektrum – darunter waren z.B. Lieferroboter, Fahrzeuge, Bauttechnologie oder Medizintechnik. Sie wurden von Unternehmen beigesteuert, die laut dem AI Act als sogenannte AI-Providers gelten. Darunter die Deutsche Telekom, Mercedes-Benz, Ascento oder Deltia.ai.

Bereits im Vorfeld des Wettbewerbs mussten die Teams Methoden entwickeln, um die KI-Systeme zu bewerten. Bereits Monate vorher besuchten die Teilnehmer:innen AI-Providers und führten Interviews mit ihnen – zur Vorbereitung. Das zweitägige Bootcamp war dann der Höhepunkt der Challenge. Unter Zeitdruck hörten sich die Challenge-Teilnehmer:innen dann die Produktdemos der AI-Provider an und durften diesen Fragen zu ihrem Produkt stellen. Abschließend gaben sie ihre Berichte mit den Einschätzungen ab, die von einer Jury bewertet wurden.

Beispiel: Machen Baristas genug Kaffee?

Geheim bleibt allerdings, welche KI-Systeme die Teilnehmer:innen konkret zu beurteilen hatten. Dasselbe gilt für die Berichte, weil so die Geschäftsgeheimnisse der AI-Providers gewahrt werden sollen. Die Teilnehmer:innen mussten Verschwiegenheitserklärungen (NDAs) unterschreiben.

Im brutkasten-Interview erläutert Veranstalter Burri die Schwachstellen des Gesetzes stattdessen anhand eines anderen Beispiels. Eine ähnliche Frage hatte auch die Challenge-Teilnehmer:innen beschäftigt.

In den vergangenen Wochen kursierte ein Video. Es zeigt, wie mittels KI ausgewertet wird, wie viel Tassen Kaffee einzelne Baristas zubereiten. Das Beispiel sorgte für Gesprächsstoff, viele hielten diese KI-Anwendung für ethisch fragwürdig.

Wird die KI in diesem Fall dazu verwendet, die Performance von Angestellten zu messen? Oder geht es darum, gewisse Arbeitsprozesse zu verbessern? Bei der Antwort gebe erheblichen Interpretationsspielraum. „Wenn man sagt, dass es die Optimierung eines Arbeitsprozesses ist, gibt es gar keine Pflichten“, erklärt der Hochschulprofessor – und sei somit nach dem AI Act zulässig.

Gefährlich oder doch nicht?

Wegen solcher Fälle sieht Burri Verbesserungsbedarf beim EU-Gesetzesentwurf. Dessen Ausgestaltung sei im Anhang III (Hochrisiko-Systeme) zu detailliert und lasse im sogenannten Pflichtenheft dafür zu großen Interpretationsspielraum zu. Letzteres mache „fast keinen Sinn, weil die Pflichten so allgemein gehalten sind, dass sich die Provider heraus mogeln können“, sagt Burri.

Die Hälfte der Teams sagt: Nein, das ist nicht gefährlich. Die andere Hälfte sagt: Doch – super gefährlich!

Thomas Burri, Professor für Europa- und Völkerrecht, Universität St. Gallen (HSG)

Obwohl die elf Teams die gleichen KIs beurteilen mussten, seien sie zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen gelangt: „Die Hälfte der Teams sagt: Nein, das ist nicht gefährlich. Die andere Hälfte sagt: Doch – super gefährlich“, erzählt Burri. Auch bei vielen Unternehmen könnte das EU-Gesetz deshalb zur Verunsicherung und Verwirrung führen, glaubt der HSG-Professor.

Praktische Umsetzung hapert

In einem Blog-Artikel erzählt die Challenge-Gewinnerin Emmie Hine, dass die Einhaltung des AI Acts zwar möglich, aber hürdenreich sei: „Eine der Hauptschwächen des Gesetzes ist, dass es keine Möglichkeit gibt, enthaltene Grundsätze, wie z. B. die Entscheidungsfreiheit, in die Praxis umzusetzen. Irgendwann soll ein offizieller Verhaltenskodex veröffentlicht werden. Aber Unternehmen müssen jetzt darüber nachdenken, wie sie KI für die Einhaltung von Vorschriften gestalten wollen“, schreibt Hine.

Der Praxis-Stresstest in St. Gallen zeigte Mängel der KI-Verordnung auf. „Mit dem AI Act sähen wir Unsicherheit bei genau den Leuten, auf die wir unsere Zukunft bauen wollen. Ich habe grundlegende Zweifel, ob das aus der Policy-Making-Perspektive so klug ist“, so Burri. Für die Veranstalter:innen ist ein Resümee aus der Grand Challenge, dass eine teilweise Überarbeitung des derzeitigen Entwurfes sinnvoll wäre: „Meine Vermutung ist, dass wir, vorsichtig ausgedrückt, übers Ziel hinaus oder am Ziel vorbeischießen“, sagt der Rechtsexperte.

