15.09.2023

Pflanzilla: Vegan-Supermarkt zählt im ersten Jahr 137.000 Kund:innen – neue Startup-Produkte im Programm

Der vegane Supermarkt Pflanzilla feiert sein einjähriges Bestehen. Die Produktpalette wird nun erweitert - etwa um das neue Lachsfilet von Revo Foods.
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Mit dabei beim Pflanzilla-Geburtstag sind Revo Foods mit ihrem Lachsfilet aus dem 3D-Drucker. Foto: BILLA / Robert Harson
Mit dabei beim Pflanzilla-Geburtstag sind Revo Foods mit ihrem Lachsfilet aus dem 3D-Drucker. Foto: BILLA / Robert Harson

Vor rund einem Jahr eröffnete in Wien unter großer Medienöffentlichkeit Österreichs erster rein veganer Supermarkt (brutkasten berichtete). Im Sortiment finden sich zahlreiche Produkte heimischer Startups – darunter der rein pflanzliche Leberkäse vom Wiener Startup die Pflanzerei, Räucherlachs von Revo Foods oder die Aufstriche des steirischen Startups Goldblatt. Zudem hat der Markt auch Produkte internationaler Startups im Programm. Dazu zählen beispielsweise das slowenische Startup Juicy Marbles sowie das spanische Startup Heura Foods.

137.000 Kund:innen bei Pflanzilla im ersten Jahr

Anlässlich des ersten Geburtstags zog die Rewe Group am Freitag eine erste Bilanz. Im ersten Geschäftsjahr zählte der Supermarkt 137.000 Kund:innen, die bei Pflanzilla einkauften. Anlässlich des diesem Anlass nimmt der erste plant-based Supermarkt in Europa neue Produkte in sein Sortiment auf. Dazu zählt beispielsweise das 3D-gedruckte Lachsfilet von Revo-Foods, das erst am Dienstag offiziell vorgestellt wurde.

Mit seinem Pflanzilla-Shop in Wien Neubau stellte Billa nach eigenen Angaben die größte Produktauswahl an pflanzlichen Produkten in Österreich auf. „Die Billa Familie bietet österreichweit die größte pflanzliche Produktauswahl mit derzeit rund 7.000 Produkten“, so Verena Wiederkehr, Billa, Head of Plant-Based Business Development.

© BILLA / Robert Harson

Der Einzelhandelskonzern sei „laufend auf der Suche nach neuen Innovationen, die unsere Kund:innen geschmacklich und preislich begeistern“, heißt es weiter. Das beliebteste Produkt von Pflanzilla ist laut Billa übrigens das pflanzliche Nougat Croissant.

Zu seinem ersten Geburtstag veranstaltet Billa in seiner Pflanzilla-Filiale eine Reihe von Produktverkostungen. Unter anderem kann das 3D-gedruckte Lachsfilet von Revo Foods probiert werden.

Veganes Plus von 22 Prozent

Vegane Lebensmittel gewinnen seit Jahren an Bedeutung in der Ernährungsweise der Österreicher:innen. In diesem Bereich verzeichnen österreichische Händler:innen in den letzten zwei Jahren große Zuwächse. Laut einer Erhebung des Good Food Institutes ein Umsatzplus von 22 Prozent.

Besonders begehrt sind pflanzliche Fleischprodukte, die ein Verkaufswachstum von 26 Prozent verzeichnen, und pflanzliche Milch und Desserts, deren Verkäufe um 21 Prozent gestiegen sind. Das Interesse an Fleisch sinkt hingegen: Laut Statistik Austria ist dieser in den letzten zehn Jahren um rund zehn Prozent gesunken.

Videotipp zum Thema pflanzliche Ernährung

Im brutkasten-Talk erläutert Interspar-Chef Johannes Holzleitner unter anderem, warum Spar keine eigenen veganen Supermärkte plant und welchen Ansatz sein Unternehmen im Bereich der pflanzlichen Ernährung verfolgt.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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