30.06.2020

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlberger Erbin hatte Apple beim Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten eines Verstorbenen geklagt. Der US-Konzern akzeptiert das Urteil.
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Apple ist auch von der Krise betroffen.
(c) Adobe Stock / Alexey Novikov: Symbolbild

Die Frage des „digitalen Nachlass„, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial. In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden. Der Social Media-Riese adaptierte zudem bereits mehrmals die Funktionen der Profile von Verstorbenen. Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.

+++ Facebook bringt neues Service für verstorbene User +++

Apple unterliegt am Bezirksgericht Dornbirn

Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt. Nun wurde ihr recht gegeben – das Urteil ist bereits rechtskräftig. Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.

Zugangsdaten: „Präzendenzfall“ für österreichische Erben

Schon vor der Klage habe man mehrmals erfolglos auf Herausgabe der Daten angesucht, sei damit aber erfolglos geblieben, erzählt Denifl. Nun setze Apple die Einstiegsdaten für die Erbin zurück und gewähre ihr so vollen Zugang zu den Konten des Verstorbenen. Der Vorarlberger Anwalt sieht darin einen Präzedenzfall. Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen. „Konkret bedeutet das, auch persönliche Erinnerungsstücke zu erhalten, die unter anderem Teil der emotionalen Verarbeitung eines Todesfalls sind“, schreibt Denifl.

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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AI Summaries

Prozess verloren: Apple akzeptiert Urteil von Bezirksgericht Dornbirn

  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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  • In Deutschland führten etwa Eltern eines verstorbenen Mädchens Jahre lang einen Prozess gegen Facebook auf Herausgabe von Zugangsdaten, weil sie sich erhofften, in den privaten Nachrichten Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden.
  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
  • Eine Vorarlbergerin hatte Apple Ende vergangenen Jahres vor dem Bezirksgericht Dornbirn auf Herausgabe von Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen geklagt.
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  • Wie vol.at berichtet, kam es in Österreich im Fall einer Erbin nun erstaunlich schnell zu einem Prozess-Sieg gegen Apple, den der Konzern auch akzeptiert.
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  • Anwalt Stefan Denifl hatte sich vor dem wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständigen Bezirksgericht auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
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  • Durch das Urteil erhielten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen.

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  • Die Frage des „digitalen Nachlass“, also was etwa mit Zugangsdaten zu Online-Diensten nach dem Tod passiert, ist keineswegs trivial.
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