11.05.2016

Ein Patent anmelden: Wie eine Kärntnerin die Rolling Stones begeisterte

Ein Schutzaufsatz für Getränkedosen – das ist die Erfindung der 23-jährigen Thorid Schörkmayr. Bis zur Patenterteilung war es ein langer und kostenintensiver Weg, doch nun könnte ihre Idee zu einer Kooperation mit den Rolling Stones führen.
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(c) stockphoto-grafIngo: Erfindungen können über ein Patent geschützt werden

Ein Saison-Job in der Schweiz machte Thorid Schörkmayr zur Erfinderin. Dabei wollte sie als Barkeeperin einfach nur gutes Geld verdienen. Ihr fiel auf, dass Gäste ungern aus Dosen tranken und nicht selten ein Glas zu ihrem Red Bull bestellten. Und das aus gutem Grund: „Bedenkt man, wie die Dosen gelagert werden, und wie oft sie von allen möglichen Menschen angegriffen werden, dann will man nicht mehr so gerne daraus trinken“, erklärt die 23-Jährige. Es galt also einen Weg zu finden, das Trinken aus Dosen hygienischer zu machen. Schörkmayrs einfache aber praktische Idee: ein Schutzaufsatz, der einfach über die Dose gestülpt wird.

Diese Idee sollte ihr keiner wegnehmen. Direkt aus der Schweiz fuhr die gebürtige Kärntnerin nach München, wo sie einen Patentanwalt kannte. „Es war gar nicht so leicht, ihm etwas zu beschreiben, was es noch nicht gibt“, sagt Schörkmayr rückblickend. „Also bin ich ins Bastelgeschäft rein und hab aus allen möglichen Dingen einen Prototypen gebastelt.“

Patentmeldungen als langwieriger Prozess

Das alles ist zwei Jahre her, heute ist der Dosenaufsatz durch ein Patent geschützt. Bis es soweit war, war es ein langer Prozess. Zusammen mit ihrem Anwalt setzte Schörkmayr eine extrem detaillierte, achtseitige Patentschrift auf und meldete ihre Erfindung sowohl bei österreichischen als auch beim europäischen Patentamt an. Im Oktober 2014 erfolgte schließlich die Patenterteilung. „Das alles war eine sehr emotionale Sache“, erzählt die Erfinderin. „Die ganze Warterei, während das Amt prüft, ob es patentwürdig ist oder nicht, erfordert viel Geduld und starke Nerven. Immer wieder muss man etwas ausbessern oder nachreichen.“

Redaktionstipps

Tatsächlich ist eine Patentanmeldung relativ langwierig und nicht ganz unkompliziert. In der Patentschrift, muss der Erfinder sein Produkt so genau beschreiben, dass eine Fachkraft sie realisieren kann. Anschließend wird die Anmeldung formal, und die Erfindung sachlich geprüft. 18 Monate nach der Anmeldung wird die Anmeldeschrift dann veröffentlicht, ab diesem Zeitpunkt genießt der Erfinder bereits Schutz. Ist der Erteilungsbeschluss schließlich rechtskräftig, erfolgt die endgültige Patenterteilung.

Patentierter Rolling Stones Fan

Je nachdem ob man ein nationales, europäisches oder internationales Patent anmeldet, fallen Kosten zwischen 550 und 4300 Euro an – IMG_3451Anwaltskosten nicht inbegriffen. Hinzu kommt eine jährliche Gebühr, um das Patent aufrecht zu erhalten. „Es war wirklich sehr teuer, ohne finanzielle Hilfe von anderen hätte ich es nicht geschafft“, meint Schröcksmayr, die derzeit auf Investorensuche ist.

