14.11.2023

Polaschek und Tursky präsentieren AI-Maßnahmenpaket für Schulen

Sechs Schwerpunkte sollen die Digitalisierung in Schulen regeln. Ein Knackpunkt: ChatGPT darf Leistungen nicht vortäuschen.
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Martin Polaschek (c) BKA/Andy Wenzel und Florian Tursky (c) BKA/Wenzel

Der Einfluss von Künstlicher Intelligenz (KI) auf unsere Gesellschaft ist unumstritten. Wichtig ist daher die Regulierung rund um KI und Co – vor allem in Ausbildungsstätten wie heimischen Schulen. Denn Künstliche Intelligenz stellt neue Herausforderungen, ist aber auch eine Chance für das Bildungssystem in Österreich.

Polaschek und Tursky verkünden Änderungen

So haben Bildungsminister Martin Polaschek und Staatssekretär für Digitalisierung, Florian Tursky, heute ein neues Maßnahmenpaket zur Regulierung von KI und Digitalisierung in Schulen verkündet. „Die Schulen aus dem Jahr 2019 sind mit den Schulen aus dem Jahr 2023 nicht mehr vergleichbar. Ein entscheidender Grund dafür ist sicherlich die Digitalisierung. Dabei sind wir an unseren Schulen Vorreiter in der Digitalisierung: Wir haben nahezu 100 Prozent aller Bundesschulen an das Glasfasernetz angeschlossen, wir stellen jedem Kind ab der 5. Schulstufe ein Tablet oder einen Laptop zur Verfügung und wir haben den neuen Pflichtgegenstand ‚Digitale Grundbildung‘ eingeführt“, erklärt Bildungsminister Polaschek. Das Maßnahmenpaket umfasst sechs Schwerpunkte, die „unsere Schulen noch besser für die Zukunfts-Chancen von KI und Digitalisierung vorbereiten“, heißt es.

KI biete „innovative Lernmöglichkeiten“

Staatssekretär für Digitalisierung, Florian Tursky, hebt zudem hervor, dass KI nicht nur „innovative Lernmöglichkeiten, sondern auch kritisches Denken, Problemlösungsfähigkeiten und digitale Kompetenzen“ bieten würde. „Die Schülerinnen und Schüler werden so fit für die Zukunft, in der KI eine zentrale Rolle spielen wird. Unser Ziel ist es, die Chancen von KI zu nutzen, gleichzeitig aber auch verantwortungsbewussten Umgang und ethisches Bewusstsein zu vermitteln“, führt Tursky weiter aus.

Man wolle ab sofort KI „gemäß unserer eigenen Werte nutzen“, so Tursky, „und wir müssen uns daher über unsere Ziele und Perspektiven im Klaren sein. Wir sind überzeugt, dass dies den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Fähigkeiten vermittelt, um in einer zunehmend digitalen Welt erfolgreich zu sein.“

Das Maßnahmenpaket in sechs Schwerpunkten

#1 KI-Pilotschulen: Lernen und Lehren mit KI-Tools

Hierbei sollen zunächst 100 Schulen zu KI-Pilotschulen gemacht werden. Diese erhalten ein Projektbudget, können damit KI-Lernsoftware den Lernenden zur Verfügung stellen und diese – begleitet von Hochschulen – testen und evaluieren. Schulen können sich für diese Pilotierung von KI-Lernsoftware, die individuelle Lernbedürfnisse und -stile berücksichtigen, bewerben, heißt es. Die Auswahl der Schulen erfolge durch ein Expert:innen-Team des Schulnetzwerkes eEducation Austria.

#2 Unterrichtsmaterialien – Eduthek, digi.case und Schulbücher

Nach dem vorgestellten KI-Maßnahmenpaket soll im Pflichtgegenstand „Digitale Grundbildung“ und im übergreifenden Thema „Informatische und digitale Kompetenzen“ ab der 1. Schulstufe das Thema Künstliche Intelligenz behandelt werden. Eine Sammlung von diesbezüglichen Unterrichtsmitteln finde sich in der Eduthek – einem freizugängigen Contentpool des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), sowie in der digi.case, einem Digital-Lernkoffer, der an Volkschulen ausgerollt wird. Hierbei sollen künftig auch KI-Beispiele enthalten sein.

#3 Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften

Pädagogische Hochschulen haben bereits im Laufe des Sommersemester 2023 bereits eine Reihe von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Aspekten der Künstlichen Intelligenz angeboten, heißt im Zuge der Maßnahmepaket-Verkündigung. Zudem sollen im Rahmen einer eLecture-Reihe der Virtuellen Pädagogischen Hochschule sowohl Hintergründe zu KI und etwa der Umgang im Klassenzimmer thematisiert werden.

Außerdem sollen im Sommersemester eine digitale Grundschulung im Rahmen des MOOCs – eines Massive Open Online Courses – angeboten werden. Auch für Schulen in der Primarstufe, in der Mittelschule und in maturaführenden Schulen bestünde die Möglichkeit für KI-SCHILFs – sogenannten „Schulinternen Lehrer:innenfortbildungen“.

#4 KI bei schriftlichen Arbeiten

Definitiv ein Knackpunkt im KI-Maßnahmenpaket: Die Nutzung generativer KI wie ChatGPT. Diese kann natürlich missbräuchlich genutzt werden, um Leistungen vorzutäuschen. Für das Erstellen von schriftlichen Arbeiten mit KI-basierten Tools seien also klare Regeln einzuhalten, heißt es. Es spiele also keine Rolle, wer der oder die Urheber:in der Leistung ist – seien es Nachhilfe-Lehrer:innen oder KI-Chatbots. Eine nachgewiesene vorgetäuschte Leistung ist nicht zu beurteilen, heißt es im Maßnahmenpaket.

