30.07.2024
VERSICHERUNG

PelviQueens: Merkur Versicherung übernimmt Kurse von Beckenboden-Startup

Tröpfchen in der Hose sind Wind von gestern. Das OÖ-2m2m-Startup PelviQueens widmet sich dem Thema Frauengesundheit. Deren Leistungen werden nun auch von der Merkur Versicherung anerkannt.
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Die PelviQueens-Gründerinnen Magdalena Rechberger und Judith Sacher | (c) Michael Keplinger
Die PelviQueens-Gründerinnen Magdalena Rechberger und Judith Sacher (c) Michael Keplinger

Das OÖ-Startup PelviQueens schrieb schon Schlagzeilen anlässlich ihres Fernsehauftrittes bei der Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“: Damals traten die beiden Gründerinnen Judith Sacher und Magdalena Rechberger „scheinbar angepinkelt“ vor die Jury der Show. Provokation war dies nicht, viel eher ein geglückter und schließlich mit einem Investment ausgezeichneter Versuch der Enttabuisierung rund um das Thema Beckenboden und Frauengesundheit.

Mit Online-Therapie zur Frauengesundheit

Die beiden Physiotherapeutinnen starteten ihre Aufklärungs- und Online-Kurs-Plattform PelviQueens im Februar 2023. Das Startup war Teil des tech2b Incubators in Linz – und sitzt unter anderem im Linzer TechHarbor.

Seit der Gründung verfolgen die PelviQueens das Ziel, Frauengesundheit zu digitalisieren und Frauen in einer multimedialen Weise flexibel und unabhängig zu unterstützen. Die Plattform bietet individuell zugeschnittene Online-Programme und Beratung in puncto Beckenboden und Frauengesundheit. Mittels automatisierter Vorabanalyse können Frauen anonym und niederschwellig herausfinden, ob und welcher Therapiebedarf besteht.

Merkur-Versicherte können PelviQueens-Leistungen einreichen

Nun erreicht das Female-Startup einen neuen Meilenstein: Ab sofort können alle Versicherten der Merkur Versicherung die Online-Kurse wie eine herkömmliche Physiotherapie einreichen. Zur Abrechnung benötigt sei eine ärztliche Verordnung mit Angabe der Krankheitsbezeichnung sowie ein Nachweis der jeweiligen Sozialversicherung. Der Prozess verlaufe somit analog zur klassischen Physiotherapie. Die Leistung Physiotherapie soll im jeweiligen Tarif der Kundinnen enthalten sein, um vom Angebot gebrauch zu machen.

„Wir freuen uns sehr über diese Entwicklung“, sagt Judith Sacher, Co-CEO bei PelviQueens. „Unser Ziel ist es, so viele Frauen wie möglich zu unterstützen, und das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.“

Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran

Mit der Anerkennung der Online-Kurse durch die Merkur-Versicherung zeigt sich die wachsende Bedeutung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, heißt es von PelviQueens in einer Aussendung. „Wir sind stolz, dass die Merkur Versicherung in diesen Belangen eine Vorreiterrolle einnimmt und zur Digitalisierung der Frauengesundheit beiträgt“, so Co-Founderin Magdalena Rechberger, und meint weiter: „Das ist ein wichtiger Schritt und wir werden weiterhin daran arbeiten, dass noch mehr Versicherungen und Krankenkassen diesem Beispiel folgen.“

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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