04.04.2017

Payuca: Wiener Smart Parking-Startup startet Testbetrieb

In der Testphase stehen in Wien zwölf Garagen mit insgesamt 150 Stellplätzen zur Verfügung. Mittels App können Parkplätze gebucht und auch reserviert werden. Nutzer zahlen mit der App 1,80 Euro pro Stunde fürs Parken.
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(c) fotolia.com - Christian Müller

Das Wiener Smart Parking-Startup Payuca startet den Testbetrieb seiner App und will damit eine neue Lösung für die schwierige Parkplatzsituation in Wien bieten. Das 2015 gegründete Unternehmen verbindet dabei einen B2C- mit einem B2B-Ansatz: Payuca richtet sich sowohl an parkplatzsuchende Autofahrer, als auch an Bauträger mit leerstehenden Garagenparkplätzen. Die technologische Basis bildet das eigens entwickelte IoT-System „Smart Gateway“, das sich in alle bestehenden Zutrittssysteme wie Schranken oder Tore mit geringem Aufwand integrieren lässt. Die „smarten“Tiefgaragen stehen Autofahrern damit zum Kurzzeitparken zur Verfügung.

+++ Payuca-Videobeitrag im Brutkasten Adventkalender 2016 +++

Testphase: Zwölf Garagen mit etwa 150 Stellplätzen

Im Durchschnitt koste ein Stellplatz in Wien 2,66 Euro pro Stunde, heißt es von Payuca. Das Startup bietet als Einstiegspreis Parkplätze für 1,80 Euro pro Stunde an. Die kosten für 24 Stunden sind mit 12 Euro gedeckelt. Dazu bekommen Kunden ein Startguthaben von fünf Euro. Im Moment sind zwölf Garagen mit insgesamt etwa 150 Stellplätzen integriert. Bis Ende April sollen es nach Angaben des Startups aber bereits mehr als 20 Standorte mit insgesamt über 250 Parplätzen sein. Die App ist jetzt in der Testphase bereits auf iOS und Android verfügbar. Das Ein- und Auschecken in der Garage funktioniert über Bluetooth. Die Verrechnung läuft über Guthaben, das in der App aufgeladen werden kann.

„Win-Win-Situation für Bauträger und Autofahrer“

Als zusätzliches Feature kann ein Parkplatz auch vorreserviert werden. Wenn man das mehr als eine halbe Stunde vor dem Eintreffen macht, wird für die verbleibende Zeit der halbe Stundensatz verrechnet. Durch das System entstehe eine Win-Win-Situation für Bauträger und Autofahrer, heißt es von Payuca. Bauträger würden wertvolle Ressourcen in Form von Zeit und Geld sparen. Denn die Suche nach Langzeitmietern, sowie Besichtigungen und Vertragsabschlüsse würden entfallen. Stattdessen würden leere Stellplätze effizient ausgelastet werden. Für Autofahrer entfalle zugleich die Parkplatzsuche.

Bereits vor dem Launch viele Auszeichnungen

Noch vor dem Start der Testphase, der nun erfolgte, konnte das Wiener Startup bei einer Reihe von Wettbewerben und Events aufzeigen. So kam es etwa beim Innovation World Cup in Barcelona 2016 ins Finale der Kategorie „Smart City“. Beim Pioneers Festival 2016 kam es unter die Top 500, bei den Top 100 Unternehmen 2016 im Magazin „Gewinn“ auf Platz 64. Beim Wien Energie Startupday 2017 erreichte Payuca den 2. Platz. Es sicherte sich den InnoWE Award 2017 für gesellschaftliche Relevanz und den Publikumspreis beim Fette Fische Bazar 2017.

+++ Mobilität: Startups als Triebwerk kommender Revolutionen +++

 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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