14.11.2023

Polaschek und Tursky präsentieren AI-Maßnahmenpaket für Schulen

Sechs Schwerpunkte sollen die Digitalisierung in Schulen regeln. Ein Knackpunkt: ChatGPT darf Leistungen nicht vortäuschen.
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Martin Polaschek (c) BKA/Andy Wenzel und Florian Tursky (c) BKA/Wenzel

Der Einfluss von Künstlicher Intelligenz (KI) auf unsere Gesellschaft ist unumstritten. Wichtig ist daher die Regulierung rund um KI und Co – vor allem in Ausbildungsstätten wie heimischen Schulen. Denn Künstliche Intelligenz stellt neue Herausforderungen, ist aber auch eine Chance für das Bildungssystem in Österreich.

Polaschek und Tursky verkünden Änderungen

So haben Bildungsminister Martin Polaschek und Staatssekretär für Digitalisierung, Florian Tursky, heute ein neues Maßnahmenpaket zur Regulierung von KI und Digitalisierung in Schulen verkündet. „Die Schulen aus dem Jahr 2019 sind mit den Schulen aus dem Jahr 2023 nicht mehr vergleichbar. Ein entscheidender Grund dafür ist sicherlich die Digitalisierung. Dabei sind wir an unseren Schulen Vorreiter in der Digitalisierung: Wir haben nahezu 100 Prozent aller Bundesschulen an das Glasfasernetz angeschlossen, wir stellen jedem Kind ab der 5. Schulstufe ein Tablet oder einen Laptop zur Verfügung und wir haben den neuen Pflichtgegenstand ‚Digitale Grundbildung‘ eingeführt“, erklärt Bildungsminister Polaschek. Das Maßnahmenpaket umfasst sechs Schwerpunkte, die „unsere Schulen noch besser für die Zukunfts-Chancen von KI und Digitalisierung vorbereiten“, heißt es.

KI biete „innovative Lernmöglichkeiten“

Staatssekretär für Digitalisierung, Florian Tursky, hebt zudem hervor, dass KI nicht nur „innovative Lernmöglichkeiten, sondern auch kritisches Denken, Problemlösungsfähigkeiten und digitale Kompetenzen“ bieten würde. „Die Schülerinnen und Schüler werden so fit für die Zukunft, in der KI eine zentrale Rolle spielen wird. Unser Ziel ist es, die Chancen von KI zu nutzen, gleichzeitig aber auch verantwortungsbewussten Umgang und ethisches Bewusstsein zu vermitteln“, führt Tursky weiter aus.

Man wolle ab sofort KI „gemäß unserer eigenen Werte nutzen“, so Tursky, „und wir müssen uns daher über unsere Ziele und Perspektiven im Klaren sein. Wir sind überzeugt, dass dies den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Fähigkeiten vermittelt, um in einer zunehmend digitalen Welt erfolgreich zu sein.“

Das Maßnahmenpaket in sechs Schwerpunkten

#1 KI-Pilotschulen: Lernen und Lehren mit KI-Tools

Hierbei sollen zunächst 100 Schulen zu KI-Pilotschulen gemacht werden. Diese erhalten ein Projektbudget, können damit KI-Lernsoftware den Lernenden zur Verfügung stellen und diese – begleitet von Hochschulen – testen und evaluieren. Schulen können sich für diese Pilotierung von KI-Lernsoftware, die individuelle Lernbedürfnisse und -stile berücksichtigen, bewerben, heißt es. Die Auswahl der Schulen erfolge durch ein Expert:innen-Team des Schulnetzwerkes eEducation Austria.

#2 Unterrichtsmaterialien – Eduthek, digi.case und Schulbücher

Nach dem vorgestellten KI-Maßnahmenpaket soll im Pflichtgegenstand „Digitale Grundbildung“ und im übergreifenden Thema „Informatische und digitale Kompetenzen“ ab der 1. Schulstufe das Thema Künstliche Intelligenz behandelt werden. Eine Sammlung von diesbezüglichen Unterrichtsmitteln finde sich in der Eduthek – einem freizugängigen Contentpool des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), sowie in der digi.case, einem Digital-Lernkoffer, der an Volkschulen ausgerollt wird. Hierbei sollen künftig auch KI-Beispiele enthalten sein.

