20.01.2026
PHANTOM SHARES

Regierung verlängert virtuelle Mitarbeiterbeteiligung bis Ende 2026

Finanzausschuss verlängert Übergangsregelung für Phantom Shares bis Ende 2026. Die Maßnahme gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2026. Der formale Beschluss im Nationalrat soll am Mittwoch erfolgen.
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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen bleiben für Startups auch 2026 ein zentrales Instrument. Der Finanzausschuss des Nationalrats hat die Verlängerung der Übergangsregelung für sogenannte Phantom Shares beschlossen. Damit können bestehende virtuelle Anteile weiterhin steuerneutral in echte Mitarbeiterbeteiligungen umgewandelt werden. Der formale Beschluss im Nationalrat soll in Kürze folgen.

Die Maßnahme gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2026 und ist Teil der Industriestrategie Österreich 2035. Ziel sei es, Startups mehr Planungssicherheit zu geben und Beteiligungsmodelle langfristig nutzbar zu halten, heißt es aus Regierungskreisen. Gerade junge Unternehmen seien darauf angewiesen, Mitarbeiter:innen nicht nur mit Gehalt, sondern auch mit Beteiligungsperspektiven an sich zu binden.

Engagierte Schlüsselkräfte

„Diese Verlängerung ist ein klares Signal: Österreich setzt seinen Reformkurs für Startups fort“, betont Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner . Wer mit Einsatz, Ideen und Know-how täglich zum Unternehmenserfolg beitrage, solle auch konkret daran teilhaben können. Mitarbeiterbeteiligungsmodelle seien deshalb kein Randthema, sondern ein zentrales Instrument für wachsende Startups, die auf engagierte Schlüsselkräfte angewiesen sind.

In der Praxis setzen viele Startups zunächst auf virtuelle Beteiligungen, da diese einfacher umzusetzen sind und keine unmittelbaren gesellschaftsrechtlichen Änderungen erfordern. Hält ein:e Mitarbeiter:in virtuelle Anteile an einem Startup und werden diese später in echte Beteiligungen umgewandelt, bleibt dieser Schritt weiterhin steuerneutral. Es fällt keine sofortige Besteuerung an, auch wenn der Unternehmenswert gestiegen ist. Steuern werden erst fällig, wenn tatsächlich ein Erlös entsteht, etwa bei einem Exit.

Laufende Evaluierung

Parallel dazu arbeite die Bundesregierung daran, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen weiter zu verbessern, so Zehetner. Ziel sei es, Mitarbeiterbeteiligungen langfristig attraktiver zu machen und Österreich als Startup-Standort im internationalen Vergleich konkurrenzfähig zu halten.

Bereits seit Anfang 2024 gelten steuerliche Erleichterungen für virtuelle Beteiligungen (brutkasten berichtete). Besteuert wird nicht bei der Zuteilung, sondern erst bei der tatsächlichen Verwertung, etwa im Rahmen eines Exits. Ergänzt wird das Modell durch die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft, die besonders flexible Beteiligungsvarianten ermöglicht, unter anderem Unternehmenswert-Anteile ohne Stimmrechte.

Wie gut die bestehenden Regelungen in der Praxis funktionieren, soll nun eine Studie der KMU Forschung Austria evaluieren. Sie soll aufzeigen, wo die Reformen greifen und wo weiterer Anpassungsbedarf besteht. Gerade für Startups und junge KMU mit begrenzten liquiden Mitteln gewinnen Beteiligungsmodelle zunehmend an Bedeutung.

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Das unbemannte Flugsystem „Reliant“ von Quantum Systems ist für die militärische Überwachung und Lageerfassung konzipiert © Quantum Systems

Das bayerische DefenceTech-Unternehmen Quantum Systems hat den Abschluss seiner Series-D-Finanzierungsrunde bekannt gegeben. Mit dem frischen Kapital in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar steigt die Post-Money-Bewertung des Scaleups auf rund acht Milliarden US-Dollar. Die Runde wurde von den Investmentgesellschaften Blackstone, Noteus, Airbus und Advent angeführt. Auch namhafte Bestandsinvestor:innen wie Balderton und HV Capital beteiligten sich erneut an der Finanzierung.

Die „Twister“-Drohne im Einsatz für die Überwachung und Lageerfassung auf kurze Distanz. | © Quantum Systems

Aufklärungsdrohnen und KI-Software

Konkret entwickelt und produziert Quantum Systems unbemannte Flugsysteme (UAVs) sowie softwaregesteuerte Robotikplattformen für den Militär- und Sicherheitsbereich zu Luft, Land und See. Die Produktpalette reicht von taktischen Aufklärungsdrohnen über KI-gestützte Lageerfassungssysteme bis hin zu autonomen Bodenfahrzeugen. Mit der Finanzierungsrunde hat Quantum Systems seine Unternehmensbewertung mehr als verdoppelt.

Ausbau der Multi-Domain-Strategie

Die neuen Mittel sollen primär genutzt werden, um das Wachstum zu beschleunigen und diese Systeme für koordinierte Einsätze in der Luft, an Land und auf dem Seeweg auszuweiten. Das Unternehmen plant hierbei den Übergang von einzelnen Plattformen zu einem vernetzten Gesamtsystem, das über das hauseigene Software-Ökosystem „MOSAIC UXS“ koordiniert wird.

Darüber hinaus fließen die Gelder in den Ausbau der weltweiten Produktionskapazitäten sowie in die Absicherung der Lieferketten für verbündete Märkte. Nach Unternehmensangaben absolvierten die Systeme von Quantum Systems allein im Jahr 2025 mehr als 19.000 Missionen in der Ukraine. Parallel dazu baute das laut CEO profitable Unternehmen seine Produktionspräsenz in Deutschland, der Ukraine, den USA, Australien, Rumänien, Großbritannien und den baltischen Staaten aus.

Das optional bemannte Multi-Mission-Luftfahrzeug „Pulse P19“ ist als MALE-UAV (Medium Altitude Long Endurance Unmanned Aerial Vehicle) für unterschiedlichste Einsatzszenarien ausgelegt. © Quantum Systems

Strategische Allianzen

Parallel zur Finanzierungsrunde vertieft Quantum Systems die strategische Zusammenarbeit mit Airbus Defence and Space, um die Entwicklung europäischer Verteidigungstechnologien voranzutreiben. Co-CEO und Co-Gründer Florian Seibel betont die veränderte Marktlage: „Verteidigung wird künftig durch autonome Systeme geprägt, die in Echtzeit über verschiedene Einsatzbereiche hinweg zusammenarbeiten.“

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