02.07.2025
INVESTMENT

Peachies: Millionen-Investment für Londoner Startup mit niederösterreichischer Gründerin

Die Windelmarke, gegründet in Großbritannien von einer Niederösterreicherin und einer Amerikanerin, hat eine Finanzierungsrunde erfolgreich abgeschlossen. 2,1 Millionen Pfund – also rund 2,5 Millionen Euro – erhält Peachies.
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Peachies - Die Peachies-Gründerinnen Morgan Mixon und Rima Suppan (c) Peachies
Die Peachies-Gründerinnen Morgan Mixon und Rima Suppan (c) Peachies

Peachies will mit seinen Premium-Windeln die Bedürfnisse von Eltern sowie Babys abdecken. Das Londoner Startup wurde 2021 von der Niederösterreicherin Rima Suppan und der Amerikanerin Morgan Mixon gegründet. Das rein weibliche Gründungsteam wurde vom Forbes-„30 unter 30“-Ranking ausgezeichnet.

Nachhaltigkeit und Hautverträglichkeit

Peachies verspricht ein „unverwechselbares Windelerlebnis“ und setzt mit seinen Windeln sowohl auf Nachhaltigkeit als auch auf Hautverträglichkeit. Laut dem Unternehmen seien die meisten Windeln auf dem Markt undicht und enthielten schädliche Inhaltsstoffe, die Hautreizungen verursachen können. Peachies verwendet deshalb pflanzliche Materialien aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern sowie effiziente Kunststoffe, heißt es vom Unternehmen. Das Material soll sogar 20 Prozent mehr Flüssigkeit aufnehmen als gängige Modelle, was im Umkehrschluss das Abfallvolumen senken soll. Laut den Gründerinnen könnten damit bis zu 93 Tonnen CO₂-Emissionen pro tausend Babys und Jahr eingespart werden.

Brutkasten hat bereits mehrfach über Peachies berichtet – zuletzt, als das Unternehmen unter die Top 100 UK Startups gewählt wurde. Außerdem konnte Peachies schon 2024 ein Investment in Höhe von 1,6 Millionen Euro sichern – auch darüber hat brutkasten berichtet.

Frisches Kapital

Peachies konnte jetzt neues Kapital in Höhe von 2,1 Millionen Pfund – was etwa 2,5 Millionen Euro entspricht – gewinnen. Die Finanzierungsrunde wurde von ArmaVir Partners, einem wachstumsorientierten Investor mit Sitz in New York, sowie von Triple B, einem in Amsterdam ansässigen Family Office des Bata-Erbes, angeführt.

Jordy Johannes, Chief Investment Officer von Triple B, über die Investition: „Nicht nur als Investoren, sondern auch als Eltern erkennen wir in Peachies eine seltene Klarheit im Unternehmenszweck, ein starkes frühes Produkt-Markt-Fit – und ein Weltklasse-Team, das bereit ist, mit Herz und Präzision zu skalieren.“

Zudem beteiligten sich auch ausgewählte Gründer:innen an der Finanzierungsrunde – etwa von Tutti Bambini, Lick oder Peloton, die Know-how in den Bereichen Markenführung, Plattformstrategie und Kundenbindung mitbringen. Sie sollen Peachies beim weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur unterstützen.

Laut dem Unternehmen hat Peachies im Jahr 2024 bereits über 25.000 Familien in Großbritannien erreicht und konnte damit seinen Umsatz verzehnfachen.

Zudem soll das Unternehmen eine Reichweite von über vier Millionen Menschen haben und sich mit Influencerinnen wie Montana Brown, Lucy Watson und Emily Blackwell einen „Kultstatus erarbeitet haben“, so heißt es in der Presseaussendung.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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