Ihre jüngste Geschäftsidee verspricht bereits Erfolg. „Es ist zwar ein Hygieneartikel, aber daraus kann man ja auch einen Gag machen“, dachte sie sich und entwarf einen Dosenaufsatz im Rolling Stones Design. Kurzentschlossen kontaktierte sie John Pasche, den Designer des berühmten „Lip and Tongue“-Logos. Der war von der Idee begeistert und schickte ein Bild des Prototypen an das Rolling-Stones-Office. Derzeit laufen Verhandlungen, ob der Aufsatz in Serie produziert und zum offiziellen Rolling Stones Fanartikel wird. „Das wäre einfach das Schönste“, sagt Schröcksmayr, ganz offensichtlich ein Fan der Band. Aber: „Ich bin für andere Kooperationen auch offen.“

Was man über Patentanmeldungen wissen sollte:

  • Patente schützen neue technische Lösungen, die auf erfinderischen Leistungen beruhen und gewerblich anwendbar sind.
  • Ein Patent stellt eine zeitlich und territorial begrenztes Ausschließungsrecht dar.
  • Der Patentinhaber ist berechtigt, Dritte davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen.
  • Alles, was vor dem Anmeldedatum, irgendwo auf der Welt, auf welche Weise auch immer, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist Stand der Technik und damit nicht mehr patentierbar.
  • In der Patentschrift muss die Erfindung so genau erklärt werden, dass eine Fachkraft sie „nachbauen“ kann.
  • Nach mindestens 18 Monaten erfolgt die Veröffentlichung der Anmeldeschrift. Ab diesem Zeitpunkt ist die Erfindung geschützt.
  • Die Maximaldauer für ein Patent beträgt 20 Jahre. Danach erlischt es automatisch.
  • Zur Aufrechterhaltung des Patents muss eine jährliche Gebühr bezahlt werden.
  • Dritte haben die Möglichkeit, das erteilte Patent anzufechten.
  • Wird das Patent verletzt, kann am Handelsgericht gegen die Verletzung geklagt werden.
  • Die Kosten für die Anmeldung betragen je nach Art des Patents zwischen 550 und 4300 Euro.
  • Es ist sinnvoll, einen Patentanwalt zu Rate zu ziehen.
  • Mathematische Methoden, wissenschaftliche Theorien, Entdeckungen, Spielregeln und Geschäftsmethoden sind nicht patentierbar.
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Mitarbeiterbeteiligung - Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu
Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu

Transkribus ist eine KI-Plattform, die historische Handschriften automatisch erkennt. Entstanden ist sie an der Universität Innsbruck, heute ist sie als Europäische Genossenschaft organisiert und wird weltweit von Archiven und Forschenden genutzt. Ein Paradebeispiel für ein akademisches Spinoff, nur eben keines aus der Technik, sondern aus den Geisteswissenschaften. Genau solche Gründungen will ein neuer Ausgründungsrahmen künftig systematisch ermöglichen.

„SHAPE Austria“ wurde im Rahmen der ECN-Konferenz von Werner Wutscher (New Venture Scouting) und Sektionschef Elmar Pichl vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy. Der Bericht ergänzt den Ausgründungsrahmen von 2024, der den Hochschulen erstmals einheitliche Standards für Spinoffs vorgab. „Da war der klare Fokus auf skalierbare, technologieorientierte Startups. Die Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften und Künste sind zu kurz gekommen“, sagt Wutscher. Das Ministerium habe den Rahmen komplettieren wollen.

27 Institutionen in der Arbeitsgruppe

Erarbeitet wurde der Bericht von November 2025 bis Juni 2026 mit einer Arbeitsgruppe aus 27 Institutionen, darunter 16 Hochschulen von der Universität Wien über das Mozarteum bis zur Kunstuniversität Linz. Dazu kamen Interviews mit 16 Einrichtungen, die bereits weiter sind, etwa dem britischen ARC Accelerator, der Erasmus University Rotterdam oder der Universität Köln.

Das Ergebnis sind elf Empfehlungen, sechs an die Leitungsebene der Hochschulen, fünf an Transferstellen und Career Center. „Um auch strategische Themen zu diskutieren, braucht man unbedingt auch die Leitungsebene, also die Rektorate für diese Diskussionen“, so Wutscher.

