24.10.2022

Planted: Veganes Food-Startup bringt pflanzliches Kebab in heimische Imbisskultur

Die Fast-Food-Kette Türkis nimmt pflanzliches Kebab von Planted auf Speisekarte.
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Planted, veganes Kebab, Wien, Türkis
(c) Planted - Das pflanzliche Kebab gibt es ab jetzt an 16 Wiener Standorten.

Neben dem Fast-Food-Angebot, das in Österreich in den letzten Jahrzehnten aufkam – und damit zum Teil den Würstelstand verdrängte – gab es auch andere Entwicklungen. Mit dem Ergebnis, dass heute die Schnitzelsemmel und Döner Kebab friedlich koexistieren. Mittlerweile weiß man, dass rund ein Viertel aller Österreicher:innen sich mehrmals im Monat Kebab gönnt. Und Liebeserklärungen an das „Fleisch vom Gerät“ es sogar in diverse Medien schaffen. Eines aber jedoch blieb bisher mit Ausnahmen wenig beachtet: Eine Fleischalternative zum beliebten Fast Food. Das vegane Food-Startup Planted integriert daher nun pflanzliches Kebab in die heimische Imbisskultur.

Planted und die Kebabwünsche

Es war das Jahr 1983, als Yaşar Sarikoç den Kebab als Erster nach Wien gebracht hat. Sein kleines Lokal in der Hütteldorfer Straße galt als Wiens erster Kebabstand. Heute gibt es davon in der Bundeshauptstadt mehr als 230 Stück.

Laut einer aktuellen Umfrage vom Market Institut gönnt sich mehr als ein Viertel (28 Prozent) aller Österreicher:innen zumindest ein bis zweimal pro Monat Kebab, das bei Menschen unter 40 besonders beliebt ist. Auffallend ist, dass das Streetfood vor allem bei der jüngeren Generation zu boomen scheint: Knapp jede:r zweite der 16- bis 39-Jährigen greift mehrmals pro Monat zur türkischen Spezialität.

Um ihren Kebab jedoch wirklich genießen zu können, wünschen sich die Österreicher:innen vor allem, dass hochwertige Zutaten (43 Prozent) und keine Konservierungsmittel (24 Prozent) verwendet werden. 13 Prozent wollen zudem eine pflanzliche Alternative anstelle des tierischen Kebab-Fleischs.

Planted-Kebab an 16 Wiener Standorten

Diesem Wunsch kommt das Food-Tech Planted mit seinem pflanzlichen Kebab nach. Es besteht aus natürlichen Zutaten wie Gelberbse, Wasser, Rapsöl, Hefe und Vitamin B12. Durch eine Portion Ballaststoffe und 50 Prozent weniger Fett als in tierischem Kebab sei das planted.kebab zudem eine „gute Proteinquelle“.

Als natürliche Gewürzmischung, für alle, die ihren Kebab zuhause zubereiten möchten, gibt es planted.kebab österreichweit bereits bei Spar und sie kann auch im Online-Shop von Planted bestellt werden.

Zusätzlich gibt es ab jetzt pflanzliches Kebab an 16 Wiener Standorten der Fast-Food-Kette Türkis.

Mit ohne Tierleid

„Egal, ob nach einer langen Partynacht oder für den herzhaften Genuss zwischendurch – der Kebab gehört zum beliebtesten Streetfood des Landes“, sagt Pascal Bieri, Mitgründer von Planted. „Dank unserem planted.kebab gibt es jetzt Döner mit ohne alles: ohne Tierleid, ohne Aroma- und Konservierungsstoffe, andere Zusatzstoffe oder Laktose, dafür nur mit natürlichen Zutaten. Perfekt für alle, die gerne auf gesunde Optionen zurückgreifen und trotzdem nicht auf ihren geliebten Kebab-Genuss verzichten möchten.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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