30.06.2020

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlberger Erbin hatte Apple beim Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten eines Verstorbenen geklagt. Der US-Konzern akzeptiert das Urteil.
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Apple ist auch von der Krise betroffen.
(c) Adobe Stock / Alexey Novikov: Symbolbild

Die Frage des „digitalen Nachlass„, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial. In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden. Der Social Media-Riese adaptierte zudem bereits mehrmals die Funktionen der Profile von Verstorbenen. Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.

+++ Facebook bringt neues Service für verstorbene User +++

Apple unterliegt am Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt. Nun wurde ihr recht gegeben – das Urteil ist bereits rechtskräftig. Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.

Zugangsdaten: „Präzendenzfall“ für österreichische Erben

Schon vor der Klage habe man mehrmals erfolglos auf Herausgabe der Daten angesucht, sei damit aber erfolglos geblieben, erzählt Denifl. Nun setze Apple die Einstiegsdaten für die Erbin zurück und gewähre ihr so vollen Zugang zu den Konten des Verstorbenen. Der Vorarlberger Anwalt sieht darin einen Präzedenzfall. Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen. „Konkret bedeutet das, auch persönliche Erinnerungsstücke zu erhalten, die unter anderem Teil der emotionalen Verarbeitung eines Todesfalls sind“, schreibt Denifl.

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Alina Nikolaou, Co-Founder, Director & Curator TEDAI Vienna
Alina Nikolaou, Co-Founder, Director & Curator TEDAI Vienna | Foto: TEDAI

„Es kommt nur selten vor, dass Vertreter:innen der weltweit führenden Frontier-Labs gleichzeitig an einem Ort zusammenkommen“, erklärt Alina Nikolaou, Co-Founder, Director & Curator der TEDAI. Mit der Ankündigung weiterer hochkarätiger Speaker:innen aus Organisationen wie Anthropic und Google DeepMind nimmt die dritte Auflage der TEDAI, die vom 28. bis 30. Oktober 2026 in der Wiener Hofburg stattfindet, nun konkrete Formen an. Rund 1.200 internationale Entscheidungsträger:innen, Pionier:innen und KI-Enthusiast:innen werden in Wien erwartet und sollen dort die Möglichkeiten, Grenzen und offenen Fragen der nächsten KI-Generation diskutieren.

Praktische Umsetzung im Vordergrund

Schon im März berichtete brutkasten über die ersten bekannten Namen im Line-up, darunter Physik-Nobelpreisträger Geoffrey Hinton und OpenClaw-Entwickler Peter Steinberger. Seither hat sich das Programm der weltweit einzigen offiziellen TED-Konferenz zu Künstlicher Intelligenz noch deutlich erweitert und wurde analog zur weiterhin rasanten KI-Entwicklung adaptiert. Während die Konferenz anfangs vor allem breite gesellschaftliche und ethische Themen im Visier hatte, rückt mit den neuesten Speaker:innen-Bestätigungen vom August die praktische Umsetzung in den Vordergrund. „Vom Modell zur Wirkung“ lautet das aktuelle Motto. Es gehe darum, „wie aus leistungsfähigen KI-Modellen verlässliche Anwendungen und KI-Agenten entstehen, die Menschen in Arbeit, Forschung und Wirtschaft konkret unterstützen“.

Zielsetzung der TEDAI im Wandel

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der personellen Auswahl der Veranstalter:innen wider. Erklärte Alina Nikolaou im März noch, dass im Fokus der Konferenz „die ambitioniertesten KI-Trends und Ideen unserer Zeit: konkrete Lösungen, radikale Paradigmenwechsel, augenöffnende Forschungsergebnisse und schwierige, aber dringend notwendige soziale Fragen“ stünden, so sagte Nikolaou im Juni bereits über die gewünschte Perspektivenvielfalt: „Wenn es um KI geht, entstehen die spannendsten Erkenntnisse oft nicht im Konsens, sondern dort, wo Perspektiven und Paradigmen aufeinanderprallen. Genau diese Spannungsfelder wollen wir auf der TEDAI 2026 sichtbar machen.“ Nun, mit den neuesten Ankündigungen von heute, stehe laut den Organisator:innen die Chance im Fokus, „Einblicke in Ideen zu gewinnen, an denen heute gearbeitet wird: von KI-Agenten in der Wirtschaft bis zur Zukunft der Wissensarbeit“.

