08.05.2023

Paydora: Neues Fintech-Startup startet mit Millionen-Beteiligung

Die Österreicher Claudio Wilhelmer und Matthias Seiderer gründen in München das Fintech-Startup Paydora. Technisch und regulatorisch baut die Paydora Finance Whitelabel-Banking-Plattform auf den Banking-as-a-Service-Lösungen von Dock Financial, Mastercard und weiteren Partnern auf.
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Die Paydora-Macher: Christofer Trowe, Claudio Wilhelmer und Matthias Seiderer (Bild: PR)
Die Paydora-Macher: Christofer Trowe, Claudio Wilhelmer und Matthias Seiderer (Bild: PR)

Die ehemaligen NumberX-Gründer Claudio Wilhelmer und Matthias Seiderer starten gemeinsam mit Christofer Trowe und der Dock-Financial-Gruppe das Fintech-Unternehmen Paydora.

Embedded-Finance-Services für Unternehmen

Bislang sei es für Unternehmen und Organisationen außerhalb des Finanzwesens oft zu komplex und unwirtschaftlich, ihre Kernprodukte um kontextrelevante Finanz-Dienstleistungen bzw. eine komplette Banking-Lösung zu erweitern, meint Wilhelmer. Daran will Paydora nun ansetzen.

„Wir fokussieren uns auf das B2B-Geschäft und wollen Kund:innen mit guter Basis die richtigen Bausteine in die Hand geben, um mit Embedded Financing Geld zu verdienen“, sagt Wilhelmer im brutkasten-Gespräch. Im Zentrum des Startups steht das Versprechen, schnell und unkompliziert Embedded-Finance-Services für Unternehmen bereitzustellen.

Paydora verspricht einfache Lösungen

Früher hätten Unternehmen immer mit Banken kooperieren müssen, um derartige Services anzubieten, die lediglich als Schnittstelle fungierten. Paydora sieht sich hingegen als eine „schlüsselfertige Whitelabel-Banking-Plattform“, die in jeder Branche einbettbar ist. Wilhelmer verspricht, dass jedes Unternehmen mit seinem Produkt mit den Dienstleistungen von Paydora binnen 30 Tagen „live gehen kann“.

Schon jetzt würde das System von Paydora von der Handelskette Metro und der Reiseplattform Booking.com genutzt werden. Auch Ministerien und andere Regierungsorganisationen wären zudem bereits Kunden von Paydora. Ein möglicher Anwendungsfall für das 25-köpfige Team von Paydora sind unter anderem die Ausbezahlungen von Sozialleistungen. Wilhelmer nennt als Beispiel die Ausbezahlung des Klimabonus´, die letztes Jahr teilweise mittels Sodexo-Gutscheinen erfolgte. Hier wäre Paydora die effizientere Lösung, ist der CEO überzeugt.

Millionen-Beteiligung von Dock-Financial-Gruppe

Zudem sei man auch bereits im Banken-Bereich tätig, wo man als „Ergänzung zum eigentlichen Kernprodukt“ fungiere, sagt Wilhelmer. So habe Paydora hier bereits eine Kooperation mit der Unicredit gestartet. Im Kern besteht die Plattform dabei aus einer Web-Anwendung (via Browser) und einer App (iOS und Android). Im Zusammenspiel mit der Dock Financial-Gruppe, die sich an Paydora auch mit einem Investment im einstelligen Millionen Bereich beteiligt hat, sollen so Module wie Onboarding, Konto, Bezahlkarten vom Partner Mastercard und Kreditlösungen kombiniert werden.

Marko Wenthin, CEO der Dock Financial Gruppe, zeigt sich von der Erweiterung der Banking-as-a-Service-Dienstleistungen seiner Unternehmensgruppe durch Paydora erfreut: „Bereits vor einiger Zeit haben wir den Marktbedarf an schlüsselfertigen Banking-Lösungen erkannt und zugleich mit dem österreichischen Finanztechnologie-Unternehmen NumberX kooperiert. Daraus ergaben sich zahlreiche Synergien. Diese haben nun zur Gründung von Paydora geführt“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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