30.06.2020

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlberger Erbin hatte Apple beim Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten eines Verstorbenen geklagt. Der US-Konzern akzeptiert das Urteil.
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Apple ist auch von der Krise betroffen.
(c) Adobe Stock / Alexey Novikov: Symbolbild

Die Frage des „digitalen Nachlass„, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial. In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden. Der Social Media-Riese adaptierte zudem bereits mehrmals die Funktionen der Profile von Verstorbenen. Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.

+++ Facebook bringt neues Service für verstorbene User +++

Apple unterliegt am Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt. Nun wurde ihr recht gegeben – das Urteil ist bereits rechtskräftig. Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.

Zugangsdaten: „Präzendenzfall“ für österreichische Erben

Schon vor der Klage habe man mehrmals erfolglos auf Herausgabe der Daten angesucht, sei damit aber erfolglos geblieben, erzählt Denifl. Nun setze Apple die Einstiegsdaten für die Erbin zurück und gewähre ihr so vollen Zugang zu den Konten des Verstorbenen. Der Vorarlberger Anwalt sieht darin einen Präzedenzfall. Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen. „Konkret bedeutet das, auch persönliche Erinnerungsstücke zu erhalten, die unter anderem Teil der emotionalen Verarbeitung eines Todesfalls sind“, schreibt Denifl.

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Elias und Matthias Bohun von Traivelling bei der Prämierung der besten Geschäftsidee Niederösterreichs 2019
Elias und Matthias Bohun von Traivelling bei der Prämierung der besten Geschäftsidee Niederösterreichs 2019 (c) Daniela Matejschek

Interkontinentale Zugreisen einfach und nachhaltig zu ermöglichen, dafür wurde Traivelling vor gut fünf Jahren gegründet. Ursprünglich war das Unternehmen im B2C-Bereich tätig. Privatpersonen sollten ohne großartige Recherche weite Strecken mit dem Zug zurücklegen können. Zuletzt wollte man sich im B2B-Bereich verstärken, doch nun ist das Unternehmen insolvent. Ein Konkursverfahren am Handelsgericht Wien wurde eröffnet.

„Wir arbeiten in einem knappen Margenbereich“

Zuletzt arbeitete Traivelling daran, eine Softwareschnittstelle im B2B-Bereich anzubieten, über die Tickets weitervermittelt werden sollten. Das Wiener Startup hätte dafür monatliche Fees von B2B-Partnern und eine Provision von Bahnfirmen erhalten. Aus einer Aussendung des Kreditschutzverbands KSV1870 geht hervor, dass Traivelling dadurch Umsätze in einer Größenordnung generieren wollte, die für einen langfristigen Unternehmenserfolg entscheidend sein sollten. Im Endeffekt war laut KSV 1870 eben diese Softwareschnittstelle für die Nutzung durch Unternehmenskunden, also der B2B-Bereich, die Ursache für die Insolvenz.

Die Entwicklung dieser Schnittstelle konnte nämlich bis dato nicht fertiggestellt werden. Auch ein Rettungsversuch durch Verhandlungen mit Investoren scheiterte. „Es waren unüberbrückbare vertragliche Differenzen zwischen den Investoren und uns“, erklärt Geschäftsführer Elias Bohun, der die Namen der Investoren nicht nennen möchte.

„Wir arbeiten in einem knappen Margenbereich. Am Ende ist uns leider das Geld ausgegangen, obwohl wir jeden Tag Buchungen hatten. Wir hätten aber ein Vielfaches gebraucht“, sagt Bohun. Bereits gebuchte Tickets würden ihre Gültigkeit behalten. Das Unternehmen hatte zwei Mitarbeiter.

Die Verbindlichkeiten betragen laut Kreditschutzverband 435.000 Euro, rund 200 Gläubiger seien betroffen. Die Zahl der Gläubiger sei so groß, weil Traivelling sich unter anderem mittels Crowdfunding finanzierte.

Crowdfunding und FFG-Förderung

Das Startup konnte im Jahr 2025 über eine Crowdfunding-Aktion 200.000 Euro einsammeln (brutkasten berichtete). Um diese Summe zu erreichen, habe es laut Geschäftsführer Elias Bohun nur zehn Tage gebraucht. Zusätzlich erhielt das Wiener Startup eine FFG-Basisförderung. Insgesamt konnten man eine Finanzierung in Höhe von rund 600.000 Euro aufstellen.

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AI Summaries

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
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  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

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Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
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