Die Top-Speaker:innen

Unter den zahlreichen Neuzugängen sind einige besonders klingende Namen:

Geoffrey Hinton: Der britisch-kanadische Wissenschaftler gilt als einer der „Godfathers of AI“ und ist ein Pionier im Bereich neuronaler Netze und Deep Learning. Für seine grundlegenden Beiträge wurde er 2018 mit dem Turing Award und 2024 mit dem Nobelpreis für Physik ausgezeichnet.

Peter Steinberger: Der gebürtige Österreicher sorgte mit seiner Open-Source-Anwendung OpenClaw für einen internationalen Hype. Inzwischen arbeitet er für das US-Schwergewicht OpenAI an Produkten für eine „Agent-first“-Welt, mit dem Ziel, jedem Menschen einen eigenen KI-Assistenten zur Verfügung zu stellen.

Felix Rieseberg: Er kommt neu ins Line-up und arbeitet bei Anthropic direkt an der Schnittstelle zwischen Modellen und praktischer Anwendung. Dort entwickelte er unter anderem Claude Cowork und verantwortete Engineering-Teams für Claude.ai sowie Claude Code auf dem Desktop.

Nenad Tomašev: Als Senior Staff Research Scientist bei Google DeepMind forscht er zu Multi-Agenten-Systemen, Agentic Economies sowie KI-Sicherheit. Seine Arbeit fokussiert darauf, wie komplexe KI-Agenten wirksam durch Menschen kontrolliert und an menschlichen Interessen ausgerichtet werden können.

Valeria Pettorino: Die Physikerin ist Project Scientist der Euclid-Weltraummission bei der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Sie bringt eine astrophysikalische Perspektive ein und zeigt, wie KI-Technologie unser Verständnis des Universums, insbesondere im Bereich Kosmologie und Dunkler Energie, erweitert.

Die weiteren Speaker:innen: breites Spektrum von Kosmologie bis Plattformkritik

Um den Anspruch zu erfüllen, die „gesamte Bandbreite der KI-Debatte abbilden“ zu können, bringen die weiteren Speaker:innen höchst diverse Perspektiven nach Wien. Die wissenschaftliche und technologische Grundlagenforschung wird durch die Forscherinnen Anna Goldie und Azalia Mirhoseini, Gründerinnen von Recursive Intelligence und ehemalige Leiterinnen des AlphaChip-Projekts bei Google, beleuchtet. Mahmoud „Mido“ Assran forscht an sogenannten World Models und Self-Supervised Learning, um effiziente und sichere KI-Agenten zu ermöglichen. Gehirnaktivitäten mittels KI entschlüsselt wiederum der japanische Neurowissenschaftler Yukiyasu Kamitani, dessen Arbeit bis zur Rekonstruktion von Träumen reicht.

Demgegenüber stehen kritische Stimmen aus Medien, Ethik und Gesellschaft: Nicholas Thompson, CEO von The Atlantic, und der bekannte Autor und Aktivist Cory Doctorow ordnen die gesellschaftlichen und politischen Folgen von KI ein. Um Datenschutz und Ethik dreht sich die Arbeit von Carissa Véliz (Associate Professor in Oxford), während der Rechtswissenschaftler César Rodríguez-Garavito (NYU) zu KI-Governance und Klima- sowie indigenen Rechten forscht. Die nigerianische klinische Psychologin Kauna Ibrahim Malgwi bringt zudem ihre Forschung zu algorithmischem Trauma und mentaler Gesundheit in prekären digitalen Arbeitsbedingungen ein.

Praxisnahe Anwendungen bringen schließlich Kateryna Lopatiuk (räumliche Datenanalyse für den Wiederaufbau), Dr. Layla Hosseini-Gerami (Ignota Labs, Chief Data Science Officer für KI-gestützte Medikamentenentwicklung) und Gabriella Di Laccio (Donne, Women in Music) mit Datenanalysen zur Sichtbarkeit von Komponistinnen ein.

Neben den rund 20 TED-Talks am abschließenden Konferenztag will die TEDAI 2026 den Besucher:innen ein umfassendes „Gesamterlebnis“ bieten. Dazu gehören ein festlicher Eröffnungsball, der Wiener Tradition mit moderner Innovation verbinde, sowie der sogenannte „Discovery Day“ mit interaktiven Workshops.

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AI Summaries

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

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  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
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  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
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  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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