13.05.2024
ZUSAMMENARBEIT

Payuca: Wiener Startup rüstet Volkswohnungswerk mit E-Ladenetzwerk aus

Gemeinsam mit Verbund rüstet das Wiener Startup Payuca das Österreichischen Volkswohnungswerk (ÖVW) mit 240 E-Ladepunkten aus.
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Verbund
v.l.n.r.: Dominik Wegmayer, Co-CEO von PAYUCA, und MMag. Martin Wagner, Geschäftsführer VERBUND Energy4Business GmbH | (c) Verbund

Das ÖVW stellt seinen Bewohner:innen in einer ersten Ausbaustufe 240 E-Ladepunkte am Garagenstellplatz zur Verfügung. Diese werden durch eine Kooperation des Wiener Startup Payuca und dem Energiekonzern Verbund geliefert. Insgesamt sollen bis Ende 2024 16 Standorte der ÖVW mit Ladepunkten für E-Autos ausgestattet werden.

„Als ÖVW ist es unser Ziel, leistbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, aber gleichzeitig auch den Bedürfnissen der Bewohner:innen gerecht zu werden und ihnen die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, die dem Zeitgeist entspricht, und dazu gehört eben auch, die Möglichkeit zu schaffen, das E-Auto zu Hause laden zu können,“ sagt Gerald Ebner vom ÖVW.

Günstige E-Ladestationen für Mieter:innen

Der Geschäftsführer von Verbund Energy4Business Martin Wagner sieht im gemeinsamen Angebot von Verbund und Payuca einen kostengünstigen Einstieg in die Mobilitätswende. Seiner Auffassung nach, ist dies insbesondere für Wohnungsunternehmen attraktiv. „Durch die enge Kooperation zwischen Payuca und Verbund profitieren Wohnungsunternehmen von einer schnellen und skalierbaren Lösung, die sowohl aktuelle als auch zukünftige Anforderungen erfüllt”, so Wagner.

Immo-Charging beruht auf einem Abo-Modell von Payuca für die Nutzung der Ladestationen inklusive Strom aus 100 Prozent Wasserkraft von Verbund. Das Abonnement ist monatlich für die Mieter:innen kündbar und je nach kWh-Verbrauch ab 39,90 Euro erhältlich.

„Um ein Immobilienportfolio effektiv auszustatten, erstellen wir – dank unserer standardisierten Prozesse – in kürzester Zeit – Installationskonzepte für die jeweiligen Objekte. Diese Konzepte geben dem Eigentümer sowie der Hausverwaltung detaillierte Einblicke in die Timeline, die Anzahl der Ladestationen und die damit verbundenen Kosten”, sagt Dominik Wegmayer, Co-CEO und Mitbegründer von Payuca. „Dieses Vorgehen wurde bereits erfolgreich beim ÖVW umgesetzt und hat sich dort als effizient und zeitsparend erwiesen”, so Wegmayer.

Kooperation von Payuca und Verbund

Die beiden Unternehmen Verbund und Payuca bieten seit Mitte letzten Jahres eine All-in-One-Ladelösung unter dem Produktnamen „VERBUND-Immo-Charging Residential“ an. Das Produkt zielt explizit auf Immobilien- und Wohnbaugesellschaften ab, die künftig Dauerparker:innen in Mietverhältnissen direkten Zugang zu eigener E-Ladeinfrastruktur vor Ort an ihrem angemieteten Parkplatz bieten möchten. Dabei konnten die beiden Firmen auch schon dicke Fische an Land ziehen. So gehört die Art-Invest Real Estate, Eigentümer des Wiener Millennium Tower, zu den Kund:innen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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