27.01.2022

Piyoma: Ein Trainingskonzept gegen Stress und Druck in der Arbeitswelt

Piyoma vereint Elemente aus diversen Methoden und nutzt auch Musik als "Fitnessgerät".
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Piyoma, Margit Haslinger, Franchise,
(c) Claudia Vorderleitner - Piyoma-Gründerin Margit Haslinger: "Das Besondere an Piyoma ist, dass Musik mit all ihrer positiven Wirkung wie ein Fitnessgerät fungiert."

Margit Haslinger aus Mondsee hat mit Piyoma ein Fitnesskonzept entwickelt, das mentale und physische Gesundheit in Betrieben adressiert. Dafür wurde sie vom „Österreichischen Franchise-Verband“ zum „Besten Franchise-System Newcomer 2021“ nominiert.

Ursprüngliches Ziel der Gründerin war es, eine Möglichkeit für Unternehmen zu entwickeln, die Fitness, Wellness, Gesundheit und Mentaltraining in ein leicht umzusetzendes Angebot vereint. Elemente aus Pilates und Yoga dienen hier als Basis. So kam es zur Gründung ihres Startups.

Piyoma als Franchise-System

Die Idee, daraus ein Franchise-System zu entwerfen, hatte schlussendlich mehrere Gründe. Zum einen war es der Founderin so möglich, das Konzept standortunabhängig für alle Unternehmen in Österreich bzw. im DACH-Raum anzubieten.

„Piyoma als Franchise System auszuarbeiten, hat sich im Laufe der Entwicklung ergeben. Das Aufsetzen des Programms ist sehr aufwendig und ich habe es schade gefunden, dass es dann nur durch mich umgesetzt werden könnte. Zudem weiß ich aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, sich im Gesundheitsbereich selbstständig zu machen, eigene Träume zu verwirklichen und auch finanziell erfolgreich zu sein“, sagt Haslinger.

Piyoma
(c) Michael Groessinger – Piyoma soll für Entspannung im Betrieb sorgen.

Und führt aus: „Mit Piyoma ist man dann richtig, wenn man seine Leidenschaft zum Beispiel als Fitnesstrainer:in, Yogalehrer:in oder Sportwissenschafter:in in vorgegebenen Strukturen von Unternehmen nicht ganz ausleben kann, aber trotzdem die Sicherheit und Qualitätssicherung im Angebot nicht missen möchte. Dazu kommt, dass sich Piyoma ’schlüsselfertig‘ auch für Einsteiger in die Branche gleich nach ihrer Ausbildung besonders gut eignet und als Alternative zu rar gewordenen Jobangeboten im Sportbereich etabliert hat.“

Musik als Fitnessgerät

Eine Eigenheit bei Piyoma ist, dass Musik mit all ihrer positiven Wirkung wie ein Fitnessgerät fungieren soll. Die Bewegungsabläufe, in der die verschiedenen Muskelgruppen trainiert werden, die durch langes Sitzen, Bildschirmarbeit und auch durch Stress besonders leiden, sind auf die Musik, den Takt und auf den Songtext abgestimmt. Die Musik ist also Teil des Ganzen und läuft nicht nur im Hintergrund mit, betont Haslinger.

Neben dem Effekt auf die Muskulatur und die allgemeine Kondition sollen so Balance, Koordinationsfähigkeit, Motorik, aber auch Entspannung und Regeneration in einer Trainingseinheit miteinander verbunden.

Beispielvideo Piyoma-Traningseinheit

Piyoma sei, laut Haslinger, keine Trainingsmethode, die vom Trainer einmal erlernt wird und für die Umsetzung nach eigenem Ermessen neu erarbeitet werden muss, sondern ein Fitnesskonzept mit einem klar aufbereiteten und vorgegebenem Programm, das dreimal pro Jahr neu erstellt wird.

Piyoma mit Corona-Konzept

Die Erfahrung habe nämlich gezeigt, dass eine leichte Umsetzbarkeit in den Betrieben, die Qualität und die Beliebtheit des Programms eine solide Basis für eine langjährige Partnerschaft mit den Unternehmen bilden und den wirtschaftlichen Erfolg der Franchisenehmer absichern.

Ein „Piyoma Health-Trainer“ führt das Training vor Ort durch, das Unternehmen stellt die Räumlichkeit zur Verfügung. Mit einem ausgearbeitetem Covid-19-Sicherheitskonzept können Einheiten im Betrieb auch aktuell durchgeführt werden. Für alle Mitarbeiter im Homeoffice gibt es mit „Piyoma@home“ zudem ein Online-Training. Neben Schulungs- und Weiterbildungsangeboten unterstützt die Zentrale auch bei rechtlichen und steuerlichen Fragen bis hin zum Marketing und der Kundenakquise.

„Der Zusammenhang von Körper und Psyche zieht sich wie ein roter Faden durch mein gesamtes Berufsleben. Zuerst mit dem Diplom zur psychiatrischen Gesundheits- und Krankenschwester, dann mit dem Studium zum ‚Master of Health Professional Education‘ bis hin zur Tätigkeit als sportpsychologische Trainerin und Fitnesscoach“, so Haslinger abschließend. „Vor allem aus den Erfahrungen als psychiatrische Krankenschwester weiß ich, dass die Zahlen an Überlastungs- und Erschöpfungszuständen durch Druck und Stress in der Arbeitswelt stetig steigen. Mir war es ein Anliegen dem entgegenzuwirken und ein Zeichen in der Gesundheitsprävention zu setzen.“

Wer mehr über Piyoma erfahren möchte, hat am Dienstagabend bei „2 Minuten 2 Millionen“ die Gelegenheit dazu. Weiters dabei: Erzberg Stollenpilze, Kula und WC Fresher.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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