20.01.2020

PIUR Imaging: 500.000 Euro auf Green Rocket für Wiener 3D-Ultraschall-Innovation

Das Wiener MedTech-Unternehmen PIUR Imaging stattet mit Hilfe eines Zusatzsensors und entsprechender Software herkömmliche 2D-Ultraschallgeräte mit einer 3D-Funktion aus. Über die Crowdinvesting-Plattform Green Rocket holte man sich nun eine halbe Million Euro Kapital.
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PIUR Imaging: 500.000 Euro über Green Rocket
(c) PIUR Imaging: Schlaganfall-Untersuchung mit dem Gerät des Wiener MedTech-Unternehmens

Nicht mit einem komplett neuen Gerät, sondern mit einem verhältnismäßig sehr kostengünstigen Add-On für Standard-Geräte geht das Wiener MedTech-Unternehmen PIUR Imaging auf den Markt – der brutkasten berichtete bereits. Mit dem System PIUR tUS Infinity können übliche 2D-Ultraschall-Geräte mit einem Zusatzsensor, einem Zusatzgerät und KI-basierter Software zu 3D-Ultraschall-Geräten mit Tomografie-Funktion aufgerüstet werden. „Das System ist plattformunabhängig. Der Infinity Sensor kann an beinahe jedem Schallkopf angebracht werden. Damit schlägt tUS Infinity eine Brücke von zweidimensionalem Ultraschall zu regulären 3D-Schnittbildverfahren wie CT oder Kernspintomografie (Anm. MRT)“, erklärt PIUR Imaging-Geschäftsführer Frederik Bender.

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Einsatz bei Dialyse, Schlaganfall und Herzerkrankungen

Das Produkt, hinter dem Jahre lange Forschungsarbeit steckt, wird bereits erfolgreich bei begleitenden Untersuchungen bei Dialyse eingesetzt. In einem weiteren Schritt soll es nun zur Schlaganfall-Früherkennung genutzt werden. „Beispielsweise lassen sich Verengungen in der Halsschlagader durch Plaque erkennen, visualisieren und quantifizieren. Wird die Gefahr rechtzeitig erkannt, können bleibende Schäden oder im schlimmsten Fall der Tod durch einen Schlaganfall verhindert werden“, erklärt Professor Charles McCollum, Gefäßchirurg an der University of Manchester in Großbritannien, der an der Entwicklung beteiligt ist. Weitere Anwendungsmöglichkeiten bestehen bei Herzerkrankungen und der Schilddrüsendiagnostik.

PIUR Imaging: Halbe Million Euro Crowd-Geld nach mehreren Förderungen

Das Produkt wird unter anderem bereits am Wiener AKH eingesetzt. Das MedTech holte sich bislang Förderungen im Rahmen des EU-Programms Horizon 2020, von aws, FFG und Wirtschaftsagentur Wien. Nun überzeugte PIUR Imaging auch die Crowdinvestoren auf der Plattform Green Rocket. 412 Personen investierten insgesamt eine halbe Million Euro in der seit November laufenden Kampagne. Damit wurde das vom Unternehmen gesetzte Limit komplett ausgeschöpft. „Wir sind dankbar über das in unser System gesetzte Vertrauen und die Unterstützung der Crowdinvestoren. Wir glauben fest daran, die Ultraschalltechnologie revolutionieren zu können. Das eingesammelte Geld wird in die Skalierung unseres Systems und den Start der Serienproduktion investiert. Wir wollen den Einzugsbereich von tUS Infinity vergrößern“, kommentiert Geschäftsführer Bender.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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PIUR Imaging: 500.000 Euro auf Green Rocket für Wiener 3D-Ultraschall-Innovation

Nicht mit einem komplett neuen Gerät, sondern mit einem Add-On für Standard-Geräte geht das Wiener MedTech-Unternehmen PIUR Imaging auf den Markt – der brutkasten berichtete bereits. Mit dem System PIUR tUS Infinity können übliche 2D-Ultraschall-Geräte mit einem Zusatzsensor, einem Zusatzgerät und KI-basierter Software zu 3D-Ultraschall-Geräten mit Tomografie-Funktion aufgerüstet werden. Das Produkt wird unter anderem bereits am Wiener AKH eingesetzt. Das MedTech holte sich bislang Förderungen im Rahmen des EU-Programms Horizon 2020, von aws, FFG und Wirtschaftsagentur Wien. Nun holte man sich eine halbe Million Euro über die Crowdinvesting-Plattform Green Rocket. Das eingesammelte Geld soll in die Skalierung des Systems und den Start der Serienproduktion investiert werden.

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