25.02.2022

Picco Pocket: Bregenzer Startup startet Mission gegen Rotznasen

Ein Vorarlberger Gründerpaar hat mit Picco Pocket eine Lösung und Abhilfe gegen laufende Kindernasen entwickelt.
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Picco Pocket, Rotznasen, verschnupft
(c) Picco Pocket - Corinna und Thomas Seeberger haben eine Lösung für rotzige Kindernasen entwickelt.

Der Eintritt vieler Kinder in den Kindergarten ist auch gleich der Eintritt in eine neue Ära. Die Sozialisierung der Kinder, die Rückkehr in die Arbeitswelt, aber auch der regelmäßige Kampf gegen Krankheitserreger. Man rüstet auf, die Wohnung wird zu einem Hort für Taschentücherhorden, der nächtliche Schlaf oft unterbrochen, weil die Kleinen schlecht atmen, immer wieder aufwachen. Aus diesen und weiteren Gründen haben Corinna und Thomas Seeberger Picco Pocket erfunden – einen Nasensauger für Kinder.

Das Gründerpaar aus Bregenz durfte im Herbst 2019 oben beschriebene Erfahrungen machen und merkte, dass ihre Tochter fast durchgehend eine Rotznase hatte. Ihr kleiner Sohn, damals vier Monate alt, nahm jeden Infekt seiner großen Schwester gleich mit. Dies hatte schlaflose Nächste zur Folge und auch das Stillen wurde zum Problem. Täglich sammelten sich Berge von Papiertaschentücher in sämtlichen Hosen-, Handtaschen und in Mülltüten an.

Picco Pocket aus Not geboren

„In unserer Verzweiflung versuchten wir, den Schnupfenphasen mit Nasensaugern Herr zu werden. So zog ab dieser Zeit eine Unmenge an unterschiedlichsten Produkten dieser Art bei uns ein. Das effektivste Gerät war eine Absauge-Vorrichtung, die an den Staubsauger gekoppelt wird – aber stellen Sie sich ein Baby vor, dem nächtens damit zu Leibe gerückt wird“, beschreiben die Gründer ihre Rechercheergebnisse. „Andere Geräte ließen in Sachen Hygiene zu wünschen übrig, andere wiederum benötigten ständig neue Batterien oder Hilfsaggregate.“

Also entstand die Idee zum Picco Pocket. Der Nasensauger aus dem Westen passt in jede Hosentasche und lässt sich mit einer Hand bedienen. So geht’s: Auslöser drücken, ein- bis zweimal kräftig nach unten schütteln und langsam zusammendrücken. Da das Produkt auslaufsicher sei, müsse die Entleerung und Sterilisation des Nasensaugers nicht direkt im Anschluss nach dem Absaugen erfolgen. Durch einen Handgriff wird das Nasensekret im Lagerbehälter bis zur nächsten Reinigung verwahrt.

Zwei Reinigungsmöglichkeiten

Die Reinigung kann auf zwei Arten erfolgen: Bei der Schnellreinigung wird Picco Pocket vorübergehend entleert und mit Wasser gereinigt. Dabei kommt man selbst mit dem Nasensekret nicht in Berührung. Für die Grundreinigung sollte der Nasensauger täglich mit heißem Wasser oder mit einem Sterilisator gereinigt werden. Der Verkauf startet im Herbst 2022.


Wer mehr über Picco Pocket erfahren möchte, der hat am Dienstagabend bei „2 Minuten 2 Millionen“ die Gelegenheit dazu. Weiters dabei: Eddi Bike, Cycle, Mobil 60+ und Aniveri.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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