04.08.2021

Peak Technology aus OÖ arbeitet am EU-Navi-System Galileo mit

Bei Galileo handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), an dem auch Staaten wie China, Israel, Saudi-Arabien und Südkorea beteiligt sind. Es ist eines der zentralen EU-Projekte im Raumfahrtbereich und soll damit die Abhängigkeit des USA-basierten GPS-Systems verringern. Mit dabei: ein österreichisches Unternehmen aus Holzhausen.
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(c) Peak Technology/Froschauer - (v.l.n.r.) Staatssekretär Magnus Brunner, Geschäftsführer von Peak Technology Dieter Grebner, Leiterin der Strategiestabstelle ThinkAustria Antonella Mei-Pochtler.

Mit Galileo setzt die EU dem amerikanischen GPS ein eigenes Navi-System entgegen. Maßgeblich vorangetrieben wird das Projekt von der Weltraumagentur ESA und dem Luftfahrt-Unternehmen Airbus. Nun mischt aber auch ein Unternehmen aus Oberösterreich an einem wichtigen Punkt mit: Peak Technology liefert die Treibstofftanks für den Antrieb der nächsten Galileo-Satellitengeneration. Dabei handelt es sich um eine kritische Komponente, die die Einsatzfähigkeit der Satelliten für die nächsten 15 Jahre sichern soll. Das Auftragsvolumen des Weltraum-Deals beträgt zwei Millionen Euro.

Peak Technology-Auftrag als „starkes Signal“

Dieter Grebner, Geschäftsführer von Peak Technology zum Galileo-Auftrag: „Wir freuen uns sehr, unsere Expertise im Rahmen des Galileo-Projektes einbringen zu können. Mit unseren Treibstofftanks dürfen wir gemeinsam mit Airbus und der ESA ein weiteres Kapitel in der Weltraumgeschichte schreiben. Ich sehe diesen Auftrag als große Ehre, denn uns wird damit eines der wichtigsten Bauteile des europäischen Satellitennavigationssystems anvertraut. Es ist ein starkes Signal, als österreichisches KMU die gesamte etablierte Industrie überholt zu haben.“

Das oberösterreichische Unternehmen mit Sitz in Holzhausen bei Wels konnte bereits in der Vergangenheit mit Leichtbauteilen und Hochdrucktanks in der Raumfahrt aufwarten. Zuletzt stellte das Unternehmen Hitzeschutzschilder für VEGA-Raketen her. Dazu kamen Wasserstofftanks, Strukturen für Trägerraketen und Satelliten. Zudem brachte das Unternehmen seine Expertise und Erfahrung im Leichtbaukomponenten-Bereich in der Formel 1, der Formel E sowie im 24-Stunden-Rennen von Le Mans ein.

Zwölf neue Satelliten für Galileo

Bislang liefern 26 Satelliten weltweit Positionsdaten, die live-Standorte auf unter einen Meter genau feststellen können. Für Wirtschaft, Verkehr, Forschung, Verwaltung und Militär ist das Interesse groß und im EU-Budget ersichtlich: Ein Großteil des Raumfahrt-Budgets der Europäischen Union bis 2027 entfällt auf das Galileo-Projekt. Zwölf Satelliten wurden für die nächste Etappe mit einem Auftragsvolumen von rund 1,47 Milliarden Euro von der EU-Kommission bestellt. Diese sollen voraussichtlich 2023/24 in den Orbit geschickt werden.

Diese „Generation-2-Satelliten“ erweisen sich als wesentlich größer als die bisherigen und haben eine neue Technologie. Der elektrische Antrieb etwa, der Satelliten bis zur endgültigen Betriebslaufbahn vorantreibt, ermöglicht es, dass trotz größerer Masse zwei Satelliten gleichzeitig gestartet werden können. Zudem schafft die Inter-Satelliten-Verbindung einen routinemäßigen Abgleich der Satelliten-Leistungen und verringert damit die Abhängigkeit von Bodenanlagen. Fortschrittliche Schutzmechanismen arbeiten wiederum gegen Störsignale bzw. Spoofing.

120 österreichische Unternehmen im Weltraum-Business aktiv

Ein Faktor des aktuellen Erfolgs von Peak Technology sei die Zusammenarbeit mit der FFG (Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft) und dem Land Oberösterreich, so das Luftfahrt-Unternehmen. Die heimische Förderagentur finanziert sowohl die Weltraumprogramme der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) als auch jene der EU mit.

Antonella Mei-Pochtler, Sonderbeauftragte und Leiterin der Strategiestabstelle von ThinAustria zur Bedeutung dieses Meilensteins: „Aus dem Weltraum werden viele zukünftige Lösungen für die Herausforderungen auf der Erde entstehen. Umso mehr freut es uns, österreichische Hidden Champions, wie Peak Technology, vor den Vorhang zu holen. Dies beweist einmal mehr, dass Österreich über relevantes Know-how verfügt, um an vorderster Front in diesem Zukunftsfeld mitzugestalten und universelle Maßstäbe zu setzen.“

Gratulation an Peak Technology kommen auch aus Oberösterreich: „Diese Galileo-Vertragsunterzeichnung beweist einmal mehr: Österreich ist ein Weltraum-Land. Mehr als 120 österreichische Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten sind in der heimischen Weltraumbranche aktiv. Damit erzielen sie Jahr für Jahr eine Wertschöpfung von 125 Millionen Euro“, sagt der Staatssekretär für Luftfahrt im BMK, Magnus Brunner.

Peak Technology holt Weltraum nach Oberösterreich

Und erhält verbale Unterstützung vom Wirtschafts-Landesrat Markus Achleitner: „Der Wirtschaftsstandort Oberösterreich hat unter seinen Betrieben viele Hidden Champions. Erfreulicherweise zählt mit Peak Technology auch ein oberösterreichisches Unternehmen dazu, das auf dem Zukunftsmarkt Raumfahrt-Technologie höchst erfolgreich ist. Denn laut einer Schätzung von Morgan Stanley soll das jährliche Geschäftsvolumen der Raumfahrt von derzeit 350 Milliarden Dollar bis 2040 auf über eine Billion Dollar ansteigen. Mit seinen neu entwickelten Treibstofftanks leistet Peak Technology hier einen wichtigen Beitrag. Man kann damit einmal mehr sagen, der Weltraum beginnt in Holzhausen.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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