#3 Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften

Pädagogische Hochschulen haben bereits im Laufe des Sommersemester 2023 bereits eine Reihe von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Aspekten der Künstlichen Intelligenz angeboten, heißt im Zuge der Maßnahmepaket-Verkündigung. Zudem sollen im Rahmen einer eLecture-Reihe der Virtuellen Pädagogischen Hochschule sowohl Hintergründe zu KI und etwa der Umgang im Klassenzimmer thematisiert werden.

Außerdem sollen im Sommersemester eine digitale Grundschulung im Rahmen des MOOCs – eines Massive Open Online Courses – angeboten werden. Auch für Schulen in der Primarstufe, in der Mittelschule und in maturaführenden Schulen bestünde die Möglichkeit für KI-SCHILFs – sogenannten „Schulinternen Lehrer:innenfortbildungen“.

#4 KI bei schriftlichen Arbeiten

Definitiv ein Knackpunkt im KI-Maßnahmenpaket: Die Nutzung generativer KI wie ChatGPT. Diese kann natürlich missbräuchlich genutzt werden, um Leistungen vorzutäuschen. Für das Erstellen von schriftlichen Arbeiten mit KI-basierten Tools seien also klare Regeln einzuhalten, heißt es. Es spiele also keine Rolle, wer der oder die Urheber:in der Leistung ist – seien es Nachhilfe-Lehrer:innen oder KI-Chatbots. Eine nachgewiesene vorgetäuschte Leistung ist nicht zu beurteilen, heißt es im Maßnahmenpaket.

So werden bei Schularbeiten und Tests schon jetzt die verwendbaren Hilfsmittel – wie Taschenrechner oder Wörterbuch – festgelegt. Diese Vorab-Festlegung trifft auch auf nutzbare Software – wie Internetseiten oder Tools und KI-Anwendungen zu.

Bei Abschlussarbeiten – wie VWAs oder Diplomarbeiten – werden KI basierte Tools unterstützend einsetzbar sein, heißt es. Dies muss aber klar nachgewiesen werden. „Schülerinnen und Schüler tragen somit eine klare Verantwortung für den Inhalt. Hilfsmittel und Quellen müssen angegeben werden, dies trifft auch auf KI-Tools zu“, so das Maßnahmenpaket.

#5 KI-Schwerpunkt in der Bildungsforschung

Im Rahmen des Forschungsprogrammes „Bildungsinnovation braucht Bildungsforschung“ wurden bereits Konsortien aus Pädagogischen Hochschulen und Universitäten aufgefordert, sich mit Forschungsprogrammen zu relevanten Bildungsschwerpunkten, wie etwa Digitalisierung, zu bewerben. 2023 sollen neun von 39 Einrichtungen dazu bewilligt und mit insgesamt 8,8 Millionen Euro finanziert worden sein.

#6 Digitale Schulentwicklung im Bereich KI

Zu guter Letzt umfasst das KI-Maßnahmenpaket die digitale Schulentwicklung rund um KI: So umfasst das Netzwerk eEducation Austria derzeit 4.108 Schulen, davon über 1.400 Expert oder Expert+ Schulen. Diese erfassen Aktivitäten, die im Digitalen gesetzt werden (sogenannte Badges) und stellen dadurch die Entwicklung von Member- über Expert- zu Expert+ Schulen dar, so das Maßnahmenpaket.

Neu ist hierbei die Einführung von KI-Badges, die zusätzlich zu den bisherigen Aktivitäten angeboten werden. Außerdem soll sich der Schwerpunkt bei allen Digi-Tagungen 2024 auf das Thema Digitalisierung und KI fokussieren.

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Reploid, Biogena, Herosan
© Reploid - Philip Pauer, CEO und Gründer von Reploid.

