19.07.2016

Paul Camper: Das Airbnb für Abenteuerlustige

Über die Autobahnen rollen, die Landschaft vorbeiziehen lassen, stehenbleiben, wo es einem gefällt und wenn die Nacht kommt, sich ins Innere des Wohnmobils zurückziehen. Für viele Menschen ist das die Idealvorstellung von Urlaub, verbunden mit dem Gefühl der großen Freiheit. Dass das nicht immer teuer sein muss, beweist das Berliner Startup Paul Camper. Die Online-Plattform vermietet Wohnmobile und Camper tageweise und macht sich damit bei Kunden und Investoren beliebt.
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(c) PaulCamper: Gründer Dirk Fehse ist begeisterter Camper.

Camping-Urlaub ist bekanntlich weniger eine finanzielle Frage, als eine Sache des „Spirits“. Die Ferien im Camper oder Wohnmobil zu verbringen – das ist fast schon eine eigene Lebensphilosophie. Dahinter wiederum steht eine eingeschworene Community, der der Gedanke an ein normales Hotelzimmer wie ein Jahr Gefängnis vorkommt. Das Gefühl der großen Freiheit ist, was die Camper wollen.

Kein Billig-Urlaub

Zwar kann man dieses Gefühl selbst nicht mieten, dafür aber das dazu benötigte Gefährt. Leider ist das nicht immer ganz billig. Betrachtet man das Online-Angebot aus Österreich, so kostet das Mieten eines Wohnmobils je nach Größe und Ausstattung durchschnittlich 100 Euro pro Tag. Bei einer mittleren Reisedauer von elf Tagen fallen also bereits beachtliche Kosten an.

Eine günstigere Alternative bietet das Berliner Startup Paul Camper. Das Konzept des jungen Unternehmens ähnelt dem der Wohnungsvermittlungs-Plattform Airbnb: Um durchschnittlich 75 Euro pro Nacht kann ein Camper oder Wohnmobil über die Plattform gebucht werden, Versicherung inklusive. Das ganze funktioniert auch umgekehrt: Fahrzeugbesitzer können nicht benötigte Camper über das Portal vermieten.

Ein Camper namens Paul

Derzeit können Camping-Begeisterte aus einem Angebot von rund 500 Wohnwägen und Campingbussen wählen. Und das, obwohl alles ganz klein begann. Der BWL Student Dirk Fehse entdeckte während einer Australien-Reise seine Leidenschaft für das Campen. Auch das Mieten der Fahrzeuge war dort viel billiger als in Europa, noch dazu waren viele der Camper bunt bemalt. Zurück in Deutschland kaufte Fehse selbst einen VW T4 Campingbus und taufte ihn kurzerhand auf den Namen Paul. Weil Fehse aber nicht nur mit Camping-, sondern auch mit Entrepreneurspirit ausgestattet ist, begann er auszurechnen, um wie viel Geld er Paul vermieten müsse, um die Kosten für Anschaffung und Instandhaltung auszugleichen.

2013 macht er sich mit dieser Idee schließlich selbständig und gründete das Startup Paul Camper. Heute, nur drei Jahre später arbeiten insgesamt 13 Mitarbeiter für das Unternehmen. Auch finanziell ist Paul Camper erfolgreich. Von Beginn an hat sich die Firma selbst finanziert, nun hat aber auch die Investitionsbank des Landes Brandenburg einen siebenstelligen Betrag in das Startup investiert.

Redaktionstipps

Paul Camper auf Erfolgskurs

Bis zu diesem Erfolg war es aber ein harter Weg. Er und seine ersten Mitarbeiter hätten auf vieles verzichtet, auch auf den eigenen Urlaub, erzählt Gründer Dirk Fehse im Gespräch mit dem Handelsblatt. Vor allem die unklare Gesetzeslage betreffend der Shareconomy in der EU hätte ihnen Schwierigkeiten bereitet. Nachdem nun aber vorerst finanzielle Sicherheit herrscht, möchte Fehse die Plattform ausbauen und in weitere Länder expandieren. Für Österreich ist der Service übrigens bereits verfügbar.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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