20.01.2026
PHANTOM SHARES

Regierung verlängert virtuelle Mitarbeiterbeteiligung bis Ende 2026

Finanzausschuss verlängert Übergangsregelung für Phantom Shares bis Ende 2026. Die Maßnahme gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2026. Der formale Beschluss im Nationalrat soll am Mittwoch erfolgen.
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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen bleiben für Startups auch 2026 ein zentrales Instrument. Der Finanzausschuss des Nationalrats hat die Verlängerung der Übergangsregelung für sogenannte Phantom Shares beschlossen. Damit können bestehende virtuelle Anteile weiterhin steuerneutral in echte Mitarbeiterbeteiligungen umgewandelt werden. Der formale Beschluss im Nationalrat soll in Kürze folgen.

Die Maßnahme gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2026 und ist Teil der Industriestrategie Österreich 2035. Ziel sei es, Startups mehr Planungssicherheit zu geben und Beteiligungsmodelle langfristig nutzbar zu halten, heißt es aus Regierungskreisen. Gerade junge Unternehmen seien darauf angewiesen, Mitarbeiter:innen nicht nur mit Gehalt, sondern auch mit Beteiligungsperspektiven an sich zu binden.

Engagierte Schlüsselkräfte

„Diese Verlängerung ist ein klares Signal: Österreich setzt seinen Reformkurs für Startups fort“, betont Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner . Wer mit Einsatz, Ideen und Know-how täglich zum Unternehmenserfolg beitrage, solle auch konkret daran teilhaben können. Mitarbeiterbeteiligungsmodelle seien deshalb kein Randthema, sondern ein zentrales Instrument für wachsende Startups, die auf engagierte Schlüsselkräfte angewiesen sind.

In der Praxis setzen viele Startups zunächst auf virtuelle Beteiligungen, da diese einfacher umzusetzen sind und keine unmittelbaren gesellschaftsrechtlichen Änderungen erfordern. Hält ein:e Mitarbeiter:in virtuelle Anteile an einem Startup und werden diese später in echte Beteiligungen umgewandelt, bleibt dieser Schritt weiterhin steuerneutral. Es fällt keine sofortige Besteuerung an, auch wenn der Unternehmenswert gestiegen ist. Steuern werden erst fällig, wenn tatsächlich ein Erlös entsteht, etwa bei einem Exit.

Laufende Evaluierung

Parallel dazu arbeite die Bundesregierung daran, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, so Zehetner. Ziel sei es, Mitarbeiterbeteiligungen langfristig attraktiver zu machen und Österreich als Startup-Standort im internationalen Vergleich konkurrenzfähig zu halten.

Bereits seit Anfang 2024 gelten steuerliche Erleichterungen für virtuelle Beteiligungen (brutkasten berichtete). Besteuert wird nicht bei der Zuteilung, sondern erst bei der tatsächlichen Verwertung, etwa im Rahmen eines Exits. Ergänzt wird das Modell durch die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft, die besonders flexible Beteiligungsvarianten ermöglicht, unter anderem Unternehmenswert-Anteile ohne Stimmrechte.

Wie gut die bestehenden Regelungen in der Praxis funktionieren, soll nun eine Studie der KMU Forschung Austria evaluieren. Sie soll aufzeigen, wo die Reformen greifen und wo weiterer Anpassungsbedarf besteht. Gerade für Startups und junge KMU mit begrenzten liquiden Mitteln gewinnen Beteiligungsmodelle zunehmend an Bedeutung.

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Neugründung
(c) Scott Graham via Unsplash

Insgesamt 39.978 Neugründungen gab es in Österreich laut Wirtschaftskammer (WKÖ) im Jahr 2025 – eine weitere Steigerung, nachdem es bereits 2024 ein Allzeithoch gegeben hatte, wie brutkasten zu Jahresbeginn berichtete. Nun gab die WKÖ neue Zahlen und eine begleitende Umfrage für das erste Halbjahr 2026 heraus – und der Aufwärtstrend setzt sich darin deutlich fort.

82,6 Prozent Einzelunternehmen

21.718 Neugründungen (ohne Personenbetreuung) gab es demnach in den ersten sechs Monaten des Jahres – ein Plus von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und damit neuerlich ein Rekord. Startups machen freilich nur einen kleinen Bruchteil davon aus – konkrete Zahlen gibt es dazu nicht. Aber so viel: 82,6 Prozent der Gründungen erfolgten als Einzelunternehmen, davon 42,5 Prozent von Frauen. 41,1 Prozent aller Gründer:innen starten zudem zunächst nebenberuflich.

Stärkste Zuwächse bei jungen Altersgruppen

Die stärksten Zuwächse gebe es dabei bei den unter 20-Jährigen sowie bei den 20- bis 30-Jährigen, heißt es von der WKÖ. Das Durchschnittsalter der Gründer:innen liegt laut Erhebung bei 36,6 Jahren. Die wichtigsten Sparten bei den Neugründungen im ersten Halbjahr waren Gewerbe und Handwerk (37,8 Prozent), Information und Consulting (23,4 Prozent) sowie Handel (22,9 Prozent).

Eigenverantwortung und Flexibilität als größte Motive

Auch die Gründe fürs Gründen wurden in der Motivumfrage des WKÖ-Gründerservice erhoben: 67,9 Prozent der Befragten möchten demnach lieber ihre eigene Chefin oder ihr eigener Chef sein. 67,6 Prozent wollen ihre Zeit flexibler gestalten, 62,3 Prozent wollen mehr Verantwortung übernehmen.

Drei politische Forderungen

Gleichzeitig fragte die WKÖ auch nach den Wünschen der neuen Gründer:innen. Ein klares Ergebnis: 78,1 Prozent wünschen sich einen zentralen digitalen One-Stop-Shop für Gründungen. Diesen fordert auch die Wirtschaftskammer von der Politik. Sie erneuert außerdem die Forderungen nach dem Beteiligungsfreibetrag und nach mehr Flexibiliät bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige im Opting-in-Modell.

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