Ob sich die jetzt kommenden zarten Pflänzchen zu etwas entwickeln, das wirkliche Power hat, entscheidet sich in den nächsten Jahren.

Thomas Burri, Professor für Europa- und Völkerrecht, Universität St. Gallen (HSG)

Gerade KI-Startups könnte der Act in seiner derzeitigen Form einbremsen. „Ob sich die jetzt kommenden zarten Pflänzchen zu etwas entwickeln, das wirkliche Power hat, entscheidet sich in den nächsten Jahren“, so Burri. „Wir sollten uns schon fragen: Was ist mit künstlicher Intelligenz bis jetzt für einen Schaden passiert?“ Denn die bisherigen Schadensfälle durch KI seien alle zumindest teilweise von bestehenden Regeln abgedeckt. „Oder sie haben nur beschränkt etwas mit künstlicher Intelligenz zu tun, sondern mit Excel-Files, die schlecht gehandhabt wurden“, meint Burri. Damit spielt er auf den Umstand an, dass die Gesetzgebung der technischen Entwicklung hinterherhinkt.

Für Burri stellt sich nach der Grand Challenge die Frage, ob die Verordnung wirklich hält, was sie verspricht. Oder werden damit eigentlich andere Ziele verfolgt? „Vielleicht wollen wir versuchen, unseren Markt abzuschirmen, damit wir eigene Unternehmen hochziehen können und das nicht einfach Big Tech alles erledigt. Aber dann ist aber die Zweck der Verordnung ein völlig anderer. Dann machen wir Protektionismus“, meint Burri.

Was Startups von St. Gallen lernen können

Pro Team gab es mindestens ein:e Jurist:in sowie Computerwissenschaftler:in. Mit dabei waren auch Personen, die in Startups tätig sind. „Startups haben tendenziell eine technische Perspektive. Sie überlegen sich nicht, was menschliche Aufsicht eigentlich bedeutet. Sie sagen: Wenn irgendwas nicht läuft, setze ich mich an den Computer und schaue den Code an“, meint der HSG-Professor. Der AI Act fordere allerdings detaillierte Risikoanalysen, die für Techniker:innen in der Form ungewohnt seien. Zu Vorbereitung auf die neue Regulierung könne es für Startups sinnvoll sein, das Frage-Antwort-Prinzip von der Grand Challenge zu übernehmen. Sie können sich Gedanken darüber machen, was der AI Act für ihre KI-Anwendung bedeutet.

Emmie Hine kritisiert in ihrem Blog-Beitrag auch, dass es zu wenig Informationen für KMUs und Startups gebe. „Nach meiner Erfahrung in Informatik und Software-Engineering konzentriert sich der Großteil der Ingenieurausbildung und -arbeit auf das, was man tun kann, und nicht darauf, was man tun sollte“, so die Teilnehmerin.

Wollen EU-Startups diskriminieren?

Für Startups, die mit KI arbeiten, wird das Vorhaben weitreichende Konsequenzen haben. „Ich sehe im Startup-Environment viel Gutes, da gibt es viele interessante neue Erkenntnisse. Die Leute, die sich da engagieren, die sind wohlwollend. Sie wollen nicht diskriminieren, sondern eine Anwendung machen, die etwa der Krebsforschung weiterhilft“, so Burri. „Wenn die nur Leuten mit weißer Hautfarbe hilft, dann ist das ein Problem. Aber dieses Problem wollen sie auch lösen“, glaubt der HSG-Professor.

Im Rahmen der Grand Challenge arbeiteten die Organisator:innen unter anderem mit der KI-Investment-Plattform Merantix aus Berlin zusammen. Nicht nur für die Teilnehmer:innen war der Stresstest eine wichtige Lernerfahrung. „Die AI-Provider waren fast durchwegs überrascht, welche Fragen aufkommen, über die sie noch nie nachgedacht haben“, erzählt Burri. Praxistests für neue Gesetze sind die Ausnahme, wenngleich sie sie aber erhebliche Auswirkungen auf Geschäftsmodelle haben.

„Die Teams haben ihre Fertigkeiten geschärft und gemerkt, ob das, was sie machen funktioniert. Außerdem haben sie Anwendungspraxis gesammelt und die Provider haben eine Art frühe und informelle Rechtseinschätzung gekriegt. Ohne dass sie zur Anwaltskanzlei rennen und 100.000 Euro deponieren mussten“, so Burri.

