21.04.2023

Last Call: Jetzt für den Österreichischen Gründerpreis PHÖNIX bewerben

Der renommierte Gründungspreis PHÖNIX sucht für die diesjährige Wettbewerbsrunde die besten Startups, Spinoffs, Prototypen und Female Entrepreneurs. Die Bewerbungsphase endet am 30. April.
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(c) aws/Rauchberger
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Der Österreichische Gründungspreis PHÖNIX zeichnet seit mehr als zehn Jahren innovative Startups, Spinoffs, Prototypen und Female Entrepreneurs aus. Zu den Preisträger:innen im letzten Jahr zählen unter anderem die Wiener Startups Vienna Textile Lab & Myllia Biotechnology GmbH , das Spinnoff der TU Wien UpNano GmbH sowie das Projekt ElektroPower der Technischen Universität Graz.

Die vier Kategorien des PHÖNIX

Auch in diesem Jahr wird der PHÖNIX wieder in vier Kategorien vergeben.

  • In der Kategorie Female Entrepreneurs sollen „Role Models“ etabliert werden, um das Potenzial von Frauen im Bereich High-Tech-Gründungen stärker zu nutzen.
  • Die Kategorie Spinoff zeichnet Verwertungs-Spinoffs mit ihrer Forschungseinrichtung aus, die beispielsweise aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen oder Kooperationsprogrammen hervorgegangen sind.
  • Jungunternehmen, die mit ihren innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren, werden in der Kategorie Startup prämiert.
  • In der Kategorie Prototypen werden Machbarkeitsstudien von Innovationen ausgezeichnet, die die Verwertung für Gesellschaft und Wirtschaft beschleunigen.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Die Anmeldefrist des renommierten Preises endet am 30. April 2023. Alle interessierten Jungunternehmen und Forschungseinrichtungen sind aufgerufen ihre Projekte einzureichen.

Die Auswahl der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt durch eine international besetzte Fachjury. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird der Gründungspreis PHÖNIX von der Austria Wirtschaftsservice (aws) in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellen Vereinigung (IV) organisiert.

Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Kriterien:

  • Die Gründung muss nach dem 1. Jänner 2017 erfolgt sein (Eintragung ins Firmenbuch oder Ausstellung des Gewerbescheins)
  • Der Firmensitz muss sich in Österreich befinden.
Jetzt einreichen!

Alle Details zu den einzelnen Kategorien, Teilnahmebedingungen und zur Einreichung finden interessierte Forschungseinrichtungen und Unternehmen unter:

alle Details zum Gründerpreis

Was bietet der Preis?

Der Österreichische Gründungspreis PHÖNIX bietet eine hervorragende Gelegenheit, innovative Projekte und Gründungen vor einem breiten Publikum zu präsentieren und so wertvolle Kontakte zu knüpfen. Die feierliche Auszeichnung der Preisträgerinnen und Preisträger findet am 3.10.2023 in den Räumlichkeiten der Industriellenvereinigung (IV) statt.


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Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz, 18-Millionen-Euro-Fördercall
© Screenshot - (v.l.) Infrastrukturminister Peter Hanke, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn.

Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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