Andere Sprache, andere Strukturen

Der zentrale Befund: Gründungen aus diesen Disziplinen folgen einer anderen Logik. Sie entstehen selten aus einer Marktchance, sondern aus einem gesellschaftlichen Problem. Im Bericht ist von „Reluctant Founders“ die Rede, Menschen, die nicht primär ein Unternehmen aufbauen, sondern etwas verändern wollen. „Du musst sehr stark über die Wirkung reden, über den Impact reden, um die dann gut abzuholen“, sagt Wutscher. Empfohlen wird ein „Prinzip der Zweisprachigkeit“: nach innen Wirkungssprache, nach außen klassische Startup-Begriffe, damit Finanzierung und Netzwerke nicht verschlossen bleiben. Statt von Kund:innen spricht man dann von Audiences.

Strukturell sind SHAPE-Gründungen meist günstiger und schneller als Tech-Spinoffs: kein Labor, kein Patentierungsprozess, kürzere Validierungszyklen. Dafür braucht es niederschwellige, mehrstufige Begleitung und offene Rechtsformen. Statt der GmbH kann auch ein Verein, eine Genossenschaft oder ein Hybridmodell passen. „Wenn du einen Verein gründest, um Gesundheitspolitik zu promoten, brauchst du kein Labor“, so Wutscher.

Soft IP statt Patente

Ein eigener Schwerpunkt gilt dem geistigen Eigentum. Wo keine Patente entstehen, sondern Urheberrecht, Software, Daten oder Know-how, greifen die üblichen IP-Richtlinien nicht. Der Bericht empfiehlt getrennte Regeln für Hard und Soft IP mit deutlich günstigeren Konditionen und nennt als Benchmark die University of Bristol: 20 Prozent Beteiligung bei patentbasierten Spinoffs, fünf Prozent bei „IP light“, null Prozent ohne verwertbares IP. Leitprinzip: so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig, inklusive Creative-Commons- und Open-Source-Lizenzen.

Weil die Wirkung im Vordergrund steht, sollen Hochschulen auch nicht auf Lizenzeinnahmen hoffen, sondern Impact messen. Anlage 1 des Berichts liefert dafür beispielhafte Indikatoren, von erreichten Nutzer:innen bis zu Impact Case Studies.

Netzwerk und gemeinsames Programm

Weil die Pipelines einzelner Hochschulen klein sind, empfiehlt der Bericht ein österreichweites SHAPE-Netzwerk nach dem Vorbild des britischen Aspect Network und ein gemeinsames Frühphasenprogramm, angedockt an bestehende Strukturen wie AplusB, ECN oder die Ludwig Boltzmann Gesellschaft. New Venture Scouting koordiniert dafür ein Jahr lang Quartalstreffen der Arbeitsgruppe. Dazu kommt die Forderung, Transfer und Gründung in Berufungen und Evaluierungen anzuerkennen, im Sinne der CoARA-Initiative, die von rein publikationsbasierten Metriken abrücken will.

Die Beispiele in Anlage 2 reichen von ArtWave, einem Startup zweier Opernsängerinnen für Stressreduktion und Burnout-Prävention, über die Praxissoftware freudio für Psychotherapeut:innen bis zur Kärntner Freiwilligenplattform inmojo. „Wir haben noch sehr wenige. Deswegen haben wir den Ausgründungsrahmen um Success Stories ergänzt, damit sich die Leute das vorstellen können“, sagt Wutscher.

„Da wären wir mit vorne dabei“

Für Wutscher ist der Zeitpunkt entscheidend: Die großen Fragen rund um KI, Ethik oder Medizin bräuchten interdisziplinäre Teams. Und beim SHAPE-Thema stehe ganz Europa noch am Anfang. „Deswegen wäre das jetzt so spannend, wenn wir das jetzt starten könnten. Da wären wir mit vorne dabei.“

Bleibt der Haken: das neue Universitätsbudget. Wutscher, der auch Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Klagenfurt ist, nennt die Kürzungen einen „massiven Dämpfer“. Die große Herausforderung sei, „dass diese Einsparungen nicht dazu führen, dass Innovation und das Neue gedrosselt werden“. Gerade bei Entrepreneurship-Aktivitäten sei die Entwicklung zuletzt nach oben gegangen: Österreichweit gebe es mittlerweile 31 Forschungs-Spinoffs, 2024 waren es noch 25.

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