So werden bei Schularbeiten und Tests schon jetzt die verwendbaren Hilfsmittel – wie Taschenrechner oder Wörterbuch – festgelegt. Diese Vorab-Festlegung trifft auch auf nutzbare Software – wie Internetseiten oder Tools und KI-Anwendungen zu.

Bei Abschlussarbeiten – wie VWAs oder Diplomarbeiten – werden KI basierte Tools unterstützend einsetzbar sein, heißt es. Dies muss aber klar nachgewiesen werden. „Schülerinnen und Schüler tragen somit eine klare Verantwortung für den Inhalt. Hilfsmittel und Quellen müssen angegeben werden, dies trifft auch auf KI-Tools zu“, so das Maßnahmenpaket.

#5 KI-Schwerpunkt in der Bildungsforschung

Im Rahmen des Forschungsprogrammes „Bildungsinnovation braucht Bildungsforschung“ wurden bereits Konsortien aus Pädagogischen Hochschulen und Universitäten aufgefordert, sich mit Forschungsprogrammen zu relevanten Bildungsschwerpunkten, wie etwa Digitalisierung, zu bewerben. 2023 sollen neun von 39 Einrichtungen dazu bewilligt und mit insgesamt 8,8 Millionen Euro finanziert worden sein.

#6 Digitale Schulentwicklung im Bereich KI

Zu guter Letzt umfasst das KI-Maßnahmenpaket die digitale Schulentwicklung rund um KI: So umfasst das Netzwerk eEducation Austria derzeit 4.108 Schulen, davon über 1.400 Expert oder Expert+ Schulen. Diese erfassen Aktivitäten, die im Digitalen gesetzt werden (sogenannte Badges) und stellen dadurch die Entwicklung von Member- über Expert- zu Expert+ Schulen dar, so das Maßnahmenpaket.

Neu ist hierbei die Einführung von KI-Badges, die zusätzlich zu den bisherigen Aktivitäten angeboten werden. Außerdem soll sich der Schwerpunkt bei allen Digi-Tagungen 2024 auf das Thema Digitalisierung und KI fokussieren.

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Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Bei Energie und bei Verteidigung hat Europa spät und teuer gelernt, was strategische Abhängigkeit kostet. Im Digitalen – bei Betriebssystemen, Cloud und Künstlicher Intelligenz – ist die Abhängigkeit von wenigen außereuropäischen Anbietern mindestens genauso groß. Genau dort will eine neue Allianz heimischer Leitbetriebe gegensteuern.

Getragen wird die „Initiative Digitale Souveränität“ von A1 Telekom, Anexia, Erste Bank, Keba Group, Spar ICS, Umdasch Group und der Vienna Insurance Group – sieben Unternehmen aus sieben Branchen. Gemeinsam wollen sie Initiativen und Pilotprojekte vorantreiben, um den Digitalstandort Österreich und Europa zu stärken, mit besonderem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastruktur.

Die Stoßrichtung ist dabei ausdrücklich keine defensive. „Digitale Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Wahlfreiheit und europäische Alternativen — besonders bei kritischen Daten“, sagte A1-Deputy-CEO Thomas Arnoldner. Souveränität sei kein Schutzwall, sondern ein Sprungbrett – und man müsse sie aufbauen, bevor man sie brauche.

Vorschlag: ein Gütesiegel für die öffentliche Beschaffung

Der konkreteste Vorschlag steht im Positionspapier selbst: ein „Gütesiegel für Souveränität“ für die öffentliche Beschaffung. Es soll verlässliche Qualitätsstandards im Cloud-Bereich sichtbar machen, Transparenz schaffen und sogenanntem „Sovereign-Washing“ vorbeugen – also dem bloßen Etikett „souverän“ ohne echte Substanz. Zugleich soll digitale Souveränität in den Bewertungskriterien öffentlicher Vergaben verankert werden; für besonders sensible Daten aus Verwaltung, Gesundheit oder Bildung schlägt die Initiative europäische beziehungsweise österreichische „Souveränitätszonen“ vor.

Foto: A1 Telekom Austria/APA-Fotoservice/Martin Hörmandinger

Keba-CEO Christoph Knogler führte den Gedanken bei der Pressekonferenz aus Industriesicht aus: Ein solches Siegel müsse nachvollziehbar ausweisen, wo Daten gespeichert und verarbeitet werden, wer die Infrastruktur betreibt und in welchem Rechtsraum das geschieht. Berücksichtige die öffentliche Hand Souveränität bei ihren Vergaben, sei das kein bürokratisches Zusatzmerkmal, sondern ein Qualitätskriterium. Zusätzlich warb Knogler dafür, nicht jede Anwendung in der Cloud zu betreiben: On-Device- und On-Edge-KI könnten sensible Daten direkt an Gerät oder Maschine verarbeiten.

Hinter der Debatte steht ein juristischer Kern. Auf Nachfrage aus dem Publikum verwiesen die Initiatoren auf den US Cloud Act als zentrales Problem bei der Frage, welchem Rechtsraum in Europa verarbeitete Daten unterliegen. Fertige Kriterien für das Gütesiegel gebe es noch nicht – die Arbeit laufe auf europäischer wie nationaler Ebene.

Anexia-CEO Alexander Windbichler brachte einen regulatorischen Vergleich ins Spiel: Wie einst im Telekom- und Energiemarkt die Netze geöffnet wurden, ohne Produkte vorzuschreiben, könnte im Cloud-Bereich eine klare Trennung zwischen Software und Betrieb – samt offener Schnittstellen – für fairen Wettbewerb sorgen.

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