04.04.2017

Payuca: Wiener Smart Parking-Startup startet Testbetrieb

In der Testphase stehen in Wien zwölf Garagen mit insgesamt 150 Stellplätzen zur Verfügung. Mittels App können Parkplätze gebucht und auch reserviert werden. Nutzer zahlen mit der App 1,80 Euro pro Stunde fürs Parken.
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(c) fotolia.com - Christian Müller

Das Wiener Smart Parking-Startup Payuca startet den Testbetrieb seiner App und will damit eine neue Lösung für die schwierige Parkplatzsituation in Wien bieten. Das 2015 gegründete Unternehmen verbindet dabei einen B2C- mit einem B2B-Ansatz: Payuca richtet sich sowohl an parkplatzsuchende Autofahrer, als auch an Bauträger mit leerstehenden Garagenparkplätzen. Die technologische Basis bildet das eigens entwickelte IoT-System „Smart Gateway“, das sich in alle bestehenden Zutrittssysteme wie Schranken oder Tore mit geringem Aufwand integrieren lässt. Die „smarten“Tiefgaragen stehen Autofahrern damit zum Kurzzeitparken zur Verfügung.

+++ Payuca-Videobeitrag im Brutkasten Adventkalender 2016 +++

Testphase: Zwölf Garagen mit etwa 150 Stellplätzen

Im Durchschnitt koste ein Stellplatz in Wien 2,66 Euro pro Stunde, heißt es von Payuca. Das Startup bietet als Einstiegspreis Parkplätze für 1,80 Euro pro Stunde an. Die kosten für 24 Stunden sind mit 12 Euro gedeckelt. Dazu bekommen Kunden ein Startguthaben von fünf Euro. Im Moment sind zwölf Garagen mit insgesamt etwa 150 Stellplätzen integriert. Bis Ende April sollen es nach Angaben des Startups aber bereits mehr als 20 Standorte mit insgesamt über 250 Parplätzen sein. Die App ist jetzt in der Testphase bereits auf iOS und Android verfügbar. Das Ein- und Auschecken in der Garage funktioniert über Bluetooth. Die Verrechnung läuft über Guthaben, das in der App aufgeladen werden kann.

„Win-Win-Situation für Bauträger und Autofahrer“

Als zusätzliches Feature kann ein Parkplatz auch vorreserviert werden. Wenn man das mehr als eine halbe Stunde vor dem Eintreffen macht, wird für die verbleibende Zeit der halbe Stundensatz verrechnet. Durch das System entstehe eine Win-Win-Situation für Bauträger und Autofahrer, heißt es von Payuca. Bauträger würden wertvolle Ressourcen in Form von Zeit und Geld sparen. Denn die Suche nach Langzeitmietern, sowie Besichtigungen und Vertragsabschlüsse würden entfallen. Stattdessen würden leere Stellplätze effizient ausgelastet werden. Für Autofahrer entfalle zugleich die Parkplatzsuche.

Bereits vor dem Launch viele Auszeichnungen

Noch vor dem Start der Testphase, der nun erfolgte, konnte das Wiener Startup bei einer Reihe von Wettbewerben und Events aufzeigen. So kam es etwa beim Innovation World Cup in Barcelona 2016 ins Finale der Kategorie „Smart City“. Beim Pioneers Festival 2016 kam es unter die Top 500, bei den Top 100 Unternehmen 2016 im Magazin „Gewinn“ auf Platz 64. Beim Wien Energie Startupday 2017 erreichte Payuca den 2. Platz. Es sicherte sich den InnoWE Award 2017 für gesellschaftliche Relevanz und den Publikumspreis beim Fette Fische Bazar 2017.

+++ Mobilität: Startups als Triebwerk kommender Revolutionen +++

 

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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