22.01.2020

Personio: HR-Startup schließt 75 Mio. US-Dollar-Serie C-Runde ab

Das Münchner Startup Personio bietet eine HR-Software für KMU. Nun holte es sich 75 Millionen US-Dollar Kapital in einer Serie C-Runde unter dem Lead des Silicon Valley VC Accel. Damit kommt man auf insgesamt bereits 130 Millionen US-Dollar Investmentvolumen.
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Personio: Münchner HR-Startup mit Serie C-Runde unter dem Lead von Accel
(c) Personio: Das aktuelle Team

2015 gegründet, setzt das Münchner HR-Startup Personio mit seiner All-in-One Software-Lösung für Recruiting, Personalverwaltung und Lohnabrechnung voll auf die Zielgruppe KMU, wobei man Unternehmenskunden bis zu rund 2000 Mitarbeitern hat. Dabei war man schon bislang ziemlich erfolgreich: 2000 Kunden in über 40 Ländern hat das Unternehmen nach eigenen Angaben. Mit der Expansion in weitere Märkte habe sich der Umsatz in den vergangenen zwölf Monaten knapp verdreifacht, während sich die Mitarbeiterzahl auf über 350 mehr als verdoppelt habe. Für 2020 sei ein Wachstum auf 700 Mitarbeiter an drei Standorten (München, Madrid und London) geplant.

+++ Vom Startup zum Scaleup – wenn das Team rasant wächst +++

Nicht die erste große Runde für Personio

Ebenfalls erfolgreich war man schon in den vergangenen Jahren beim Fundraising. Mehr als 50 Millionen US-Dollar wurden in den bisherigen Kapital-Runden bereits eingesammelt. Nun setzte man mit einer 75 Millionen US-Dollar Serie C-Runde noch eines drauf und kommt nunmehr auf insgesamt rund 130 Mio. US-Dollar Investmentvolumen.

Accel: Slack- und Facebook-Investor übernimmt Lead

Den Lead übernahm dabei der Silicon Valley-VC Accel, der unter anderem Slack und Facebook in seiner Investment-Historie vorweisen kann oder auch Spotify bei seinem IPO begleitete. Hinzu kommen Lightspeed Venture Partners (u.a. Snap) und Lars Dalgaard, der mit seinem HR-Unternehmen SuccessFactors 2011 einen 3,4 Milliarden (!) US-Dollar-Exit an SAP geschafft hatte. Die Bestandsinvestoren Index Ventures, Northzone, Global Founders Capital und Picus Capital sind ebenfalls in der aktuellen Runde dabei.

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Serie C-Runde früher als geplant

Mit dem Kapital wolle man nun vorrangig die Software weiterentwickeln und die Expansion innerhalb Europas vorantreiben, heißt es von Personio. Eigentlich habe man sich mit der nächsten Kapitalrunde aber noch mehr Zeit lassen wollen. „Das große Interesse im Markt an einem erneuten Investment, welches wir ursprünglich zu einem deutlich späteren Zeitpunkt geplant hatten, validiert die bisherige Entwicklung und das Wachstum von Personio sowie das enorme Marktpotenzial“, sagt dazu Co-Founder und CEO Hanno Renner.

Personio überzeugt Accel mit KMU-Fokus

Bei Accel streicht man besonders den Fokus auf KMU als Zielgruppe als Grund für das Investment heraus. „Software-Unternehmer haben sich in der Vergangenheit zu wenig um die Entwicklung von speziellen Lösungen für kleine und mittlerer Unternehmen gekümmert. Personio hat diesen Bedarf frühzeitig erkannt und erfolgreich adressiert. Millionen von KMU sind aktuell auf der Suche nach Lösungen, um das eigene Personalmanagement und Recruiting nachhaltig zu verbessern. Wir glauben, dass Personios HR-Software hier richtungsweisend ist“, kommentiert Harry Nelis, General Partner bei Accel und neuestes Mitglied des Personio Boards.

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Archiv: Video-Talk mit Personio-Co-Founder Ignaz Forstmeier nach seinem Ausstieg

Live-Talk mit Ignaz Forstmeier

Live-Talk mit Ignaz Forstmeier, dem Co-Founder und ehem. CMO des Münchner HR-Startups Personio, über seine Gründer-Learnings, Wachstum auf 250 Mitarbeiter und seinen operativen Ausstieg, Bedeutung von Marketing bei verschiedenen Geschäftsmodellen, sowie seine aktuelle Rolle bei refurbed, Founders Pledge uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 8. August 2019

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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