13.09.2023

Pixofarm: Wiener Agritech-Startup ist insolvent – Unternehmen soll nicht fortgeführt werden

Das Wiener Startup Pixofarm hat eine AI-gestützte Smartphone-Lösung entwickelt, die Obstbauern bei ihrer Ernteprogonose unterstützt. Nun ist das Unternehmen insolvent und soll nicht fortgeführt werden.
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(c) Pixofarm

Die Serie an Insolvenzen in der österreichischen Startup-Landschaft reißt nicht ab. Wie am Mittwoch über KSV1870 und AKV bekannt wurde, musste nun das 2019 gegründete Wiener Startup Pixofarm Insolvenz anmelden. Das Unternehmen entstammt dem bekannten österreichischen Corporate Company Builder WhatAVenture.

Pixofarm rund um Gründer und Geschäftsführer Farid Edrisian hat eine AI-gestützte Smartphone-Lösung entwickelt, die Obstbauern bei ihrer Ernteprogonose unterstützt. Mithilfe des Tools können Landwirte Fotos von ihren Apfelbäumen machen, wobei eine eigens entwickelte Software Anhaltspunkte für die gezielte Bewässerung oder den Einsatz von Düngemittel liefert. Neben dem Kernmarkt Europa kam die Software unter anderem auch in Australien und Südamerika zum Einsatz.

Millionen-Investment für Pixofarm

Erst Mitte Juni 2021 gab das Startup den Abschluss einer Finanzierungsrunde in Millionenhöhe bekannt. Als strategischer Partner konnte damals der weltweit agierende Agrarkonzern UPL gewonnen werden, der sich auf Lösung für die Landwirtschaft spezialisiert hat und in über 130 Ländern weltweit aktiv ist. Zur Einordnung: Der Jahresumsatz von UPL beläuft sich auf über fünf Milliarden Euro jährlich.

Im Zuge der Finanzierungsrunde hieß es damals, dass UPL Pixofarm bei der Skalierung unterstützen soll, indem der Zugang zu Landwirten geschaffen wird. Zuletzt war die UPL Europe Ltd. laut Firmenbuch mit 36 Prozent am Unternehmen beteiligt, die WhatAVenture Beteiligungs GmbH hielt hingegen 49,11 Prozent und Farid Edrisian 8,88 Prozent. Weitere Gesellschafter sind Hamed Bastani mit 3,84 Prozent sowie die S-way Project Development GmbH mit 2,17 Prozent.

Unternehmen soll nicht fortgeführt werden

Zur Höhe der Passiva und der Anzahl an betroffenen Gläubigern waren am Mittwoch noch keine näheren Details bekannt. Fest steht allerdings, dass das Unternehmen nicht fortgeführt werden soll. Wann das Unternehmen vor dem zuständigen Handelsgericht Wien geschlossen wird, steht noch nicht fest.

Stefan Perkmann Berger, Founder von WhatAVenture, erläutert in einem ersten Statement gegenüber brutkasten die Gründe: „Unser strategischer Partner von Pixofarm ist einer der größten Agrar-Chemie-Konzerne weltweit. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage treffen viele Unternehmen Entscheidungen wieder verstärkt auf das Kerngeschäft zu fokussieren und Investments zurückzufahren. Das hat auch dazu geführt, dass viele zukunftsorientierte (Digitale-) Transformationsprojekte eingestellt werden. Dieser strategische Richtungswechsel hat nun dazu geführt, dass die Weiterführung von Pixofarm in dem aktuellen Setup nicht mehr zielführend und realistisch ist.“

Wie lange der Dienst von Pixofarm für die Nutzer:innen noch weiterlaufen wird, ist bis dato noch nicht bekannt. Eine entsprechende brutkasten-Anfrage an Pixofarm-Gründer Farid Edrisian blieb bislang unbeantwortet. Derzeit ist die App noch in den App-Stores von Google und Apple gelistet.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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