26.06.2023

„Die Höhle die Löwen“-Startup aus Wien schlittert in die Insolvenz

Das Wiener Startup Active Wearables entwickelt und produziert sogenannte "Lichttherapiebrillen", die gegen Müdigkeit helfen sollen. Das Startup, das unter anderem auch bei "Die Höhle der Löwen" aufgetreten ist, musste nun Insolvenz anmelden.
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© Pocket Sky, TVNOW / Bernd-Michael Maur

„Pocket Sky“ lautet der Name des durchaus ungewöhnlichen Hardware-Gadgets, das vom Wiener Startup Active Wearables rund um den Industriedesigner Mark Wallerberger und den Elektroingenieur Michael Geyer entwickelt wurde. Konkret handelt sich dabei um eine sogenannte „Lichttherapiebrille“, die gegen Müdigkeit helfen soll. Das Konzept funktioniert laut dem Startup wie folgt: Beim Tragen der Brille unterdrückt ein blaues Licht, das ähnlich wie Sonnenlicht auf das Auge scheint, das Schlafhormon Melatonin.

Auf der Website bewirbt das Unternehmen die Brille mit unterschiedlichen Use-Cases: So soll sie gegen Winterblues und Jetlag oder bei Nacht- und Schichtarbeit helfen. „Pocket Sky wirkt wie Sonnenlicht, wenn es an natürlichem Tageslicht fehlt. Es aktiviert und hält unseren Schlaf-wach-Rhythmus im Gleichgewicht“; so das Versprechen des Startups.

Pocket Sky bei „Die Höhle der Löwen“

Für die durchaus ungewöhnlichen Erfindung wurde das Wiener Startup 2019 mit dem renommierten Red Dot Design Award ausgezeichnet. Zudem stellten die beiden Gründer ihre Innovation auf zahlreichen Veranstaltungen im In- und Ausland vor. Darunter im Dezember 2018 auf der TechCrunch Disrupt in Berlin, der CES 2020 in Las Vegas oder erst im vergangen Jahr auf der Expo in Dubai.

Im Herbst 2020 absolvierten die Gründer mit ihrer „Lichttherapiebrille“ auch bei „Die Höhle der Löwen“ einen medienwirksamen TV-Auftritt. Trotz anfänglichem Interesse der TV-Investoren mussten Wallerberger und Geyer das Studio ohne Investment wieder verlassen – brutkasten berichtete. Im Zuge der Ausstrahlung merkte Wallerberger damals durchaus selbstkritisch an: „Wir haben hier nichts neu erfunden, sondern nur die ‚Verabreichung‘ bis zum geht nicht mehr optimiert – aber vielleicht konnten wir genau diesen Punkt den Investoren nicht gut genug vermitteln.“

Startup finanzierte sich aus dem Cashflow

Wie es damals hieß, finanzierte das Startup die Entwicklung und den Vertrieb der Brille aus dem eigenen Cashflow – Ausnahme bildete eine Kickstarter-Kampagne aus dem Jahr 2019 mit dem bescheidenen Ziel von 20.000 Euro. Zwischen Jänner 2020 und Oktober 2020 konnte das Startup laut eigenen Angaben zudem rund 1000 Pocket Sky-Brillen verkaufen, was einem Umsatz von rund 150.000 Euro entspricht. Neben der EU wurden die Brillen online in den USA und Kanada verkauft.

Zuletzt wollte das Startup insbesondere den Use-Case für Schichtarbeiter:innen weiter ausbauen. Dazu hieß es im Oktober 2020: „Unterstützt durch eine FFG-Förderung arbeitet man mit externen Wissenschaftlern an Konzepten für ein ‚eco-system‘, das die Lebensqualität und Gesundheit von Menschen, die zu unregelmäßigen Tag- und Nachtzeiten arbeiten, deutlich verbessern soll.“ Als potentielle Nutzer:innen in diesem Bereich nannte das Startup in Österreich rund 900.000 Personen, in der EU sprach man sogar von 42 Millionen potentiellen Anwender:innen.

Active Wearables schlittert in die Insolvenz

Wie am 23. Juni über den Insolvenz-Ticker des KSV1870 bzw. des Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) bekannt wurde, musste die Active Weara­bles GmbH nun einen Insolvenzantrag stellen. Von Seiten des AKV heißt es: „Das Verfahren wurde über Eigenantrag als Sanierungsverfahren eröffnet.“

Wie der Kurier mit Bezugnahme auf Creditreform berichtet, „fehlten aufgrund der Covid-19 Krise Umsätze im B2B-Bereich“. Als weiterer Grund werden „zu teure Marketingkosten“ genannt. Eine entsprechende Medienanfrage des brutkasten zu den Hintergründen der Insolvenz blieb bislang von der Active Weara­bles GmbH unbeantwortet.

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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