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Gerhard Petzl möchte mit seinem Elektrolyt-Cocktail ein unbesetztes Segment erobern. | © Gerhard Petzl

Wenn Gerhard Petzl eine seiner Plash-Dosen aufmacht, fühlt sich das für ihn ein bisschen nach Urlaub an. Genau dieses exklusive Gefühl will der Gründer mit seinem Getränke-Startup in den Alltag seiner Kund:innen bringen. Seine alkoholfreien Mocktails sollen nach Bar schmecken und nebenbei Elektrolyte liefern. Das Konzept würde die Gen Z mit dem Begriff „Spaßgetränk“ auf den Punkt bringen. Etwas, das man sich zu besonderen Anlässen gönnt, wie ein Gläschen Wein, nur gesünder.

Der Geschmack einer Bar, die Mineralien eines Sportgetränks

Der Hybrid-Cocktail in den drei Geschmacksrichtungen Pink Guava, Lemon & Mint und Orange Ginger | © Plash

Am Anfang der Getränke-Reise stand ein Ärgernis: Sportgetränke liefern Elektrolyte, schmecken aber nicht besonders hochwertig, Softdrinks schmecken, sind aber oft voll mit Zucker oder anderen Konservierungsmitteln. Also entwickelte Petzl, laut eigenen Angaben, den ersten trinkfertigen Mocktail mit Elektrolyten in der EU.

Eine 330-Milliliter-Dose enthält laut eigenen Angaben rund 20 Kalorien, drei Gramm Zucker und bis zu zehn Prozent Fruchtsaft. Zudem sind die Getränke vegan und kommen ohne Konservierungsstoffe aus. Auf künstliche Zuckerfreiheit verzichtet das Startup bewusst: „Der Zucker fungiert als Brücke, die das Geschmacksprofil und die Fruchtnoten stabilisiert“, betont Petzl im Gespräch. Ohne die drei Gramm Zucker würde im Mittelbereich des Körpers der Geschmack absacken – selbst bei der Verwendung von Stevia.

Pro Dose enthält der Hybrid-Cocktail zudem 320 Milligramm Kalium, 120 Milligramm Kalzium, 57 Milligramm Magnesium und 14 Milligramm Natrium in einer Menge, die laut Petzl die gesetzlichen Vorgaben für die Auslobung erfüllt. Ein vergleichbares US-Produkt unterschreite sie. Die gelösten Mineralien zählen zu den teuersten Zutaten, wie der Gründer im Gespräch verrät.

Vom Pastry Chef über Nestlé zum Alleingründer

Ursprünglich kommt Petzl aus der Schokoladenwelt: Über 20 Jahre arbeitete er als Pastry Chef, Chocolatier und Berater in Europa, den USA, Asien und Australien, nach eigenen Angaben mit mehr als acht Goldmedaillen. Danach entwickelte er knapp ein Jahrzehnt lang bei Nestlé in der Schweiz Produkte, von Schokolade bis Babynahrung, und stieg im Sommer 2025 aus.

Eigenfinanzierung und schrittweiser Markteintritt

In puncto Kapitalstruktur geht Plash eigenständige Wege. Petzl ist alleiniger Gründer und verzichtete aktiv auf externes Risikokapital, um die volle Kontrolle über Rezepturen und Unternehmensstrategie zu behalten. Die Produktentwicklung erfolgte in der Schweiz, wo der Webshop im August dieses Jahres eröffnete. Ein Karton mit 24 Dosen wird online für 69,95 Schweizer Franken angeboten.

Parallel bereitet das Startup den Markteintritt in Österreich vor. Die Produktion für den EU-Raum soll künftig direkt in Österreich oder der EU erfolgen, um Logistikwege zu optimieren und Zoll- sowie Mehrwertsteuerhürden zu vermeiden. Der Marktstart im österreichischen Handel verzögert sich aktuell jedoch durch bürokratische Prozesse rund um das nationale Einwegpfandsystem, für das gesetzliche Vertretungen und Registrierungen erforderlich sind.

B2B-Personalisierung und Gastronomie

Um sich im hart umkämpften Getränkesektor durchzusetzen, verzichtet Plash vorerst bewusst auf den klassischen Lebensmitteleinzelhandel. „Der Supermarkt ist definitiv der letzte Schritt“, betont Petzl. Stattdessen setzt das Unternehmen auf zwei Säulen: die gehobene Gastronomie, Hotellerie und Event-Szene sowie ein direktes B2B-Modell.

Für Unternehmenskunden bietet Plash personalisierte Drink-Boxen an, die als Mitarbeiter- oder Kundengeschenke positioniert werden. Kleinserien ab 30 Stück können individuell bedruckt und geliefert werden. Nach dem Anlauf im DACH-Raum plant Plash eine schrittweise internationale Skalierung, unter anderem im Mittleren Osten, wo der Lifestyle-Ansatz des alkoholfreien Premiumsortiments greifen soll. Zu Verkaufszahlen äußert er sich noch nicht. Zum Jahreswechsel soll Österreich folgen, mit Vertrieb, Lager und möglichst auch Produktion vor Ort.

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