Mit dem Einstieg beim steirischen Petfood-Unternehmen Herosan Healthcare setzte das Welser Scaleup Reploid bereits im Oktober 2025 einen Schritt im Bereich Heimtierfutter (wie brutkasten berichtete). Nun, konkret mit Ende Juni 2026, hat das Unternehmen die Beteiligung an dem steirischen Tiergesundheits- und Haustiernahrungs-Unternehmen von 34 % auf über 50 % aufgestockt.

Reploid treibt vertikale Integration voran

„Wir treiben die vertikale Integration konsequent voran und steigern damit die Effizienz der Wertschöpfungskette. Gleichzeitig können wir den Konsumenten mehr und mehr innovative Produkte anbieten – vom Hundefutter über Dünger bis hin zu Bio-Edelpilzen aus Österreich“, sagt Philip Pauer, CEO und Gründer von Reploid.

Seit dem Einstieg von Reploid im Herbst 2025 und der anschließenden Vertiefung der Zusammenarbeit hat sich Herosan in der Geschäftsentwicklung gesteigert, wie es heißt. Im ersten Halbjahr 2026 erhöhte sich der Umsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum um knapp zwei Drittel auf 2,3 Mio. Euro. Mit Unterstützung der Reploid-Strukturen baute Herosan zudem die Vertriebsaktivitäten in der Schweiz und in Italien aus.

Der Zugang zu Insektenlarven von Reploid sowie zu Pilzmyzel der Reploid-Tochter Vitus GmbH, einem österreichischen Produzenten von Bio-Edelpilzen, habe die Lieferkette erweitert und stabilisiert. Mit dem Ausscheiden eines Altgesellschafters und der mehrheitlichen Übernahme durch Reploid verfüge Herosan nun über die Voraussetzungen für die weitere Geschäftsentwicklung, liest man in der Aussendung.

Auch Biogena steigt ein

Nach der Anteilsaufstockung von Reploid steigt auch die Biogena Management Holding GmbH mit 13,7 % bei Herosan ein. Die Gruppe ist unter der Marke Biogena Pets bereits im Bereich Tiergesundheit tätig, konkret mit Premium-Nahrungsergänzungsmitteln für Hunde. Die restlichen 33,0 % der Gesellschaftsanteile an Herosan hält die PT26 Holding GmbH der beiden Gründer und Geschäftsführer Cornelia Pint und Daniel Taurer.

„Die ganzheitliche Betrachtung der Gesundheit war für mich einer der zentralen Beweggründe, Biogena und in weiterer Folge Biogena Pets zu gründen. Da auch Herosan diesen Ansatz verfolgt, freue ich mich über den gelungenen Einstieg bei diesem innovativen Unternehmen aus der Steiermark“, sagt Albert Schmidbauer, Founder und CEO der Biogena Group.

Daniel Taurer, Geschäftsführer und Mitbegründer von Herosan, ergänzt: „Bei Herosan haben wir in den letzten Jahren ein hochwertiges Produktsortiment rund um das Tierwohl entwickelt – nun gehen wir den nächsten Schritt. Mit Reploid und Biogena stehen starke Partner an unserer Seite, die unseren Wachstumskurs nicht nur unterstützen, sondern aktiv beschleunigen.“

Auf Basis von Reploid-Rohstoffen

Zudem wurde Alimentastic von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer als Vertriebsplattform für Food- und Konsumgüter aufgebaut und soll als Schnittstelle zwischen Herstellern und Lebensmittel-, Fach- und Großhandel fungieren. Im Juli 2026 übernahm Reploid von der Schmidbauer zuzurechnenden Akira Management Holding 25,1 % an Alimentastic und erhielt eine Option, die Beteiligung innerhalb von drei Jahren auf über 51 % zu erhöhen.

Zusätzlich hält bereits die Addendum Holding von Reploid-Gründer Philip Pauer 25,5 %, womit sich laut Firmenbuch 51 % der Anteile in dessen Einflusssphäre befinden. Alimentastic übernimmt unter anderem Produktentwicklung, Distribution und Vertrieb und soll künftig mehrere neue Produktlinien auf Basis von Reploid-Rohstoffen in Deutschland und Österreich in den Handel bringen; erste Listungen bei großen Supermarktketten sind bereits vereinbart.

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